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Cybersicherheit für Wind- und Solarparks: Worauf Betreiber jetzt achten müssen

Die Energiewende ist ohne digitale Technologien nicht denkbar – doch genau hier lauern neue Risiken. Wind- und Solarparks, Batteriespeicher und Netzkomponenten sind längst nicht mehr nur physische Infrastrukturen, sondern hochvernetzte Systeme, die sich über digitale Schnittstellen steuern, fernwarten und überwachen lassen. Was den Betrieb effizienter macht, eröffnet zugleich neue Einfallstore für Cyberangriffe. Mit dem Entwurf des NIS‑2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) nimmt die Politik deshalb auch Betreiber von Wind- und Solarparks stärker in die Pflicht.

Cybersicherheit als Systemfrage

„Cybersicherheit ist nationale Sicherheit“, betont Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Fachverbands VDMA Power Systems. Denn ein erfolgreicher Angriff richte nicht nur Schaden an einzelnen Anlagen an, sondern könne ganze Netzbereiche destabilisieren. Die Sicherheit digitaler Schnittstellen sei damit nicht bloß eine technische Fleißaufgabe, sondern Voraussetzung dafür, dass die Energiewende gelingt, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Das ist keine abstrakte Bedrohung, sondern eine systemische: Schon heute sind Wechselrichter von Solaranlagen oder Steuerungseinheiten von Windkraftparks direkt an das Netz gekoppelt. Manipulationen wirken sich im Zweifel unmittelbar auf die Netzstabilität aus. Mit der wachsenden Dezentralisierung und der zunehmenden Zahl vernetzter Kleinanlagen wächst die Angriffsfläche.

Neue regulatorische Leitplanken

Mit der Umsetzung der europäischen NIS‑2-Richtlinie will die Bundesregierung genau hier ansetzen. Das geplante NIS2UmsuCG soll nicht nur die Betreiberpflichten schärfen, sondern auch Behörden wie BSI und Bundesnetzagentur weiterreichende Eingriffsmöglichkeiten geben – bis hin zu Nutzungs- und Betriebsverboten für Anlagen oder Komponenten, die Sicherheitsrisiken bergen.

Zentrale Punkte aus Sicht der Branche:

Schutz vor externen Zugriffen: Wartung oder Updates durch Hersteller bleiben unverzichtbar, müssen aber klar geregelt und auf ein Minimum an Berechtigungen beschränkt werden. Jeder Fremdzugriff ist ein potenzielles Risiko für Manipulation oder Spionage.

Single-Operator-Prinzip: Betreiber sind für die Cybersicherheit allein verantwortlich. Wenn jedoch Hersteller oder Energiedienstleister dauerhaften Remote-Zugriff haben, muss der regulatorische Rahmen genau definieren, wie und unter welchen Bedingungen das zulässig ist.

Lieferkettenresilienz: Kritische Komponenten aus unsicheren Drittstaaten gelten als besonderes Problem. Herkunft, Update-Mechanismen und Supportleistungen müssen künftig noch stärker geprüft werden.

Ausweitung der KRITIS-Definition: Auch kleinere Anlagen mit Netzrelevanz – etwa Solarwechselrichter oder dezentrale Speicher – sollen künftig als kritische Infrastruktur behandelt werden, wenn ihre Steuerung externe Eingriffe erlaubt.

Konkreter Handlungsbedarf für Betreiber

Für Windpark- und Solarparkbetreiber übersetzt sich das in eine lange To-do-Liste. Cybersicherheit darf nicht nur den Herstellern überlassen werden – auch im laufenden Betrieb gilt es, Risiken aktiv zu managen:

Zugriffsrechte präzise managen
Jede externe Verbindung – ob für Inspektionen, Firmware-Updates oder Schalthandlungen – muss dokumentiert, abgesichert und regelmäßig überprüft werden. Betreiber sollten konsequent sicherstellen, dass keine dauerhaften „Hintertüren“ in ihren Systemen existieren.

Lieferanten kritisch prüfen
Die Anforderungen gehen weit über technische Zertifikate hinaus. Betreiber müssen auch geopolitische Risiken im Blick haben: Kommen Steuerungskomponenten oder digitale Dienste aus Ländern, die potenziell staatlich beeinflusst werden können, drohen im Ernstfall Abhängigkeiten.

Incident Response professionalisieren
Da nicht alle Risiken ausgeschlossen werden können, braucht es klare Prozesse für den Ernstfall: Wer wird benachrichtigt? Welche Systeme lassen sich vom Netz trennen? Betreiber, die hier vorbereitet sind, minimieren Ausfallzeiten und Folgeschäden.

Behördenmeldungen und Compliance umsetzen
Das NIS2UmsuCG verschärft die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Betreiber sind gut beraten, ihre internen Abläufe frühzeitig an diese Vorgaben anzupassen.

Energiewende braucht Cyber-Resilienz

Die Branche selbst drängt auf zügige Rechtsklarheit. „Die schnelle Verabschiedung des NIS2UmsuCG ist zwingend erforderlich“, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des VDMA Power Systems. Denn nur so ließen sich regulatorische Lücken schließen und ein einheitlicher Schutzrahmen für alle relevanten Energietechnologien schaffen.

Betreiber von Wind- und Solarparks stehen vor einem Paradigmenwechsel. Neben technischen Effizienzfragen müssen sie verstärkt organisatorische und regulatorische Vorgaben berücksichtigen. Das bedeutet mehr Verantwortung, aber auch die Chance, Cybersicherheit als festen Bestandteil einer zukunftsfähigen Energiewirtschaft zu etablieren.