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KOMMENTAR zu Betrugsvorwürfen

Der wahre Fall Windwärts

Das hannoversche Windparkprojektierungsunternehmen hatte im Februar seine Pleite einräumen müssen und einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren gestellt. Begründet hatte es den Schritt damit, dass für 2013 geplante Projekte sich verzögert hatten und daher schon fest eingeplante Einnahmen ausfielen. So konnte der seit August 2013 nach dem Weggang eines Mitgründers alleine geschäftsführende Firmenchef Lothar Schulze bereits zum Jahreswechsel Zinsen und Rückzahlungen an die Genussrechtsinhaber von zusammen drei Millionen Euro nicht auszahlen. Banken, so lautet die Darstellung aus dem Hause Windwärts, hätten noch Anfang 2014 neue Kredite als gerechtfertigt gesehen – und dafür nur noch ein Gutachten verlangt. Das Gutachten erst habe den Insolvenzantrag erzwungen: Es stellte entgegen der bisherigen Rechtsauffassung bei Windwärts klar, dass die Genussrechte als finanzielle Belastung in der Bewertung der Zahlungsfähigkeit mitzählen. Gerade bei dieser Investitionsform ist das Anlegerrecht bisher löchrig. Bis Ende April wollte Windwärts nun stockende Projekte voranbringen oder verkaufen. So lange zahlte die Agentur für Arbeit die Löhne fort.

Kurz vor Ablauf dieser Schonfrist meldet das Fernseh-Politmagazin Panorama des Norddeutschen Rundfunks nun, dass Windwärts die Anleger schon 2013 mit geschönten Zahlen geworben habe. Anfang vorigen Jahres hätten die Hannoveraner neue Genussrechte damit beworben, dass ein Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2012 von 1,6 Millionen Euro zu erwarten sei. Doch zu dieser Zeit sei firmenintern schon von nur noch einem halb so hohen Gewinn ausgegangen worden, behauptet Panorama – und am Ende habe Windwärts nur mit 160.000 Euro im Plus gestanden.

Die Gerichte oder außergerichtlich die Anleger mit Geschäftsführung oder Insolvenzverwaltung mögen nun klären, was der wirkliche Sachverhalt ist und was daran gegen das Recht verstößt. Und was erlaubt war.

Irritierend ist der Umgang mit dem Fall

Irritierend bleibt hier weniger der Fall selbst, als der öffentliche Umgang damit. Die Gründe werden erst auf den zweiten Blick klar. Übliche und auch hier denkbare Verteidigungspositionen der Branche lohnen zunächst nicht: Geschenkt, dass man als Branchenvertreter darüber jammern darf, dass unstete Politik und endlose Parteien-Diskussionen über das richtige Tempo der Energiewende zu Branchenunsicherheiten beitragen und auch Windwärts trafen. Geschenkt, dass das anerkannte, unspektakuläre Unternehmen wohl kaum zu vergleichen ist mit dem kurz zuvor wegen Verdachts auf Anlegerbetrug gescheiterten Windparkentwickler Prokon. Geschenkt auch, dass es ja so viele andere nicht insolvent werdende Windenergieunternehmen gibt und Windwärts so als statistisches Ereignis unter der Normalquote des Scheiterns abgehakt werden könnte.

Irritierend aber ist das gruselnde Tremolo, mit dem hier der Fall eines eher kleinen Unternehmens mit einer niedrigen dreistelligen Belegschaftszahl als bundesweit bedeutsames Ereignis dokumentiert wird. Es besingt den Zweifel an der Erneuerbaren-Branche: Diese würde ihre leichtgläubigen Anleger mit kalten Lügen zum Geld überlassen verführen, während sie vordergründig dem gemeinnützigen Ziel Energiewende verschrieben sei.

Unehrliche Zweifler

Diese Zweifelsäußerung ist unehrlich. Denn natürlich müssen sich Windparkunternehmen marktwirtschaftlichen Grundsätzen öffnen wie andere Unternehmen auch – zumal die Branche längst wachsende Anteile ihres Kapitals abseits der traditionellen Kreditwirtschaft und staatlicher Vergütungsgarantien besorgen muss. Dabei wird es immer Grauzonen geben – und keinem Unternehmen kann verweigert werden, nicht auch in Notsituationen kreativ das Mögliche auszuschöpfen. Wer das kritisiert, dürfte sich auch nie mit Fallpauschalen kalkulierenden Krankenhäusern und Kassen oder mit bei Sonderangeboten sich verrechnenden Telekommunikationsanbietern zurechtfinden können. Man muss sie nicht gut finden. Aber andere gibt es nicht.

Der Fall beginnt hier eher bei den Anlegern: 570, berichtet Panorama, hätten noch bis Mai 2013 Genussrechte gezeichnet, zusammen mit rund sechs Millionen Euro. Die Zahlen belegen, dass en Masse der durchschnittliche Kleinanleger mit der bei geschlossenen Kapitalanlagen üblichen Mindestsumme von 10.000 Euro investierte. Diese Anleger suchen in Zeiten staatlich zugelassener Niedrigstzinsen aufgrund der Dauer-Bankenkrisen nach Anlagemöglichkeiten, die sie nicht überschauen können. Wer ethisch investieren will, kauft halt Genussrechte an der Energiewende. Doch wie viele dieser Anleger können wirklich überschauen, ob es einem Unternehmen gut geht und dessen Gewinne sich nachhaltig als Zinsen für sie verwerten lassen?

Das ist das Problem – und es ist das einzige, was am Fall Windwärts gruseln lässt: Die Anleger können gar nicht korrigierend auf ihr Unternehmen wirken, weil ihnen das Wissen dafür fehlt. Und die Unternehmen benötigen das Geld der vielen kleinen – die aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Geld nicht stunden können und dann durch ihre dringenden Ansprüche sofort zum Konkurs führen.

(Tilman Weber)