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Neue Förderung in Thüringen

Erfurt unterstützt Mieterstrom und Bürgerenergieprojekte

Erfurt fördert Mieterstromprojekte sowie die Installation von Stromspeichern mit einem Investitionszuschuss und unterstützt Bürgerenergieprojekte. Nur zwei Tage nachdem Düsseldorf die Unterstützung für Mieterstrom und Speicherinstallationen für Gewerbebetriebe verkündet hat, geht die thüringische Landesregierung sogar noch viel weiter und nimmt den gesamten Energieverbrauch in den Blick. Gleichzeitig überholt sie den Energiewendebremser Sigmar Gabriel (SPD), indem sie das unterstützt, was der Bundeswirtschaftsminister gern verhindern würde. Auch die Verordnung für Mieterstromprojekte aus seiner Feder lässt bisher noch auf sich warten. „Thüringens neues Förderprogramm ist ein klares Bekenntnis zur Solarenergie und überbrückt schmerzhafte Lücken auf Bundesebene“, lobt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar) die Erfurter Initiative.

Zuschuss für Beratungsleistungen

Zwar kann auch Erfurt die Regelungen im EEG nicht komplett aushebeln. Doch die Landesregierung in Thüringen geht noch weiter als die Regierung in Nordrhein-Westfalen. Denn in Thüringen wird es neben der Unterstützung für Mieterstromprojekte, Solarstromanlagen und Stromspeichern zusätzlich eine Unterstützung für die Nutzung des eigenen Solarstroms zur Wärmeerzeugung geben. Außerdem will das Erfurter Kabinett auch Bürgerenergiegenossenschaften im Zuge der Ausschreibungen unter die Arme greifen. „Die Anforderungen an EEG-Ausschreibungen sind hoch und für Bürgerenergiegenossenschaften finanziell kaum leistbar“, begründet Landesumweltministerin Anja Siegesmund (B90/Grüne) diesen Teil des Förderprogramms. „Bürgerenergiegenossenschaften sind eine tragende Säule der Energiewende und erhöhen die Akzeptanz für den Ausbau klimafreundlicher Energien. Das Engagement dieser Akteure ist daher zu unterstützen.“ Dazu schießt die Landesregierung 80 Prozent für die Finanzierung von Gutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Studien und andere Beratungsleistungen, die für die Ausschreibungen im EEG 2017 gefordert sind.

Erfurt zahlt bis zur Hälfte der Investitionskosten

Konkret können alle Thüringer, alle Kommunen und deren Eigenbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften des Landes eine Förderung für ihr Vorhaben bekommen. Gefördert werden nicht nur Solaranlagen, die konkret auf den Eigenverbrauch ausgelegt sind und deren Strom nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wird, sondern auch die Installation von Stromspeichern. Hier kann der Gebäudebesitzer einen Zuschuss von 40 Prozent der Investitionssumme bekommen. Wenn er beides kombiniert, zahlt Erfurt sogar maximal die Hälfte der Investition als Zuschuss. Allerdings ist dieser auf 100.000 Euro pro Projekt gedeckelt und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Außerdem muss jedes Projekt einen Investitionsbetrag von mehr als 1.000 Euro vorweisen, um überhaupt in die Förderung einbezogen zu werden. Außerdem muss mit dem Stromspeicher eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 Prozent erreicht werden.

Für die Unterstützung der Nutzung des Solarstroms zur Wärmeerzeugung und deren Speicherung gelten die gleichen finanziellen Konditionen für die minimale Projektgröße und die maximale Förderhöhe. Wenn ein Gebäudeeigentümer eine Förderung für eine sogenannte Power-to-Heat-Anlage bekommen will, muss diese zu mindestens 60 Prozent mit Solarstrom betrieben werden. Die restliche Energie darf er aus dem Netz ziehen.

Ein Cent weniger als das billigste Angebot vom lokalen Versorger

Für die Förderung von Mieterstromanlagen zahlt Erfurt einen Investitionszuschuss in Höhe von satten 80 Prozent, wobei auch hier die maximale Förderhöhe von 100.000 Euro pro Projekt gilt. „Mieter tragen bislang stärker als andere Gruppen die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien, ohne von den Preisvorteilen profitieren zu können“, begründet Anja Siegesmund die üppige Unterstützung. „Mieterstrommodelle sind ein innovatives und soziales Konzept, das auch Bürgern ohne Wohneigentum die Möglichkeit eröffnet, von der klimafreundlichen Stromerzeugung zu profitieren.“ Damit die Mieter tatsächlich auch finanziell vom Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können und nicht die gesamten Vorteile beim Vermieter oder Anlagenbetreiber hängen bleiben, muss der Arbeitspreis für den Mieterstrom mindestens einen Cent pro Kilowattstunde unter dem günstigsten Strompreis des Grundversorgers liegen. Auf diese Weise ist dann auch eher gewährleistet, dass möglichst viele Mieter den Solarstrom nutzen und dieser nicht letztlich mangels Beteiligung doch wieder im Netz landet.

Photovoltaikausbau in Schwung bringen

Insgesamt stehen für das Förderprogramm Solar Invest 3,4 Millionen Euro für diese und das kommende Jahr zur Verfügung. Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die geplanten Projekte in Thüringen realisiert werden. Mit der Förderung will Erfurt den Ausbau der Photovoltaik wieder in Schwung bringen, der auch in Thüringen drastisch zurückgegangen ist, seit die Bundesregierung 2012 und 2014 immer stärker auf die Bremse drückt. Dennoch ist der Anteil des Solarstroms in Thüringen in den letzten Jahren steig angestiegen und lag Ende 2014 bei immerhin 11,3 Prozent. Damit liegt das Bundesland zusammen mit den beiden Nachbarn Bayern und Hessen an der Spitze, was diesen Anteil betrifft. (Sven Ullrich)