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5 Hürden für Solar – und wie sie beseitigt werden können

Angesichts der tödlichen und zerstörerischen Überschwemmungen in Deutschland fordert der Solarverband Bayern die sofortige Beseitigung der durch die Politik verursachten Hürden des Ausbaus der Solarenergie. Fünf der besonders prägnanten Bremsfaktoren benennt der Verband:

1. Zu niedrige EEG-Zubauziele

Die EEG-Zubauziele sind seit Jahren zu niedrig und verhindern einen wirksamen Klimaschutz. Und dies, obwohl das BVerfG mit seinem eindeutigen Beschluss zur Energiewendepolitik die Bundesregierung wegen ihrer ungenügenden Klimaschutzpolitik gerügt hatte, und trotz seines eigenen Entschließungsantrages bei der letzten EEG-Novelle am 17.12.2020, die Zubauziele den EU-Zielen im ersten Quartal 2021 anzupassen – was bisher nicht passiert ist.

2. 30 % weniger Vergütung bei hohen Einkaufspreisen

Die EEG-Vergütung ist in den letzten 24 Monaten um über 30 % gesunken. Gleichzeitig sind die Einkaufspreise in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Damit sind die Einnahmen aller PV-Anlagen (ohne Ausschreibungsanlagen) deutlich gesunken und die Wirtschaftlichkeit aller Anlagen gefährdet.

3. Dachanlagen ohne hohen Eigenverbrauch kaum wirtschaftlich

Anlagen ohne hohen Eigenverbrauch sind kaum wirtschaftlich zu errichten und zu betreiben. Damit bleiben Dachflächen in Teilen oder vollständig ungenutzt, da die PV-Anlagengröße dem Stromverbrauch angepasst wird. Vor allem Lagerhallen, landwirtschaftliche Hallen und Gewerbegebäude ohne hohen Stromverbrauch werden dadurch nicht genutzt.

4. Verteilnetzes reicht nicht mehr aus

Neue PV-Dachanlagen - die gar nicht sehr groß sein müssen – können oft nicht errichtet werden, weil das bestehende Verteilnetz nicht mehr ausreichend ist. Nach derzeitigen gesetzlichen Rahmen (EEG § 8, Abs. (1)) ist der Betreiber zur Kostentragung des Netzanschlusses bis zum „nächstliegenden technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt“ verpflichtet. Dieser Punkt wandert aber mit dem Ausbau der Photovoltaik immer weiter weg vom Hausanschluss hin zum Ortsteiltrafo. Damit ist die Errichtung dieser PV-Anlagen insbesondere in nicht-städtischen Siedlungsstrukturen aber immer öfter auch in ländlichen Strukturen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Dieser Sachverhalt beruht auf der Unzumutbarkeitsregel für den Netzausbau §12 EEG 2021 Abs.3, die in der Begründung des EEG 2004 §4 Abs 2 ausgeführt wird und dort definiert, dass die Kosten des Netzausbaus max. 25% der Kosten der Errichtung der Stromerzeugungsanlage betragen dürfen. Durch die extremen Preissenkungen bei der Photovoltaik in den letzten 17 Jahren von ca. 5.000 Euro auf mittlerweile unter 1.000 Euro pro kW sind aber somit kaum noch Netzausbauten zulässig und die Kosten des Netzanschlusses wären somit vom Anlagenbetreiber mit einem kundeneigenen Kabel zu tragen. Der dies aber aufgrund der extrem knappen Wirtschaftlichkeit meist nicht mehr stemmen kann und somit vom Bau der Anlage absieht.

5. „Atmender Deckel“ nimmt Planungssicherheit

Der die EEG-Vergütung bestimmende „atmende Deckel“ in seiner jetzigen unsymmetrischen Form führt zu einer zu starken Degression der Vergütungen und nimmt deshalb den Unternehmen (Handwerk und Solarindustrie) die Planungssicherheit. Dies führt zu einer tendenziellen Untererfüllung des Zubaupfades.

Was müsste nun passieren? 

Der Solarverband Bayern schlägt ein umfangreiches Sofortmaßnahmenpaket vor: Der Klimaschutz zusammen mit der Versorgung durch erneuerbare Energien müsse in der Bayerischen Verfassung verankert werden. Nur so werde Klimaschutz wirklich und umfassend wirksam. Gefordert wird auch die Festlegung des CO2-Restbudget, des Verminderungspfades und der aus der Atmosphäre wieder heraus zu holenden Menge an CO2 im Klimaschutzgesetz des Bundes. Dies sollte erfolgen basierend auf dem Ziel, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen und Generationengerechtigkeit zu erhalten. Dafür müssen so schnell wie möglich alle CO2-Emissionen gestoppt werden – wahrscheinlich schon ab dem Jahr 2035 auf jeden Fall deutlich vor 2050.

Stromerzeugungsziele für alle erneuerbaren Energien sollten zudem definiert werden, die dem CO2- Restbudget und der Bekämpfung der Klimakrise gerecht werden. Zudem sei eine Änderung der staatlichen und kommunalen Förderungsrichtlinien nötig:

a) Kopplung von Förderung (z.B. Wirtschaftsförderung) mit der Verpflichtung zu maximaler Solarenergienutzung. Z.B. Förderung im Wohnungs- und Gewerbebau nur bei maximaler Solarenergienutzung.

b) Bei Verwendung fossiler Energien entfällt jeglicher Förderanspruch. Auch Einspartechnologien in Verbindung mit fossilen Energien werden konsequent nicht gefördert.

Der Solarverband fordert auch einen Aufnahme der Solaren Baupflicht für Neubauten und bei Umbauten/Dachsanierungen in die Bayerische Bauordnung. Außerdem einen vorausschauenden Netzausbau durch die Netzbetreiber. Das Stromnetz sei vom Netzbetreiber entsprechend den kurz- und langfristigen Anforderungen an ein 100%-EE-Szenario auszubauen. Damit trage der Netzbetreiber die Netzanschlusskosten und legt diese auf die Allgemeinheit um. Weiter nötig sei die Streichung der Verpflichtung, die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zu leisten (unabhängig von der Anlagengröße) insbesondere auch für Stromverkäufe innerhalb von Gebäuden (bzw. innerhalb von Flurnummern) und innerhalb von Quartieren (mit eigenen Energienetzen). Damit werde der dringend benötigte Zubau von Photovoltaikanlagen insbesondere auch auf größeren Gebäuden wieder zunehmen und große Dachflächenpotentiale erschlossen. Das Mieterstromgesetz könne als Folge abgeschafft werden, da sich der Mieterstrom dann über den Eigenverbrauch rechnen kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. für „Mietnebenkostenflatrates“ sollten erleichtert werden.

Weitere Forderung: Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Vorbereitung, Nachrüstung oder Aufrüstung von Netzanschlüssen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Verteil- und Mittelspannungsnetz. U.a. auch für Speicher, um drohende Engstellen im Netz und Stromanschluss zu vermeiden und dem Ziele, Netzbetreibern einen vorausschauenden Netz- und Speicherausbau zu ermöglichen. Außerdem: Förderung der kombinierten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die gleichzeitige Gewinnung von Nahrungsmitteln und Photovoltaikstrom (Agrar-PV).

Auch eine Förderung von Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen sei sinnvoll: Alle solaren Freiflächenanlagen sollen so gestaltet werden, dass sich mit vertretbarem Aufwand ein erheblicher Mehrgewinn für die Biodiversität von pflanzlichen und tierischen Arten ergibt. Hier sind erhebliche Synergien zu erreichen, um neben der Umstellung auf Erneuerbare Energien auch der Artenkrise zu begegnen auch ohne weitere Flächen in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls wichtig sei die Förderung von Moor-Photovoltaikanlagen: die bisherige Praxis der landwirtschaftlichen Nutzung der Randbereiche der Moore ist mit erheblichen Treibhausgas-Emissionen verbunden. Hier können schonend erstellte PV-Freiflächenanlagen auch finanzielle Hilfe für den Landwirt leisten. Auf staatlichen und kommunalen Infrastrukturen sowie Liegenschaften müsse Solarenergie konsequent genutzt werden. Bei der konkreten Umsetzung sei auf eine möglichst maximale Solarenergienutzung zu achten:

a) Solarenergieaufbau auf allen Liegenschaften des Freistaates und der Kommunen und der ihnen gehörenden Unternehmen und an ihnen beteiligten Unternehmen: z.B. aller Liegenschaften der Ministerien, (Hoch-)Schulen, Forschungseinrichtungen etc.

b) auf allen technischen Einrichtungen: z.B. Schallschutzwände, Kläranlagen etc.

c) über Parkplätzen

d) auf Freiflächen

e) über Radschnellwegen (PV-Überdachung mit dem weiteren Nutzen als Regen- und Schneeschutz)

Gefordert wird zudem die Erstellung eines bayernweiten Solarpotenzialkatasters, der z.B. durch Einbindung in den Bayerischen Energieatlas kostenlos zur Verfügung steht und dessen Existenz aktiv an alle Bürger kommuniziert wird. Es müsse auch Hilfestellungen für Kommunen geben, Klimaschutz in der Bauleitplanung zu verankern:

a) Erstellen eines Leitlinienkataloges für eine umfassende Einbeziehung dezentraler solarer Energieversorgung in die kommunale Bauleitplanung inkl. konkreter Entscheidungshilfen für Planer, Bauämter sowie Stadt- und Gemeinderäte

b) Entsprechende Anpassung der Bundesgesetzgebung.

c) Anleitung für Kommunen, wie sie Baugebiete ohne fossile Energien ausweisen können.

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