Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Windkraft wird unsichtbar

Neue Abstandsregeln für Windkrafträder nach EEG-Reform

Noch in der vorigen Woche betonte der bayrische Umweltminister Marcel Huber, CSU, dass der Schutz des Klimas das vorrangige Ziel Bayerns bleibt. Bei der Behandlung des „Klimaschutzprogramms Bayern 2050“ im Ministerrat stellte er fest, die Staatsregierung und damit auch Bayern kommen „der Verantwortung bei der Milderung des Klimawandels“ entschlossen nach.

Ganz anders hört sich das bei seinem Namensvetter, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des bayrischen Landtags Erwin Huber, CSU, an. In einer Expertenanhörung in seinem Ausschuss wurde über die umstrittene Änderung der Bayrischen Bauordnung debattiert – die sogenannte 10-H-Regelung. Nach ihr muss der Abstand einer Windkraftanlage zur nächsten Wohnsiedlung mindestens zehn Mal so groß sein wie die Höhe der Windräder. Bei einer üblichen Höhe von 200 Metern wären das zwei Kilometer. Kritiker befürchten, der Ausbau der Windkraft im Land komme dadurch zum Erliegen. Denn mit Inkrafttreten der 10-H-Regelung gäbe es kaum noch Flächen, wo Windräder aufgestellt werden dürften.

Die Experten sind dagegen

Von den zwölf Experten aus kommunalen Spitzenverbänden, Umweltschutzverbänden, Wirtschaft und Forschung, die vor den Abgeordneten im Ausschuss sprachen, stimmte nur einer dem Gesetzentwurf zu. Die Argumente der übrigen Experten fanden beim Vorsitzenden Erwin Huber kein Gehör. Im Gegenteil, er trieb die Einführung des gesetzlichen Mindestabstands sogar voran. Weitere Gespräche mit Verbänden und Wissenschaftlern lehnte er ab. Nach seinem Willen soll die umstrittene 10-H-Regelung in Bayern schon zum 1. November in Kraft treten.

Sachsen macht es genauso

Nun ist auch in Sachsen das Interesse an einer Mindestabstandsregelung erwacht. Staatsminister Sven Morlok, FDP, will diese nach dem Urteil des Bundesrats zügig einführen.

„Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Bürger vor Ort berücksichtigt. Das pauschale Vorrecht für Windkraftanlagen passt dazu nicht. Sachsen wird den nun gewonnenen Handlungsspielraum nutzen und zügig eine entsprechende landesweite Regelung treffen, die regionale und lokale Gegebenheiten berücksichtigt – und vor allem die Belange der Anwohner“, so Morlok.

Letztendlich bedeutet das für den Ausbau der Windkraft in Sachsen einen herben Rückschlag. Der Branchen-Rechtsexperte Martin Maslaton kann das nur bestätigen: „In Sachsen werden die Hürden so hoch gehängt, dass sich neue Anlagen nur noch gerichtlich durchsetzen lassen. Da geht man dann doch lieber gleich nach Sachsen-Anhalt.“

Hoffen lässt sich nur auf die Landtagswahl am 31. August. Dort werden die Mitglieder des Sächsischen Landtags für die 6. Legislaturperiode neu gewählt: „Die wird Spielentscheidend. Morlok von der FDP muss weg und die CDU darf keine absolute Mehrheit erlangen. Dann besteht Hoffnung, die 10-H-Regelung so auszulegen, dass sich damit leben lässt. Aber nicht mit einem Herrn Morlok von der FDP.“

(Andreas Fründt)