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Agnes-Prozess: Letzte Konsultationsrunde startet

Der Agnes-Prozess geht auf die Zielgerade: Die Bundesnetzagentur hat den finalen Entwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (Agnes) in die Konsultation gegeben. Bis zum 18. September können Stellungnahmen abgegeben werden. Ziel ist es, die neuen Regeln bis Ende des Jahres zu erlassen. Konkretisierende Folgefestlegungen sollen 2027 folgen. Zwei Jahre haben die Akteure im Strommarkt dann Zeit für die Umsetzung der Regelungen: Ab dem Jahr 2029 sollen sie dann die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung ersetzen.

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„Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken“, lobt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen. Steigende Kosten auf mehr Schultern zu verteilen, dabei Kosten da zu veranschlagen, wo sie entstehen.“

Auslöser war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die Neuregelung der Netzentgelte ist nicht nur Folge des sich ändernden Strommarktes: 2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die Berechnung der Netzentgelte solle selbstständig und geschützt vor jeglichen Weisungen sowie politischer Einflussnahme von außen erfolgen, so das Gericht.

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Die Neuregelungen sollen aber auch dem veränderten Strommarkt Rechnung tragen: Während die Netz- und Engpassmanagementkosten stiegen, trügen Teile der Netznutzer einen immer größeren Anteil, andere einen immer kleineren Anteil hiervon, heißt es in einer Presseinformation der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig erfolge die Stromeinspeisung zunehmend volatil und Netzanschlusskapazitäten würden knapp.

Stromerzeuger sollen sich an Kosten betiligen

Daher sollen künftig auch Erzeuger an der Netzfinanzierung beteiligt werden. Auf sogenannte Prosumer, also private Haushalte, die mit einer PV-Anlage Strom erzeugen, kommen ebenfalls höhere Kosten zu: Sie sollen einen höheren Grundpreis zahlen, da sie weniger Strom aus dem Netz beziehen

Auch große Batteriespeicher und Elektrolyseure, die bislang von Netzentgelten befreit sind, sollen künftig Netzentgelte zahlen. Eine Ausnahme gilt für bestehende und weit fortgeschritten geplante Speicher und Wasserstofferzeuger. 

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Der BDEW begrüßte, dass sich die Kosten stärker an der Kapazität orientieren sollen,als ursprünglich geplant. „Netzkosten sind überwiegend fixe Kosten“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Deshalb ist ein Kapazitätspreis sachgerechter als eine vor allem verbrauchsabhängige Bepreisung. Er schafft mehr Verursachungsgerechtigkeit und Planungssicherheit.“

BDEW forert praxistaugliche Regelungen

Nun komme es auf praxistaugliche und ausgewogene Lösungen an. „Die neue Systematik darf kein bürokratisches Sondermodell werden. Sie muss in der Praxis funktionieren und für Lieferanten, Netzbetreiber, Kundinnen und Kunden verständlich und umsetzbar sein. Dies gilt auch im Hinblick auf eine praxistaugliche und eindeutige Definition der Prosumer“, so Andrae.

Laut Bundesnetzagentur geht es bei Netzentgelten um ein Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro im Jahr. Sie machen gut 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.