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Klimaschutzgesetz

Bundestag beschließt CO2-Preis

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen im Parlament wesentliche Teile des Klimapakets angenommen. Damit wird es erst ab 2021 einen mit zehn Euro pro Tonne minimalen CO2-Preis geben, von dem sich sämtliche Experten einig sind, dass dieser keinerlei steuernde Wirkung haben wird – weder beim Heizen von Gebäuden noch auf dem Verkehrssektor.

So wird nach ersten Berechnungen der Liter Benzin an den Tankstellen ab 2021 um durchschnittlich drei Cent pro Liter steigen. Das ist etwa der Betrag, um den die Preise an den Zapfsäulen ohnehin schon schwanken. Das hält nur die AFD für Abzocke. Alle anderen Oppositionsparteien im Bundestag sehen darin ein völlig wirkungsloses Mittel, den Umstieg auf Elektroautos oder den öffentlichen Personenverkehr anzureizen.

Das Ziel: 55 Prozent CO2 weniger als 1990

Im Gegenteil: Das Parlament belohnt lange Autotouren mit einer höheren Entfernungspauschale. Die liegt ab dem 21. Kilometer in Zukunft bei 35 Cent pro Kilometer. Ein Vorschlag der Linkspartei, ein einkommensabhängiges Mobilitätsgeld einzuführen, damit auch Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln von der höheren Entfernungspauschale profitieren können, wurde abgelehnt.

Selbst die Steigerung des CO2-Preises auf 35 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2025 und das lineare Wachstum bis auf 60 Euro pro Tonne im Anschluss daran bis 2030 wird kaum dazu beitragen, die anvisierten Klimaschutzziele zu erreichen. Schließlich sollen die CO2-Emissionen laut Klimaschutzgesetz um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Ausstoß des Jahres 1990 sinken. Ein zusätzliches Ziel der Absenkung um 95 Prozent bis 2050, das B90/Grüne eingebracht haben, wurde abgelehnt. Nur die Linkspartei hatte ein solches Fernziel unterstützt.

Solarpflicht abgelehnt

Auch die stärkere Beteiligung des Bundesrates und die Flexibilität, die Ziele der Emissionsabsenkungen zu erhöhen, hat der Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Ein Vorschlag der Linkspartei, für den Gebäudesektor die Emissionsminderungen nicht über einen CO2-Handel zu organisieren, sondern ordnungspolitisch etwa mit einer Solarpflicht und einem Verbot von fossil angetriebenen Heizungen, wurde von allen anderen Parteien im Bundestag abgelehnt. Hier haben sich B90/Grüne zumindest der Stimme enthalten. Auch der Entschließungsantrag von B90/Grüne, den Windkraftausbau zu beschleunigen, stieß nur bei der Linkspartei auf Zustimmung.

Emissionsziele festgelegt

Immerhin werden im Klimaschutzgesetz erstmals konkrete Ziele für die Senkung der CO2-Emissionen festgelegt, die die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums erreichen muss. So muss die Energiewirtschaft die Emissionen bis 2030 von derzeit 280 auf dann 175 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent senken. Im gleichen Zeitraum müssen die Emissionen im Verkehrssektor von 150 auf 95 Tonnen CO2-Äquivalent sinken. Die Landwirtschaft muss ihren CO2-Ausstoß bis 2030 von 70 auf 58 Millionen Tonnen senken. Im Gebäudesektor sollen die Emissionen von 118 auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent sinken. Auch die Industrie muss ihren Anteil beitragen. Hier ist ein Rückgang von 186 auf 140 Millionen Tonnen vorgesehen.

Expertenrat kontrolliert Zielerfüllung

Dabei sollen nur die Emissionen der Energiewirtschaft möglichst stetig sinken. Wie das die Bundesregierung angesichts der Blockade beim Ausbau der Ökostromversorgung schaffen will, bleibt ihr Geheimnis. In allen anderen Sektoren gilt: Die Absenkung kann pro Jahr auch geringer ausfallen. Falls in ein Sektor weniger zum Klimaschutz beiträgt als vorgesehen ist, wird die Überschreitung der zulässigen Emissionsmengen auf das nächste Jahr angerechnet. Dann muss der CO2-Ausstoß in diesem Sektor im darauf folgenden Jahr stärker sinken als vorgesehen. Damit ein Ministerium seine Klimaschutzhausaufgaben nicht stetig vor sich herschiebt, wird beim Überschreiten ein Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor beschießen, um das betroffene Ministerium wieder in die Spur zu bringen.

Bundesverwaltung will Vorbild werden

Jedes Ministerium ist für die Absenkung selbst verantwortlich. Um die jeweiligen Klimaschutzziele zu erreichen, kann es entsprechende Maßnahmen ergreifen, was immer das auch bedeutet. Denn das ist – abgesehen von nicht näher beschriebenen Sofortmaßnahme und Klimaschutzprogrammen – nicht vorgeschrieben. Einzig die Erhöhung der Luftverkehrssteuer und ein Brennstoffemissionshandelsgesetz sind neben einigen Fördermaßnahmen wie etwa zur Elektromobilität als Unterstützung für die Umsetzung konkret vorgesehen. Der Bundestag hat sich gegenüber der Bundesregierung immerhin damit durchgesetzt, dass die Bundesregierung einmal jährlich im Parlament über das Vorankommen beim Klimaschutz Rede und Antwort stehen muss.

Die tatsächlichen Emissionsdaten soll das Umweltbundesamt jährlich für jeden einzelnen Sektor erheben und dabei Über- und Unterschreitung darstellen. Die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildfunktion übernehmen. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Bundesverwaltung bis 2030 komplett klimaneutral sein soll.

Auch wenn sich die große Koalition im Parlament mit ihrem unzureichenden Klimaschutzprogramm durchsetzen konnte, ist die Sache noch nicht in trockenen Tüchern. Denn das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und dort ist die Bundesregierung auf die Stimmen entweder von B90/Grüne oder der FDP angewiesen.