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Drei Vorschläge: Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz zu retten?

Der parlamentarische Prozess hat begonnen: Gestern debattierte der Bundestag zum ersten Mal das viel kritisierte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht ein Widerspruch: Während die Bundesregierung offiziell am Ziel der Klimaneutralität 2045 festhält, macht das neue Gesetz das Erreichen dieses Zieles höchst fraglich.

Wegfall der 65-Prozent-Regel sorgt für Kritik

Denn die zentrale Regelung, dass neue Heizungen mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, wird abgeschafft. Gleichzeitig sollen Gas- und Ölheizungen auch nach 2045 weiterbetrieben werden dürfen. Stattdessen sollen eine Biotreppe und eine Grüngasquote für klimaneutrale Verbrenner-Heizungen sorgen. Nur endet diese Biotreppe, die die Quoten für beigemischtes Biogas benennt, 2040 bei 60 Prozent. Wie in nur fünf Jahren die restlichen 40 Prozent geschafft werden sollen, bleibt offen.

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Kritik kommt nicht nur aus der Erneuerbaren-Branche, sondern auch aus dem Bundesrat, von Stadtwerken und Verbraucherschützern. Befürchtet werden nicht nur ein Verfehlen der Klimaziele, sondern auch erhebliche Mehrkosten für diejenigen, die länger auf fossile Brennstoffe angewiesen sein werden.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) hat nun drei Änderungen vorgeschlagen, um den Wegfall der 65-Prozent-Regelung zumindest in Teilen zu kompensieren.

1. Transparenz vor jeder Heizungsentscheidung

Vor jeder Heizungsentscheidung sollte ein einfacher, standardisierter Vollkostenvergleich über zehn, 15 und 20 Jahre erfolgen, so der Verband. Dieser Vergleich müsse den gesetzlich hinterlegten ETS-2-Preispfad, die Bio-Treppen-Pflichtanteile und mögliche Gasnetz-Stilllegungsrisiken einpreisen. „Handwerk, Energieberatung und Eigentümer:innen brauchen eine wirksame Entscheidungshilfe, die dazu führt, dass die langfristig günstigste Heizung verbaut wird“, heißt es im Forderungspapier.

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2. Bundesförderung für effiziente Gebäude und CO₂-Preis koppeln

Obwohl Wärmepumpen bereits heute im Betrieb günstiger als Gas- und Ölheizungen seien, falle die Entscheidung für eine Gasheizung oft aufgrund kurzfristig niedrigerer Anschaffungskosten, so der BNW. Umso wichtiger sei die Beibehaltung einer verlässlichen Förderlandschaft. Der Verband fordert daher, die Einnahmen aus dem nationalen CO₂-Preis und des europäischen Emissionshandels ETS 2 anteilig und zweckgebunden in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückzuführen. Diese Kopplung mache die Förderung vom jährlichen Haushaltsstreit unabhängig und finanziere sich aus der Lenkungswirkung selbst, heißt es zur Begründung.

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3. Planungssicherheit durch einen Nachsteuerungsmechanismus

Im Regierungsentwurf ist eine Evaluation des GModG im Hinblick auf den Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Jahr 2030 vorgesehen. Es fehle aber eine Regelung, die automatisch greift, wenn tatsächlich zu wenig biogeneBrennstoffe vorhanden seien. Der BNW fordert daher, einen Nachsteuerungsmechanismus einzubauen: Verfehlt der Gebäudesektor 2030 seinen Zielpfad oder unterschreiten die verfügbaren biogenen Brennstoffmengen einen definierten Schwellenwert, muss eine Nachsteuerung mit klar definierten Auslösekriterien, Fristen und Rechtsfolgen greifen.

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„Dem Klimaschutz wäre am besten gedient, wenn das GModG gestoppt und zum alten GEG, inklusive Wärmeplanung, zurückgekehrt wird“, sagt BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter. „Diese Rolle rückwärts ist ähnlich wahrscheinlich wie sinkende Heizkosten durch Bioölund -gas. Umso wichtiger ist es, die Kosten jetzt transparent zu machen, eine stabile Förderlandschaft zu garantieren und bei Zielverfehlungen nachzusteuern.“