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EEG

Bundesrat: Keine Pönale bei Klagen gegen Genehmigung

Katharina Wolf

Für Projektentwickler kein schönes Szenario: In der Ausschreibung ist der Zuschlag für den Windpark erteilt worden, die Realisierungsfrist von 24 Monaten beginnt. Doch dann verzögert eine Klage von Naturschützern den Fortgang der Bauarbeiten. Wenn jedoch das Projekt nicht innerhalb der gesetzten Frist ans Netz geht, werden Pönalen an den Netzbetreiber fällig. Und das kann teuer werden: Die Höhe der Pönale berechnet sich aus der Gebotsmenge, abzüglich der bis dahin in Betrieb genommenen Anlagenleistung, und beträgt mindestens 10 Euro pro Kilowatt.

Gleichzeitig verkürzt sich die Zeit, in der der produzierte Strom die bezuschlagte Einspeisevergütung bekommt, denn die 20 Jahre Zahlungsanspruch beginnen spätestens 30 Monate nach Veröffentlichung des Zuschlags.

Wirtschaftliche Risiken müssten kalkulierbar bleiben

Diese Situation sei ein Grund dafür, warum die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergieprojekte in den letzten Runden unterzeichnet gewesen seien, heißt es in einem Antrag den das Land Nordrhein-Westfalen jüngst in den Bundesrat eingebracht und den die Länderkammer beschlossen hat. Während die Windenergieprojekte aufgrund der sinkenden Höhe der Zuschläge und der immer aufwendigeren und teureren Verfahren sowie Gutachten immer knapper kalkuliert würden, müssten die wirtschaftlichen Risiken für die Projektentwickler kalkulierbar bleiben, heißt es zur Begründung.

Um das Problem zu lösen, soll nach dem Willen des Bundesrat das EEG 2017 geändert werden. Dazu sollen die beiden im EEG vorgeschriebenen Fristen ausgesetzt werden, so lange sich das Projekt in einem Rechtsstreit befindet. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist dem Bundestag zugegangen.

Bundesregierung lehnt den Vorstoß ab

Die Bundesregierung hat indes in ihrer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme das Vorhaben abgelehnt. Zwar gebe es derzeit einige Praxisfälle im Bereich der Windenergie an Land, in denen Klagen anhängig sind und eine Realisierung der Projekte verhindern. Würde man aber die Pönalen pauschal bei Widerspruch oder Klage jedoch entfallen lassen, würde dies den Bietern eine zu einfache Möglichkeit geben, auf einfachem Weg Pönalen generell auszuweichen, heißt es dort. In der Folge könne die fristgemäße Realisierung deutlich abnehmen, da sich die Umsetzung deutlich nach hinten verschieben werde. Das sei nicht im Sinne der Ausschreibung, da die Pönalen als Pfand für eine Realisierung der Zuschläge in der gebotenen Frist dienen.

Dass es zu Problemen kommen kann, räumt die Bundesregierung aber durchaus ein. Sie verspricht zu prüfen, ob und inwieweit diese Fragen in der anstehenden EEG-Novelle im ersten Halbjahr 2020 aufgegriffen werden können.

Bleibt zu hoffen, dass diese Novelle nicht im Kampf gegen das Coronavirus untergeht.

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