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Überzeichnete Windpark-an-Land-Ausschreibung senkt Vergütungen auf 2018-Niveau

Für exakt die in der Februarrunde ausgeschriebene Erzeugungskapazität von weiteren 3.445 Megawatt (MW) Windkraft an Land erteilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Zuschläge, wie sie Ende März bekannt gab. Diese verteilte sie hierbei auf 439 Gebote. Damit kamen zum wiederholten Male deutlich weniger als die Hälfte der von projektierenden Unternehmen angebotenen Windparkvorhaben und Nennleistungsvolumen in der ersten Ausschreibungsrunde des Jahres zum Zuge. 924 Gebote für geplante Windparks mit zusammen 7.858 MW waren bei der BNetzA eingegangen. Diese Angebotssituation habe ungefähr derjenigen der vorangegangenen und ebenfalls mehr als doppelt überzeichneten 3,45-Gigawatt-Ausschreibungsrunde vom November 2025 entsprochen, kommentierte die Agentur das Ergebnis.

Ergebnis des Wettbewerbsdrucks eines so hohen Gebotsüberhangs ist ein weiter sinkendes Vergütungsniveau für die jüngsten somit auf den Weg gebrachten Windparkprojekte: Bei einem mittleren sogenannten mengengewichteten Zuschlagswert von 5,54 Cent Basisvergütung pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Windstrom gibt es für deren Windkraft nur noch so wenig, wie es zuletzt projektierende Bieter vor acht Jahren akzeptieren mussten.

Im Februar 2018 hatte der mengengewichtete mittlere Zuschlagswert allerdings sogar nur 4,73 Cent pro kWh betragen – wie auch die beiden Ausschreibungsrunden im August und im November 2017 mittlere Zuschlagswerte von deutlich weniger als 5 oder gar unter 4 Cent ergeben hatten. Ursache war damals eine sogar bis zu dreifache Überzeichnung des ausgeschriebenen Volumens. Allerdings sind gemäß offiziellen Registerdaten von diesen so gering bewerteten damaligen Projekten bislang nur wenig reale Windparks ans Netz gelangt. Nicht wenige dieser niedrig bezuschlagten Windparkvorhaben hatten die bietenden Branchenunternehmen in den Folgejahren als neue Gebote in späteren Ausschreibungsrunden eingebracht. Darauf verwiesen bereits mehrere Marktanalysen: Die wiederholte Ausschreibung ließ sie höhere Zuschläge erreichen.

Fragen aus der Branche nach der Rentabilität von garantierten Vergütungshöhen von weniger als 6 Cent pro kWh sind bereits vernehmbar. Ob es daher in zwei Jahren nach den jetzigen Zuschlägen – was der aktuell üblichen Projektentwicklungszeit entspräche – zu allen Netzanschlüssen kommt, bleibt also abzuwarten.

Tatsächlich aber führen die geringeren Vergütungsniveaus auch zu einer weiteren Konzentration der Zuschläge auf die windreicheren, im Kosten-Ertrags-Verhältnis bevorteilten Standorte in der Nordhälfte des Landes. So gab es für nur noch vier süddeutsche Gebote einen Zuschlag. Für neun Windenergieanlagen mit zusammen 55 MW, davon vier Anlagen mit 24 MW in Baden-Württemberg und fünf Anlagen mit 31 MW in Bayern, erteilte die BNetzA eine Vergütungsabsicherung. Dies mache nur noch einen Anteil von zwei Prozent des bezuschlagten Volumens aus, bilanzierte die Behörde. Genau gerechnet machte die in der Ausschreibung erfolgreiche Projektkapazität der beiden Südländer nur noch einen Anteil von 1,6 Prozent aus.

Erneut konzentrieren sich die Zuschläge auf Projekte in Niedersachsen mit zusammen 957 MW, Nordrhein-Westfalen mit 661 MW und Brandenburg mit 396 MW sowie dieses Mal auch in Sachsen-Anhalt mit 438 MW. Die entsprechende Großzone in der Nordhälfte der Bundesrepublik vereinte damit mehr als zwei Drittel des bezuschlagten Gesamtvolumens der Ausschreibungsrunde.

Als besonders erfolgreich in den Ausschreibungen kann sich das Meißen-Dresdener Unternehmen UKA einstufen. Das Erneuerbare-Energien-Unternehmen kam mitsamt Beteiligungen an Geboten von in Partnerschaften verbundenen anderen Projektentwicklern auf Zuschläge für mehr als 600 MW. So meldete UKA, 61 eigene und 28 weitere Anlagen in Partnerprojekten hätten Zuschläge erhalten. Diese neu projektierte Erzeugungskapazität komme zur aktuellen eigenen Projektpipeline von im Bau befindlichen UKA-Windenergieanlagen mit mehr als 1,5 GW noch hinzu.

Als bemerkenswert darf auch der inzwischen hohe Anteil der Sieben-Megawatt-Klasse an den Windenergieanlagen gelten, die nun in den Ausschreibungen punkten. So finden sich in der neuen BNetzA-Zuschlagsliste schon mehr als 220 Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 6,8 MW, 7,0 MW und 7,2 MW. Sie machen mehr als 1,5 GW und damit mehr als ein Drittel der neu bezuschlagten Erzeugungskapazität aus.

Der neue Trend zu enormen Überzeichnungen in den Ausschreibungen folgt auch auf die bundesweit stark beschleunigten Genehmigungsverfahren, wofür verschiedene Reformen ab 2022 bis 2025 gesorgt haben. So genehmigten die Behörden alleine 2025 knapp 21 GW, während die BNetzA-Ausschreibungen nur Zuschläge für 14,5 GW zuließen. Organisationen der Windenergiebranche fordern daher zusätzliche Ausschreibungen noch im Jahr 2026, um diesen Überschuss abzubauen.     

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