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Photovoltaik

Photovoltaikanlagen stützen Verteilnetze

Eine neue Anwendungsregel des Forums Netztechnik/ Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) mit dem Kürzel VDE-AR-N 4105, die ab dem 1. August 2011 veröffentlicht werden soll, verschärft die technischen Anforderungen an dezentrale Energieerzeugungsanlagen für ihren Anschluss an das Niederspannungsnetz. Dadurch sollen insbesondere Photovoltaikanlagen besser in das Stromnetz integriert und die Leistungsaufnahmefähigkeit von dezentraler Erzeugung generell erhöht werden.

Mehr erneuerbare Energie für das Stromnetz

"Eine wesentliche Veränderung betrifft die Anforderung an Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Beteiligung an der Spannungshaltung, also der Einhaltung der Netz- bzw. Spannungsqualität. Dadurch sind mehr erneuerbare Energien in das Stromnetz integrierbar", erklärt FNN-Geschäftsführerin Heike Kerber.

Damit die Netzqualität nicht leidet, müssen generell zwei Parameter eingehalten werden: Die Frequenz sollte 50 Herz (Hz), die Spannung 230 Volt (V) betragen. Gerade bei dezentral installierten Photovoltaikanlagen ist die Gefahr groß, dass ihr steigender Zubau auf Hausdächern und Gewerbegebäuden in der Masse sowohl Netzspannung als auch -frequenz beeinflusst. Bisher konnte es bei einer Netzanschlussprüfung von neu an das Stromnetz angeschlossenen Anlagen passieren, dass sie das Kriterium der Spannungshaltung im Netz verletzten. Eine integrierte Spannungs- und Frequenzüberwachung löste dann eine Schutzfunktion aus die dafür sorgte, dass die betreffende Anlage vom Netz getrennt wurde.

FNN-Referent Thomas Kumm hat die neue Anwendungsregel mit ausgearbeitet: „Als Gegenmaßnahme wird jetzt eine Blindleistungsbereitstellung eingeführt, die Spannungsschwankungen im Netz ausgleichen kann", sagt er. Die alte Schutzfunktion bleibt zwar erhalten, durch die neu eingeführte Blindleistung tragen die Anlagen aber nun automatisch zur Stabilisierung des Netzes bei. An die Wirkleistung einer Anlage im Netz ist jetzt ein Verschiebungsfaktor (ein sogenannter "Phasenwinkel") gekoppelt, der wiederum die Höhe der Blindleistung einer Anlage definiert. Diese verbleibt permanent im Netz und stabilisiert hier die Spannungshaltung. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit insgesamt geringer, dass die Schutzfunktion in den Anlagen ausgelöst wird.

Neue Anwendungsregel im Abo

Die der neuen Anwendungsregel vorausgehende Version, die VDEW-/VDN-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz", sah auf Grund der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung noch relativ geringen installierten Erzeugungsleistung im Niederspannungsnetz keine Anforderungen an eine gezielte Blindleistungsbereitstellung vor. Sie kann für neu installierte Photovoltaikanlagen weiterhin noch bis zum 1. Januar 2012 und für alle anderen Erzeugungsanlagen noch bis zum 1. Juli 2012 angewendet werden. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Erzeugungseinheiten besteht durch die VDE-AR-N 4105 nicht, hier gilt der "Bestandsschutz".

Erarbeitet wurde die neue Anwendungsregel gemeinschaftlich durch Experten von Netzbetreibern, Industrie, Elektrohandwerk, Prüf- und Zertifizierungsinstituten, Behörden und Forschungsinstituten. Die Details können gegen Gebühr über den VDE-Verlag bezogen werden. Sowohl Hersteller, Anlagenerrichter und -betreiber als auch Netzbetreiber erhalten die neue Anwendungsregel über das sogenannte Normabo. Käufer neuer Erzeugungsanlagen brauchen sich nicht zwangsweise mit der neuen Regelung auseinander zu setzen, weil die für die Anlagenproduktion und –aufstellung verantwortlichen Dienstleister auf dem neuesten technischen Stand sind und die neue Regel bereits zum Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen neu gebauter Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz gemacht haben.

(Daniel Seemann)