Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Der Bundestag geht in die Sommerpause und die neuen Regelungen für Stromspeicher und Netzbetrieb liegen auf Eis – ein Grund für den Bundesverband Energie-Speicher (BVES) kritische Bilanz zu ziehen. Denn während der Bedarf an Flexibilität im Stromsystem wächst und Stromspeicher zunehmend zur Versorgungssicherheit beitragen, bleiben zentrale regulatorische Entscheidungen aus, kritisiert der Verband.
Frist ungenutzt verstrichen
Es ist aber nicht nur der Bundestag, der seine Aufgaben nicht erledigt. Auch die Bundesnetzagentur hängt hinterher. So sollte die Bonner Behörde laut EEG bis zum 30. Juni 2026 die Regelungen für die Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (Mispel) festlegen. Diese Frist hat die Bundesnetzagentur aber verstreichen lassen, was der BVES besonders kritisch sieht. „Gerade der Staat sollte sich an die Fristen halten, die er selbst setzt“, fordert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Die erneute Verzögerung zerstört Vertrauen und verlängert die Unsicherheit für Unternehmen, die Milliarden in die Flexibilisierung unseres Energiesystems investieren wollen“, beanstandet er.
Speicherinvestoren warten auf Regelungen
Schließlich sei diese Festlegung ein zentrales Element für die Marktintegration von Stromspeichern. Denn damit wird erstmals der regulatorische Rahmen geschaffen, mit dem Batteriespeicher erneuerbaren Strom und Netzstrom flexibel kombinieren können, ohne dabei automatisch EEG-Förderansprüche oder Privilegien nach dem Energiefinanzierungsgesetz zu verlieren. Das ist unter anderem für sogenannte Co-Location-Projekte wichtig. Dabei handelt es sich um Speicher, die in Kombination mit Solar- oder Windkraftanlagen gebaut und betrieben werden.
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Ohne eine klare Regelung wird aber auch der weitere Ausbau von Heim- und Gewerbespeichern ausgebremst. Denn die Branche benötigt dringend Planungssicherheit. „Seit Jahren setzt sich der BVES für praxistaugliche Regeln zur Marktintegration von Speichern ein. Dass ausgerechnet dieses für die Branche zentrale Verfahren erneut verschoben wird, lässt die Politik hinter ihrem eigenen Anspruch zurückbleiben, die Transformation unseres Energiesystems über den Markt zu lösen. Worten müssen Taten folgen“, wettert der BVES-Chef.
Schaffung von Flexibilitäten verpasst
Der Verband kritisiert aber auch weitere, längst fällige gesetzliche Regelungen. So bleibe der am 1. Juli 2026 endlich vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG) aus Sicht des Verbandes hinter seinem Anspruch zurück. Das gilt vor allem für die vorgesehenen Regelungen zur Baubeschleunigung von Speichern.
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Doch die Kritik ist auch grundsätzlicher Natur. Denn der Verband beobachte in den vergangenen Wochen ein wiederkehrendes Muster: Die Branche ist bereit zu investieren, die Technologien stehen bereit – doch regulatorische Entscheidungen werden verschoben oder bleiben hinter den Anforderungen eines zukunftsfähigen Stromsystems zurück. Die Beschreibung der derzeitigen Situation nicht nur für die Speicher-, sondern für alle Energiebranchen könnte zutreffender nicht ausfallen. Dabei könne es sich Deutschland nicht leisten, beim Ausbau der Flexibilität weiter Zeit zu verlieren, kritisiert der BVES.
Bundesregierung muss endlich handeln
Der Verband appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Bundesnetzagentur, die zweite Jahreshälfte konsequent zu nutzen, um die offenen Verfahren abzuschließen und einen verlässlichen, investitionsfreundlichen Rahmen für Speicher zu schaffen. „Denn ohne ausreichend Flexibilität lassen sich Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Strompreise und die Integration erneuerbarer Energien dauerhaft nicht gewährleisten“, warnen die Verbandsvertreter.