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EEG-Novelle 2020

Solare Dachanlagen sollen in die Ausschreibung

Mit der Vorlage des Entwurfs veränderter Rahmenbedingungen für Ökostromanlagen hatten sich alle Branchen Verbesserungen erhofft. Doch während für die Windenergie an Land tatsächlich einige Verbesserungen in der EEG Novelle stehen, sieht es für die Photovoltaik eher düster aus. Denn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und seine Beamten haben die Regelungen für die Förderung von Solaranlagen drastisch verschärft.

Ausschreibungsgrenze sinkt stetig

Das größte Risiko geht dabei von der Einführung der Ausschreibungen von Marktprämien für größere Dachanlagen aus. So bekommen ab kommendem Jahr – geht es nach den Willen des Bundeswirtschaftsministeriums – nur noch Betreiber von Anlagen von bis zu 500 Kilowatt eine Einspeisevergütung. Alle anderen Projekte müssen in die Ausschreibung. Zu Beginn des Jahres 2023 sinkt diese Grenze auf 300 Kilowatt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Projekte mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt ihre Vergütung in der Ausschreibung erkämpfen. Zumal die Investoren in diese Anlagen – in der Regel Gewerbebetriebe – den Strom nicht mehr selbst verbrauchen dürfen.

Damit sägt das Wirtschaftsministerium an einer Ausbausäule, die gerade dazu geeignet ist, den Zubau von Ökostromanlagen mit extrem geringer Belastung des Netzes zu realisieren. Denn ausgerechnet der gewerbliche Stromverbrauch deckt sich in der Regel sehr gut mit dem Ertragsprofil von Solaranlagen, so dass nur geringe Überschussmengen ins Netz fließen.

Carsten Körnig: „Bedingungen sind schikanös”

Vor diesem Irrweg warnt auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar). „Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt”, kritisiert Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Für die Solarbranche wäre diese Regelung ein herber Rückschlag. Denn sie hat mit neuen Geschäftsmodellen dieses Segment mühevoll nach der Einführung der anteiligen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch neu entwickelt.

BSW und DIHK befürchten Rückgang des Zubaus

Jetzt befürchtet der BSW Solar mit dem Wegfall der Einspeisevergütung ein neues Desaster, vor allem wenn die Anlage über eine Bank finanziert wird. Denn die Kreditinstitute nehmen in der Regel die Einspeisevergütung als Sicherheit, dass die Finanzierung der Anlage auch bedient wird.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht die Investitionsbereitschaft der Unternehmen schwinden. Die beiden Verbände verweise auf die Erfahrungen in Frankreich. „Die französischen Solardachauktionen gelten als gescheitert und ein Investorenschreck”, sagt Carsten Körnig. „Sie sind regelmäßig unterzeichnet und dazu noch teuer. Der Förderbedarf liegt 20 Prozent über dem Deutschlands”, warnt er mit Blick auf das Ansinnen Peter Altmaiers, mit den Auktionen den Solarstrom billiger machen zu wollen.

Konsequent auf Eigenverbrauch setzen

Hier bleibt investitionswilligen Gewerbebetrieben allerdings auch noch die Möglichkeit, sich zumindest was die staatliche Unterstützung angeht, aus dem EEG zu verabschieden. Schließlich sind die Generatoren aufgrund des hohen Eigenverbrauchsanteils auch ohne Vergütung oder Marktprämie wirtschaftlich. Hier wäre es vor allem wichtig, dass die Sonnensteuer fällt. Hier ist offensichtlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn die Beamten lassen sich mit der Formulierung: „Über eventuelle Weiterentwicklungen der Bestimmungen zur Eigenversorgung mit Blick auf kleine PV-Dachanlagen in § 61b EEG ist zu diskutieren”, die letzte Entscheidung über die anteilige EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch noch offen.

Abschaffung der Sonnensteuer ist stärkster Hebel

Für den BSW Solar ist die Abschaffung der Sonnensteuer – jenseits der Debatte um die Ausschreibungen für Dachanlagen – ein essenzieller Bestandteil einer Reform, die endlich einen Zubau ermöglicht, der zum Erreichen der Klimaschutzziele notwendig ist. „Die Sonnensteuer blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität”, sagt Körnig. „Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht.“

Ohne Förderung bauen

Denn mit der Abschaffung der Sonnensteuer könnte sich die Photovoltaik endlich von der staatlichen Bevormundung weitgehend lösen und der Zubau könnte auch Basis der Wirtschaftlichkeit stattfinden. „Erste Solarparks können in Deutschland inzwischen ohne Förderung errichtet werden und auch auf Dächern lassen sich Investoren für Marktprämien von wenigen Cent finden”, betonen die Verbandsvertreter. Sie verweisen auf die drastische Kostensenkung, die die Photovoltaik in den vergangenen drei Jahren hingelegt hat.

Mieterstrom von Einspeisetarifen abgekoppelt

Hier wäre auch die Befreiung des Mieterstrom von der EEG-Umlage eine Möglichkeit, die Förderabhängigkeit zu beseitigen. Allerdings will das Bundeswirtschaftsministerium diese Betreiber am Fördertropf behalten, auch wenn der Mieterstromzuschuss endlich von der Entwicklung der Einspeisevergütung abgekoppelt wird. So soll er für Mieterstromanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt bei 2,66 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben werden. Für Strom aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt, die Mieter vor Ort verbrauchen, soll es 2,40 Cent pro Kilowattstunde geben. Für größere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt wird der Mieterstromzuschlag 1,42 Cent pro Kilowattstunde betragen.

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