Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Der Vorschlag für die künftige Ausgestaltung der Netzentgelte AgNes stößt beim Bundesverband Energiespeicher (BVES) auf geteiltes Echo. Einerseits lobt der Verband den konstruktiven Kurs der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Reform der Netzentgelte. Andererseits sieht der BVES noch Nachbesserungsbedarf, nachdem die ersten Stellungnahmen aus den betroffenen Branchen eingearbeitet wurden. „Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Positiv sieht der Verband, dass zusammen mit dem parallel laufenden Verfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) die zentralen regulatorischen Fragen des zukünftigen Netzbetriebs und dessen Finanzierung zunehmend im Zusammenhang betrachtet werden. Dies entspreche einer zentralen Forderung des Verbandes. Auch die lange Konsultationsfrist bis Mitte September 2026 bewertet der Verband positiv. Auf Unterstützung des Verbandes stoßen zudem die moderaten Kapazitätsentgelte und die Verpflichtung der Netzbetreiber, mittelfristig dynamische Netzentgelte einführen zu müssen.
Baukostenzuschüsse für flexible Netzanschlüsse senken
Allerdings sieht der Verband auch erheblichen Nachbesserungsbedarf, hauptsächlich was den Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und den vorgesehenen Prosumeraufschlag betrifft, wie Urban Windelen erklärt. Offen bleibt zudem, wie das Zusammenspiel mit flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) und Baukostenzuschüssen ausgestaltet werden soll. Dies ist im vorgelegten Entwurf nicht geregelt, obwohl bei der Bundesnetzagentur entsprechende Vorschläge eingegangen sind. Hintergrund ist, dass durch die FCA die nutzbaren Netzanschlüsse durch den Netzbetreiber eingeschränkt werden können. Ziel ist es, dadurch Netzausbau zu sparen. Diese Entlastung müsse sich nach Ansicht des BVES auch in der Höhe des Baukostenzuschusses widerspiegeln.
Agnes-Prozess: Letzte Konsultationsrunde startet
Kritisch sieht der Verband auch die Verkürzung der Befreiung von doppelten Entgelten von Speichern. Hintergrund ist, dass lange Zeit Speicher doppelt Entgelte bezahlen mussten: einmal beim Einspeichern des Stroms und einmal bei der Einspeisung ins Netz. Dies wurde mit einer Ausnahmeregelung für Anlagen gestrichen, die bis 2029 in Betrieb gehen. Die BNetzA will diese Sonderregelung abschaffen.
Unsicherheiten verzögern Investitionsentscheidungen
Es soll allerdings eine Übergangsregelung geben für Anlagen, die jetzt schon geplant sind. Damit verhindert die BNetzA, dass diese Planungen hinfällig werden, da die Investoren mit der Befreiung von doppelten Netzentgelten gerechnet haben. Das gilt für Anlagen, für die eine endgültige Investitionsentscheidung bis zur Bekanntgabe der neuen Netzentgeltregelungen getroffen wurde. Die BNetzA geht davon aus, dass eine solche endgültige Investitionsentscheidung dann getroffen wurde, wenn bis dahin verbindliche Bestellungen von Komponenten vorliegen, die mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens ausmachen.
Bundesnetzagentur macht Energiewende bei Netzbetreibern transparent
Diese Regelung stößt beim BVES auf Kritik. Zwar schaffe die BNetzA mit einem verbindlichen Stichtag grundsätzlich mehr Klarheit. Die zusätzlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Nachweis einer endgültigen Investitionsentscheidung – insbesondere verbindliche Komponentenbestellungen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens – gehen nach Ansicht des Speicherverbands jedoch über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus und erschweren die Umsetzung vieler Projekte. „Die vergangenen Monate haben bereits erhebliche Unsicherheit ausgelöst und Investitionsentscheidungen verzögert. Jetzt brauchen Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Kriterien“, fordert Urban Windelen.
Energiewende stolpert in den Flexibilitätspfad
Prosumer nicht bestrafen
Er sieht auch Nachbesserungsbedarf beim vorgesehenen Prosumeraufschlag für Eigenversorger. Diese müssen 70 bis 90 Prozent des für den Netzbereich festgelegten Grundpreises zusätzlich bezahlen. Der BVES kritisiert, dass ausgerechnet diejenigen Netznutzer bestraft werden, die durch Eigenversorgung, Speicher und netzdienliches Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems leisten. Zusätzliche Belastungen dürfen diese Entwicklung nicht ausbremsen, fordert der Verband.