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BNetzA entwirft Reform zu Netzentgelten – Solarbranche warnt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Netzentgelte im Strombereich vorgelegt. Damit wolle sie die Netzentgeltsystematik an die neuen Bedingungen der Energiewende anpassen. „Damit wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen. Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der BNetzA.

Eigenverbraucher zahlen höheren Grundpreis

Relevant für die Photovoltaik sind hauptsächlich die Änderungen für Betreiber von privaten und gewerblichen Solaranlagen im Eigenverbrauch. Diese zahlen in Zukunft einen höheren Grundpreis. Damit sollen sie sich stärker an der Finanzierung des Netzes beteiligen. Da sie weniger Strom aus dem Netz beziehen, würden sie auch weniger Netzentgelte bezahlen, wenn der Schwerpunkt der Finanzierung weiterhin auf dem Arbeitspreis liegt. Dies sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können, begründet die BNetzA.

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Keine Reduktion der Zusatzkosten durch Speicher

Die konkreten Zusatzkosten werden weiterhin regional unterschiedlich sein. Bei der BNetzA geht man aber davon aus, dass sie voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr liegen. Steckersolaranlagen sind davon ausgenommen. Diesen höheren Kapazitätspreis kann der Anlagenbetreiber auch nicht durch den Einsatz eines Batteriespeichers umgehen, obwohl er das Netz dadurch eher ent- statt belastet. Stattdessen sollen die Speicherbetreiber an der Finanzierung des Netzes beteiligt werden – unabhängig davon, ob sie den störungsfreien Betrieb des Netzes unterstützen oder nicht.

Flexibilität nicht bestrafen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisiert diese Regelung und zweifelt die Berechnung der BNetzA an. Die Branchenvertreter gehen nach eigenen Berechnungen davon aus, dass diese Zusatzkosten eher 150 Euro betragen werden. Zudem ist dies ein schlechtes Signal für die Investition in eine Solaranlage und auch nicht im Sinne der Netze in Zeiten der Energiewende. Diese pauschale Belastung von Solaranlagenbetreibern schaffe keine Anreize für einen netzdienlichen Einsatz von Batteriespeichern, warnen die Branchenvertreter.

Besser Co-Location als Standalone-Speicher

Mit deren Hilfe wiederum würde kein Netzausbaubedarf für die Solaranlage entstehen, die mit dem Speicher gekoppelt ist. „Kommen elektrische Verbraucher wie E-Autos oder Wärmepumpen zum Einsatz, können durch die Nutzung von Solaranlagen und Batteriespeichern die bestehende Netzinfrastruktur sogar effizienter genutzt und der Netzausbaubedarf durch Prosuming reduziert werden“, betonen die Branchenvertreter.

Entgelte fürs Einspeisen von Strom

Die Bundesnetzagentur kündigt zudem an, künftig auch Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung beteiligen zu wollen. Bisher dürfen diese entgeltbefreit einspeisen. Das soll sich ändern. Der Plan sieht einen jährlichen Kapazitätspreis vor. Die BNetzA plant zu Beginn mit einem Einspeiseentgelt von voraussichtlich vier bis sieben Euro pro Kilowatt und Jahr. Bestandsanlagen sind davon ausgenommen. Sie dürfen über ihre Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme weiterhin kostenlos einspeisen. Die BNetzA geht davon aus, dass sich dieses Einspeiseentgelt kaum auf den Marktpreis auswirke, aber bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung der Netze beitragen könnte. Hier sind nicht nur Steckersolargeräte, sondern auch Prosumer ausgenommen.

„Die Zukunft gehört hybriden Energiesystemen“

Auch hier sieht der BSW-Solar eine erhebliche Mehrbelastung, die sich negativ auf den Ausbau der Anlagen auswirkt und damit die Energiewende verzögert. Zudem werden diese deutlichen Kostenbelastungen und Kostenrisiken die Projekte verteuern und damit den Förderbedarf erhöhen, statt ihn wie in den vergangenen Jahren stetig zu senken.

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Augenmaß bei den Anpassungen

Alle diese Regelungen sollen zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Vorher – voraussichtlich im Sommer – soll noch einmal eine förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs starten. Ende 2026 soll dann die Festlegung der neuen Netzentgeltsystematik abgeschlossen sein. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen 2027. „In der Summe besitzen diese Maßnahmen das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Dies widerspricht klar dem Bürgerwillen und den vereinbarten Regierungszielen“, betont er. Die Branchenvertreter appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur und Bundesregierung, Anpassungen an der Netzentgelt- und Förderstruktur mit Augenmaß vorzunehmen, besser aufeinander abzustimmen und systemdienliches Verhalten konsequent zu belohnen.