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Nachgebessert am EEG

Biogas-Gau abgewendet

Schon zwei Tage bevor der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 27. Juni verabschiedet hat, witterte der Biogasrat e.V. Arbeit für seine Rechtsabteilung. „Verfassungsklage in Vorbereitung“ gab er bekannt.

Der Grund: eklatante Formulierungsmängel im Gesetzesentwurf hätten die Biogasbranche noch schlechter gestellt, als eigentlich beabsichtigt war. Sie seien laut Reinhard Schulz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V., gegen den Willen der Fraktionsexperten in der Schlussredaktion durch die Beamte ins Gesetz gekommen.

Plötzliche Änderungen

„Bestands- und Vertrauensschutz sieht anders aus“, kritisierte Reinhard Schulz, die unerwarteten Neuerungen am EEG am 25. Juni. Verabschiedet wurde die Novelle zunächst dennoch; inklusive der Mängel. Am 3. Juli besserte der Bundesrat nun schließlich nach.

Geändert wurde unter anderem der Stichtag zur Gültigkeit des neuen Gesetzes für im Bau befindliche Biomethaneinspeiseanlagen. Die sollten eigentlich nach dem alten EEG vergütet werden, wenn sie Blockheizkraftwerke beliefern, die zuvor aus fossilen Quellen versorgt wurden. Davon war plötzlich keine Rede mehr: Neuer Stichtag für eine Vergütung nach dem alten EEG war der 31. Juli.  

„Die Stichtagsregelungen vernichten Investitionen in laufende Biomethaneinspeiseprojekte und zwar in Millionenhöhe“, warnte Schulz. 61 Projekte wären laut ihm betroffen gewesen. Nun wurde der Stichtag wieder auf den 01. Januar 2015 verlegt.

Kollektivierung der Mikrogas-BHKW

Zudem sah die Ursprungsfassung eine Art kollektive Betrachtung sogenannter Sattelitenblockheizkraftwerke vor. Das sind Blockheizkraftwerke (BHKW), die weit entfernt von den Biogasanlagen über eine Mikrogasleitung mit ihnen verbunden sind. Jedes dieser BHKW sollte nicht länger als eigenständige Anlage gewertet werden. Stattdessen wären alle BHKW an einer Leitung zusammen abgerechnet worden, was eine Verringerung der Vergütung zur Folge gehabt hätte.

Mehr als 1.000 Anlagen hätte das laut Biogasrat betroffen. In der korrigierten Fassung des EEG wurde diese Kollektivierung rückgängig gemacht.

Auch wenn die größten Mängel kurzfristig behoben werden konnten, sieht der Biogasrat nicht viel Gutes an der Novellierung. Er wirft der Bundesregierung vor aus den vergangenen Novellen nichts gelernt zu haben. Das EEG 2012 hätte keine Zeit gehabt voll zu greifen, das Energiesystem sei mit der neuen Novelle nicht zukunftssicher gemacht worden und die Ankündigung der nächsten Novellierung für 2016 schaffe schon heute Planungsunsicherheit. Immerhin haben Biogasprojekte eine Planungszeit von wenigstens zwei Jahren.

(Denny Gille)