Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Genehmigung

Gesetzentwurf zur Windparkplanung während der Pandemie

Nicole Weinhold

Vor allem Dank eines starken Einsatzes der SPD für das Thema sieht es nun so aus, dass Genehmigungsverfahren in Wind und Solar digital abgearbeitet werden können. Das heißt, Erörterungstermine, Bekanntmachungen und Prüfungen sollen via Interent ermöglicht worden. Das hatte das Bundesumweltministerium bisher abgelehnt. Jetzt sieht ein neuer Gesetzentwurf genau diesen Schritt in Richtung Digitalisierung vor, was eine gewaltige Hilfe für Regenerativplaner in Deutschland bedeutet. Denn zu Coronazeiten sind die meisten Ämter geschlossen, an eine Erörterung mit zahlreichen Teilnehmern ist gar nicht zu denken. Das heißt, die Projektplanung wäre massiv gebremst, wenn sich der Besuch auf den Ämtern nicht vermeiden ließe. Für den ohnehin eingebrochenen Windausbau eine Kathastrophe.

Was genau sieht der Entwurf des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Ge-nehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz) vor?

Dort heißt es: "Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen eine ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung angeordnetund ist nach den dafür geltenden Vorschriften der Anschlag an einer Amtstafel oder die Auslegung zur Einsichtnahme vorgesehen, so können der Anschlag oder die Auslegung durch eine Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung im Internetersetzt werden, wenn die jeweilige Bekanntmachungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 endet."

Desweiteren heißt es dort, dass statt einer Auslegung von Unterlagen zur Einsicht diese auch Online veröffentlich werden können. Falls möglich, sollen sie auch in den Behörden ausgelegt werden.

Bezüglich Erörterung heißt es nun: "Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen die Durchführung eines Er-örterungstermins oder einer mündlichen Verhandlung angeordnet, auf dienach den dafürgeltendenVorschriften nicht verzichtet werden kann, genügt eine Online-Konsultation,wenn die zuständige Behörde festgestellt hat,dass derErörterungstermin oder die mündli-che Verhandlung bis zum 31. März 2021 nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen durchgeführt werden könnte."

Nachdem das BMU lange nicht mitspielen wollte bei der Digitalisierung auf diesem Gebiet, hat sich dort die Meinung nun geändert. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Entwurf durchgewunken wird.

Tipp: Sie wollen keine aktuellen politische Entwicklungen verpassen? Dann abonnieren Sie doch den kostenlosen erneuerbareenergien.de-Newsletter. Hier geht es zur Anmeldung.