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Netzentgelte

Netzbetreiber bauen langsamer aus und wollen mehr

Um 80 Prozent mehr werde Tennet 2017 für die Nutzung des Übertragungsnetzes verlangen, betonte das Unternehmen aus den Niederlanden. Das werden für die Stromübertragung künftig 1,95 Cent pro Kilowattstunde (kWh) statt der bisherigen 1,09 Cent pro kWh sein. Weil die Übertragungsnetzkosten rund vier Prozent an der Stromrechnung eines normalen Haushaltsstromkunden ausmachen, wird sich so die Stromrechnung für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch um gut 30 Euro erhöhen. Bei größeren Haushalten mit 4.000 kWh Jahresverbrauch werden es über 40 Euro sein.

Mehr noch allerdings bezahlen die Verbraucher bislang für die Stromdurchleitung in den regionalen und örtlichen Verteilnetzen: Insgesamt haben die Netzkosten daher einen Anteil am gesamten Strompreis von 20 bis 25 Prozent.

Etwas weniger schlägt 50 Hertz in Ostdeutschland auf: Die Übertragungsnetzgebühren erhöhen sich hier um 45 Prozent.

Als Begründung geben beide Netzbetreiber an, der schleppende Ausbau der Netze sei verantwortlich. Weil die Planungszeiten so lang seien, sei nun erst mit einer Fertigstellung der als besonders entscheidend geltenden Nord-Süd-Trassen im Jahr 2025 zu rechnen. Die bisherigen Planungen waren von 2023 als Fertigstellungsdatum ausgegangen. Die neuen Höchstspannungsverbindungen in den Süden sollen bei Sturmfronten schnell den konzentriert im Norden und inbesondere in der Nordsee produzierten Windstrom zu den Verbrauchszentren Bayerns und Baden-Württembergs umleiten.

Durch den schleppenden Netzausbau wüchsen ihre Unkosten jährlich, lautet das Argument bei beiden. Sogenannte Redispatch-Maßnahmen zur Abschaltung konventioneller Kraftwerke bei zu viel Strom, aber auch die Abschaltung von Wind- und Solaranlagen in Zeiten überlasteter Netze kosteten inzwischen zu viel. Dazu kämen die Kosten zum Vorhalten von Reservekraftwerken, falls doch zu wenig Wind und Sonne da sind.

Bestimmen Netzbetreiber nun über die Energiewende?

Die Begründung ist pikant: Bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in diesem Sommer hatte der schleppende Netzausbau das zentrale Argument für die Regierung dargestellt, nun auch den Ausbau von Windkraft einzudämmen. Die Windkraft bekam im EEG 2017 daher ein jährliches Ausbaulimit verpasst. Bei beiden Technologien solle der Kapazitätszuwachs noch so schnell erfolgen, wie der Netzausbau Schritt halten könne, hieß es während der Reformdebatten bis zum Juli. Das werde auch die Kosten der Energiewende senken. Dafür werde nun der Netzausbau entschiedener angepackt, lautete eine zusätzlich aus der Regierungskoalition mehrfach geäußerte Versicherung. Gegner der jetzigen EEG-Reform warnen hingegen, mit der Einführung der Ausbaudeckel im EEG 2017 - vorbereitet bereits durch das EEG 2014 - entscheide künftig nicht mehr die Energiewende über den Investitionsbedrf der Netzbetreiber, sondern die Netzbetreiber bestimmten, wie viel Energiewende sie jährlich zulassen.

(Tilman Weber)