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CO2-Steuer

Wie der CO2-Preis am besten funktioniert

Nicole Weinhold

Nach der CO2-Preis lange von der Regierung abgelehnt wurde, kommt vonseiten des BMU langsam Bewegung in das Thema. Das Umweltministerium hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) beauftragt, mögliche CO2-Preisentwicklungen für die Bereiche Verkehr und Wärme zu untersuchen. Im Fokus stand dabei die Frage, wie gut welcher CO2-Preis das Klima schützt und wie er sich auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen auswirkt.

Eine soziale Klimaprämie

Um klimafreundliches Verhalten zu belohnen und zugleich Gering- und Normalverdiener möglichst zu entlasten, ist eine „Klimaprämie“ nach Auffassung der Gutachter das beste Instrument. Diese sieht vor, dass der Staat die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung pro Kopf zurückzahlt, wobei auch Kinder berücksichtigt werden. Im Durchschnitt bekommt man zurück, was man eingezahlt hat. Aber wer sich für klimafreundliche Varianten entscheidet, macht ein Plus.

Hier geht es zum DIW-Gutachten.

Hier das Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung.

Hier das Gutachten des FÖS.

Auch der Unternehmerverein CO2-Abgabe hat die Ausgestaltung verschiedener Varianten einer CO2-Bepreisung untersucht. Sie reichen von der Ausweitung des Europäischen Emissionshandels (ETS) auf die Bereiche Wärme und Verkehr, einen alleinigen CO2-Mindestpreis im ETS über eine isolierte Energiesteuerreform im Wärme- und Verkehrsbereich mit unterschiedlichen Preisansätzen bis hin zu einer Kombination aus CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und Energiesteuerreform. Die Studie finden Sie hier.

„Wer Klimaschutz ernst meint und eine schnelle, wirksame und zielorientierte Lösung anstrebt, kommt um eine Kombination aus CO2-Mindestpreis im Stromsektor sowie eine Energiesteuerreform bei Wärme und Verkehr nicht herum (Variante E)“, sagte Jörg Lange, Autor der Studie und Vorstand bei CO2-Abgabe. Das Kombi-Modell besticht durch die größte Lenkungswirkung. Sie entsteht immer dann, wenn alle Sektoren in ein Preissystem einbezogen werden. „Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr können mit einer am Klimaschutz ausgerichteten Angleichung staatlich veranlasster Energiepreisbestandteile verhindert und abgebaut werden“, so Lange.

Anreiz zur Investition in klimafreundliche Technik

Der Analyse des Klimaschutzvereins nach entstehen mit dem Kombi-Modell die höchsten Einnahmen in Höhe von über 30 Milliarden Euro, trotz anfänglich moderater Einstiegspreise. „Je höher das finanzielle Aufkommen aus einer CO2-Bepreisung ist, umso größer ist die potentielle Lenkungswirkung des Instruments“, betonte Lange. Die öffentliche Debatte über CO2-Preise blickt zurzeit vor allem auf die privaten Haushalte. „Private Haushalte können nur etwa 21 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen beeinflussen“, erläuterte Lange. Durch Einbezug von privaten Haushalten bis hin zur Industrie würde sich der Anreiz in klimafreundliche Technologien zu investieren – anders als bei anderen Varianten – aber über alle Sektoren erstrecken. Dieses Vorgehen würde vor allem Unternehmen dazu bringen, in Effizienz und Erneuerbare zu investieren und klimafreundliche Produkte anzubieten. Dies gelte auch für Variante A, eine Ausweitung des ETS auf Wärme und Verkehr. Voraussetzung sei dabei aber, die Ausgabe von Emissionszertifikaten an das Pariser Klimaschutzabkommen zu knüpfen. „Die Mitgliedsstaaten haben gerade erst den Emissionshandel reformiert und sind auf Abwarten gepolt“, betonte Lange. Weder sei daher eine europaweite oder nationale Ausweitung des ETS auf die Nicht-ETS-Sektoren Wärme und Verkehr in der notwendigen kurzen Zeitspanne eine umsetzbare realistische Option, noch sei abzusehen, dass der Wille bestehe, die Zertifikatmenge gemäß Paris zu begrenzen.

Kritik an BMU-Vorstoß beim CO2

Darüber hinaus entscheidet der Studie zufolge die Verwendung der Einnahmen über die Wirkung. „Verglichen mit einer Senkung des Strompreises durch die Gegenfinanzierung von EEG-, KWKG-Umlage und Stromsteuer (Variante E) führen selbst Pro-Kopf-Pauschale und eine Stromsteuersenkung zusammen (Variante C) zu geringeren Anreizen und einer späteren Lenkungswirkung“, so Lange. Zwar werden einkommensschwache Haushalte in beiden Varianten (C und E) durchschnittlich entlastet, einkommensstarke Haushalte durchschnittlich belastet. Die Sozialverträglichkeit ist also garantiert. Das Kombi-Modell setzt jedoch wesentlich früher Anreize für CO2-mindernde Maßnahmen als Variante C, die diese erst ab 2030 bietet. „Damit, dass eine Rückerstattung mittels Pro-Kopf-Pauschale die Ausgaben für einen CO2-Preis übertrifft, droht die Gefahr, dass keine klimaschutzwirksamen Investitionen erfolgen“, warnte Lange. „Im Gegenteil: Mit der pauschalen Rückerstattung nimmt die Gefahr sogar zu, dass klimaschädliche Konsumausgaben steigen.“ Das oben genannte Modell nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums und einiger Wirtschaftsverbände, die sich vor Mindestpreisen im ETS fürchten, gefährdet laut dem Verein CO2-Abgaben damit die Lenkungswirkung. Das Gutachten besage zudem, dass die Pro-Kopf-Pauschale mehr Bürokratie schafft. Hingegen würden insbesondere durch die Gegenfinanzierung der EEG-Umlage des Kombi-Modells zahlreiche Ausnahmen und Meldepflichten entfallen. „Die Kombination von sozial gerechterer Energiewende durch Senkung der Strompreise und Bürokratieabbau wird die Lust auf Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz vor allem bei Unternehmen erst so richtig steigern“, prognostiziert Lange. Der Blick bei der Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung dürfe daher nicht allein auf der Entlastung der einkommensschwachen Haushalte liegen. Vielmehr kommt der Angebotsseite eine erhebliche Bedeutung zu. „Erst massive Investitionen der Wirtschaft werden der Energiewende Flügel verleihen“, ist sich Lange sicher. Durch eine für den Klimaschutz wirksame, sozialverträgliche und technologieoffene Variante wie das Kombi-Modell, das Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen biete sowie Bürokratie abbaue, sei ein geeigneter Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten, so Lange abschließend.