Mit Anträgen im Bundesrat haben die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg sich für einen schnelleren, regional ausgewogeneren und systemdienlichen Ausbau der Windenergie an Land ausgesprochen. Die Anträge zielen konkret auf mehrere Nachbesserungen an der durch die Regierung geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) .
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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von der Partei „Freie Wähler“ sagte zu den Anträgen: „Jetzt darf der Bund unsere Erfolge nicht stoppen und die Bedingungen verschlechtern. Windenergie muss auch dort entstehen, wo der Strom gebraucht wird – gerade in den industriestarken Regionen Süddeutschlands. Das entlastet die Netze, reduziert den Transportbedarf und stärkt unsere Versorgungssicherheit. Die aktuellen Planungen im EEG-Entwurf gefährden den Bau der zahlreichen, bereits genehmigten Projekte.“
Die baden-württembergische Grünen-Politikerin und Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker warnte, mit den bisher angemeldeten Windenergieanlagen erreiche ihr Bundesland sein Klimaziel für 2030 „locker“. Mit Blick aber auf die von der Bundesregierung geplante Reform des EEG und den bisherigen EEG-Entwurf, den beide Bundesländer als schlecht für den süddeutschen Windparkbau werten, warnte Walker zugleich: „Diese über 1.000 Anlagen nicht mehr bauen zu können, wäre eine Sabotage aller Anstrengungen für Verfahrensbeschleunigungen der vergangenen Jahre.“
Beide Länder fordern konkret, dass der sogenannte Korrekturfaktor in den Vergütungsrechteausschreibungen für neue Windparks an Land für windschwächere Standorte wie insbesondere in Süddeutschland statt der bislang vorgesehenen 1,5 auf 1,7 steigen müsse. Mit dem Korrekturfaktor beaufschlagt die Bundesnetzagentur den bei den Ausschreibungen erzielten Zuschlagspreis für die Vergütung eines Windparks, wenn er an einem windschwächeren Standort vorgesehen ist. Der Aufschlag soll sowohl die geringeren zu erwartenden Einnahmen der süddeutschen Windparks aufgrund des geringeren Windaufkommens als auch deren höhere Kosten ausgleichen, wie sie die weniger zugänglichen süddeutschen Berglagen verursachen. In der vergangenen Ausschreibungsrunde für Windparks an Land betrafen nur zwei Prozent der bezuschlagten bundesweiten Ausschreibungsmenge neue Windparkprojekte in Bayern und Baden-Württemberg.
Bayern und Baden-Württemberg erneuerten auch ihre so ähnlich bereits vorgebrachten Forderungen nach einer Erhöhung der jährlichen Ausschreibungsmenge von 10.000 auf 14.000 Megawatt (MW) sowie nach einer zusätzlichen Windenergie-Onshore-Sonderausschreibung im Jahr 2027 von 5.000 MW. Außerdem beantragten sie die Einführung eines eigenen Süddeutschland-Segments in den Ausschreibungen. Dies müsse 20 Prozent der Zuschlagsmenge für Projekte in der Südregion vorsehen.