Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einer geänderten Neufassung in den Regelungen für Offshore-Windparks und Meereswindkraft-Stromnetze zugestimmt. Sie dienen dazu, die sogenannte Red-III-Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Nun muss an diesem Donnerstag am Nachmittag der Bundestag im gesamten Plenum noch zustimmen.
Offshore-Energiewirtschaft will lichtere Parks und produktionsunabhängige Differenzverträge
Warum es keine Gebote auf die jüngste Offshore-Ausschreibung gab
Politik erneuert Windpark-Booster
Die Red-III-Richtlinie sieht eine Beschleunigung für die Zulassung neuer Offshore-Windparks und für die Stromnetze vor. Die wichtigste Anpassung bei den Ausschreibungen der Offshore-Windparks dürfte sein, dass es im kommenden Jahr flexibel zu Ausschreibungen für eine Kapazität von 2.500 bis 5.000 Megawatt (MW) neuer Offshore-Windkraft kommen kann.
Keine Verschiebung der nächsten Auktion vorgesehen
Die von der Windbranche vorgesehene Verschiebung der nächsten Ausschreibungsrunde ist in den Neuregelungen nicht vorgesehen. Sie sollte dem Zweck dienen, Zeit für eine ausführliche Reform des Ausschreibungssystems zu gewinnen. Das Ausschreibungssystem gilt nicht zuletzt auch deshalb als dringend reformbedürftig, weil die jüngste Auktion von Windparkentwicklungsrechten 2025 für staatlich voruntersuchte Flächen aufgrund komplett ausgebliebener Beteiligung von Bietern gescheitert war.
Die Windenergiebranche fordert daher eine Umstellung auf Differenzverträge anstelle der jetzigen Ausschreibungsmodi. Aktuell sehen diese Modi vor, dass sich Projektierungsgesellschaften unterbieten und für ihre Rechte bezahlen. Die Differenzverträge würden dagegen erreichen lassen, so die Hoffnung, dass die Bieter realistisch einen Mindestvergütungspreis einfordern. Sie bekämen demnach in Momenten, in denen sie im Stromhandel nur geringere Preise unterhalb dieses Mindestvergütungspreises verdienen, die Differenz ausgezahlt. Springt der Handelsstrompreis aber über diese Schwelle, müssen die Windparkbetreiber die Überschüsse zurückbezahlen.
In der Beschlussempfehlung des Ausschusses an den Bundestag heißt es hierzu nur: Zudem seien „weitere Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen“ erforderlich.