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Ein breites Bündnis aus zwölf Bundesverbänden aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk kritisiert die Pläne der Bundesnetzagentur (BNetzA), Betreiber von Solaranlagen künftig mit zusätzlichen Netzgebühren zu belasten. In einem gemeinsamen Appell warnen sie vor erheblichen Nachteilen für den Ausbau der Photovoltaik. Sie fordern die BNetzA auf, den sogenannten Prosumer-Aufschlag nicht in die zukünftige Neuregelung der Netzentgelte zu integrieren.
Netzentgelte an der tatsächlichen Netznutzung orientieren
Hintergrund ist der Plan der BNetzA, Haushalte, die einen Teil ihres Stroms mit einer eigenen Solaranlage erzeugen und selbst verbrauchen, künftig stärker an den Netzkosten zu beteiligen. Dies soll unabhängig davon geschehen, wie stark die betroffenen Haushalte das Stromnetz tatsächlich beanspruchen. Die Verbände warnen davor, dass dies die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern würde. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Solarausbau deutlich ausgebremst würde.
Das Problem verschärfe sich noch durch die von der Bundesregierung darüber hinaus geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung, warnen die Verbände. „Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden“, fordert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), der die Initiative gestartet hat. „Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt“, erklärt der BSW-Solar-Chef.
Rechtlich fragwürdig
Die unterzeichnenden Verbände verweisen zudem darauf, dass eine solche Regelung rechtlich auf wackeligen Füßen steht und die gesamte neue Entgeltsystematik blockieren könnte. Denn ein neues Rechtsgutachten von Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Dörte Fouquet im Auftrag des BSW-Solar stellt die Rechtmäßigkeit der geplanten Zusatzbelastung für Betreiber von kleineren Solaranlagen durch ein Netzentgelt beim Einspeisen von Strom infrage. Sie sieht unter anderem europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung verletzt. Aber auch den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen sieht Dörte Fouquet verletzt. Das Rechtsgutachten steht auf der Webseite des BSW-Solar zur Verfügung.
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Netzkosten verursachergerecht verteilen
Die Verbände fordern als Alternative eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren, so der Vorschlag der Verbände. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen. „Deutschland braucht mehr Solardächer, Batteriespeicher und eine intelligente Nutzung der Stromnetze – keine neuen finanziellen Hürden für die Modernisierung unserer Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich“, mahnt Carsten Körnig.
Warnung vor Politik als Kostentreiber
Bündnis Bürgerenergie fordert: Netzanschlussrecht für Erneuerbare erhalten
Zusätzliche Belastungen von Solaranlagenbetreibern stoßen auch in der Bevölkerung auf Vorbehalte. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung der Marktforscher:innen von Yougov unter 2.105 Wahlberechtigten. So lehnen 46 Prozent der Befragten eine stärkere Kostenbeteiligung ab, wenn diese unabhängig von der tatsächlich genutzten Netzanschlusskapazität erfolgt und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erheblich verschlechtert. Lediglich 25 Prozent befürworten sie.
Sie finden den Appell auf der Webseite des BSW‑Solar. Unterzeichnet haben ihn neben dem Solarverband auch der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund Deutschland, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).