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Ausschreibungen

München lässt Ackerflächen für Bau von Solarparks zu

Die Bayerische Landesregierung öffnet die Flächenkulisse für den Bau von Solarparks über die im EEG vorgesehenen Gebiete hinaus. Das Kabinett in der Münchner Staatskanzlei hat beschlossen, dass im Freistaat künftig auch Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden dürfen. Damit können Projektierer diese Gebiete bei der Teilnahme an den Ausschreibungen mit einbeziehen. Die Entscheidung beruht auf einer Regelung im Paragraph 37 Absatz 2 des EEG, wonach jede Landesregierung selbst entscheiden darf, ob sie den Bau von Solarparks auf solchen Acker- und Grünlandflächen zulässt oder nicht. Grundsätzlich sieht das EEG nur die Zulassung von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und auf 100 Mieter breiten Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen.

Wettbewerbschancen erhöhen

Die Staatsregierung in München will mit der beschlossenen Verordnung die Wettbewerbschancen von Bayern in den Ausschreibungen erhöhen. Denn im Freistaat wurden in den vergangenen Jahren die im EEG zugelassenen Flächen weitgehend mit Solarparks bebaut, so dass die noch zur Verfügung stehenden Gebiete rar werden. „Die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen haben gezeigt: Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können. Das wollen wir mit der Verordnung ändern“, erklärt Bayerns Energieministerin Ilse Aigner.

Die Projektierer von Photovoltaikanlagen begrüßen die Regelung. „Die Nutzung von Flächen kann nun effizienter erfolgen und besser in das Landschaftsbild eingepasst werden“, erklärt Bernhard Beck, Geschäftsführer des Systemprojektierers Belectric aus dem fränkischen Kolitzheim. „Die Regierung hat das Potential der günstigen und umweltfreundlichen Stromerzeugung durch Solarkraftwerke auf Acker- und Grünflächen erkannt“, freut sich Beck.

Landwirtschaft und Naturschutz mit einbezogen

Allerdings beschränkt die Landesregierung die Nutzung von Acker- und Grünflächen für den Bau von Solaranlagen auf maximal 30 Projekte pro Jahr. Diese Beschränkung bezieht sich allerdings auf die Bezuschlagung im Ausschreibungsverfahren. Es dürfen mehr Projekte auf solchen Flächen geplant werden, so lange die Summe von 30 in einem Jahr noch nicht erreicht ist. Damit will München die Flächenkonkurrenz zwischen Photovoltaik und Landwirtschaft verhindern. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000 Gebiete eingestuft oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. „Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen“, begründet Ilse Aigner die Regelung. (Sven Ullrich)