Die Europäische Kommission hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) im Grundsatz darüber geeinigt, dass Deutschland neue Gaskraftwerke ausschreiben darf. Konkret geht es zunächst um die Ausschreibung von zwölf Gigawatt Gaskapazität, die noch in diesem Jahr stattfinden soll. Die Lieferung wird im Rahmen der Entwicklung eines Kapazitätsmechanismus ausgeschrieben. Das bedeutet, dass die Kraftwerke ihre Leistung nur vorhalten müssen. Geliefert wird erst, wenn die Netzbetreiber den Strom brauchen – etwa wenn nicht ausreichend Wind- und Solarstrom sowie Strom aus Speichern zur Verfügung steht.
Nur neue Gaskraftwerke zugelassen
Zugelassen sind nur neue Gaskraftwerke, bestehende Anlagen können nicht an der Auktion teilnehmen. Die Kapazitäten müssen 2031 bereitstehen. Bis dahin haben die Bieter Zeit, die Kraftwerke zu bauen und die entsprechenden Lieferverträge für das Gas abzuschließen. Die Ausschreibungen sollen zwar formal technologieoffen stattfinden – nur Kohle ist ausgeschlossen. Doch der Plan ist es, diese so zu gestalten, dass ausschließlich Gaskraftwerke daran teilnehmen können.
Zehn Stunden Leistung liefern
So plant die Bundesregierung, dass zehn Gigawatt der Kraftwerke nur am neuen Kapazitätsmechanismus teilnehmen dürfen, wenn sie die volle Leistung mindestens zehn Stunden ununterbrochen liefern können. Ob dies dann in der Realität tatsächlich abgerufen wird, ist dabei zweitrangig. Zudem ist der Schwerpunkt des Baus der Kraftwerke für Süddeutschland geplant. Vier Gigawatt von den ausgeschriebenen Kraftwerken sollen bis 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden.
Weitere Gaskraftwerke geplant
Doch anders als bisher geplant, soll es nicht bei den zwölf Gigawatt bleiben. So geht aus einem internen Papier von Bundesregierung und EU-Kommission hervor, dass zusätzliche 21 bis 26 Gigawatt im Jahr 2027 ausgeschrieben werden sollen. Im Jahr 2029 soll dann noch eine weitere Ausschreibung von drei bis acht Gigawatt folgen. Hier dürfen auch bestehende Anlagen teilnehmen.
Der Stromkunde zahlt
Katherina Reiche wolle damit die Energieversorgung absichern – zu einem bezahlbaren Preis. Allerdings wird der Kapazitätsmechanismus, so wie er geplant ist, für die deutschen Stromverbraucher – sowohl im Haushalt als auch in der Industrie – teuer. Denn diese müssen die vorgehaltenen Kapazitäten, die sich nicht über andere Geschäftsmodelle refinanzieren können, ab 2032 zusätzlich zum Strompreis bezahlen. Bis dahin springt die Bundesregierung mit Steuergeldern ein, um den Aufbau der Kraftwerke mittels eines Darlehens zu finanzieren, das nach Einführung des Kapazitätsmechanismus zurückgezahlt werden muss.
Rechtlich auf wackeligen Beinen
Bisher steht die Rechtskonformität noch auf der Kippe. Denn eigentlich ist die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke in dieser Dimension nicht mit europäischem Recht vereinbar. Doch die EU-Kommission will zusammen mit der Bundesregierung noch eine Argumentation erarbeiten, wie diese Ausschreibungen doch noch rechtlich ins EU-Recht passen könnten. Das geht aus dem internen Papier hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht hat. „EU-Kommission und Bundesregierung scheinen sich verabredet zu haben, das EU-Recht zu verbiegen: Erst nachträglich sollen die Argumente gesucht werden, um diese Einigung zu begründen“, wettert Constantin Zenger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. „Das ist ein handfester Skandal. Zudem schwebt über den Ausschreibungen damit das Damoklesschwert der rechtlichen Konformität.“
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Constantin Zenger rät Wirtschaftsministerin Reiche, das EU-Recht ernst zu nehmen und alle Ausschreibungen technologieoffen zu gestalten, anstatt sich planwirtschaftlich auf den Neubau von Gaskraftwerken zu fixieren. Die DUH hat bereits formal Beschwerde gegen die Kraftwerksstrategie eingelegt. „Mit diesen neuen Informationen fühlen wir uns darin vollumfänglich bestätigt und werden unseren rechtlichen Kurs konsequent fortsetzen, um die Wahrung von EU-Recht und Klimazielen sicherzustellen“, betont Zenger.