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Speicher als Systemdienstleister

Messkonzept ermöglicht gemischten Speicherbetrieb

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) hat gemeinsam mit Speicherbetreibern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern ein Messkonzept für den gemischten Betrieb von Stromspeichern erstellt. Damit bekommen die Betreiber von Speichern Rechtssicherheit über die Zahlung der EEG-Umlage für den eingespeicherten und später wieder ins Netz eingespeisten Strom.

Der Weg zu dieser Regelung war lang. Denn bis zur letzten Änderung des EEG mussten die Betreiber von Speichern, die den Strom aus den Netz entnehmen und später wieder einspeisen, doppelt EEG-Umlage bezahlen. Das stieß in der Speicherbranche, aber auch vor allem bei den Speicherbetreibern auf heftige Kritik. Denn die Regelung machte den gemischten Betrieb weitgehend unwirtschaftlich, der im Zuge der Energiewende aber notwendig ist, damit die Speicher ihren Beitrag zur Netz- und Systemstabilität leisten können.

Detaillierter Nachweis gefordert

Die Bundesregierung hat in diesem Punkt zwar eingelenkt. Knüpft die Befreiung des Speicherstroms von der EEG-Umlage, wenn er wieder ins Netz eingespeist wird, an die Voraussetzung, dass die konkrete Strommenge auch detailliert nachgewiesen werden kann. Der Speicherbetreiber muss detailliert messen, wie viel Strom er aus dem Netz entnimmt, wie viel Strom er aus eigenen Erzeugungsanlagen im Speicher zwischenlagert, wie viel des Speicherstroms er selbst verbraucht und wie viel Strom aus der Batterie oder dem Pumpspeicherkraftwerk oder dem Wasserstoffspeicher wieder ins Netz fließt. So schreibt es der Paragraph 61k des EEG vor. Er wurde im Dezember des vergangenen Jahren nachträglich in das EEG eingefügt.

Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Mit dem jetzt vorgelegten Messkonzept will der BVES diese Regelung rechtssicher abdecken. Es beschreibt genau, welche Mess- und Regelungstechnik zu installieren ist, um die Vorgaben aus dem EEG zu erfüllen. „Ziel des Konzepts ist es zum einen, gemischten Speicherbetriebsmodellen den Marktzugang zu erleichtern und zum anderen Verteilnetzbetreibern rechtliche und steuerliche Sicherheit zu geben“, erklären die Branchenvertreter vom BVES.

Denn die Netzbetreiber sind verantwortlich für die Erhebung der EEG-Umlage. Sie müssen gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber nachweisen, wie viel des eingespeicherten und wieder ins Netz eingespeisten Stroms bereits mit der EEG-Umlage belastet ist. Machen sie einen Fehler, müssen sie die EEG-Umlage aus der eigenen Kasse bezahlen. Für die Speicherbetreiber wiederum ist das neue Messkonzept wichtig, um ihre Anlagen am Regelleistungsmarks wirtschaftlich betreiben und damit das anvisierte Geschäftsmodell umsetzen zu können, das unter anderem hinter den großen Speichern im Mittelspannungsnetz steht.

Alle relevanten Vertreter saßen am Tisch

Das neue Messkonzept entstand im Rahmen eines Workshops beim BVES. An der Erarbeitung waren neben den Branchenvertretern und Netzbetreibern auch Vertreter aus dem Bundestag und der Bundesregierung beteiligt. Zudem saß auch die Bundesnetzagentur und die Clearingstelle EEG mit am Tisch. Geladen waren auch Vertreter politischer Interessenvertretungen und aus der Energiewirtschaft. Im nächsten Schritt wird das Messkonzept noch dem Regelermittlungsausschuss der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgestellt, das für die Zulassung von Messmethoden in Deutschland zuständig ist. (Sven Ullrich)