Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

"Eigene Vorstellungen durchsetzen"

Tilman Weber

Wie können Sie in Seminaren jetzt Ratschläge in Regionalplanung, Bauleitplanung und städtebaulichen Verträgen geben? Auch von ihnen instruierte Projektierer werden doch nicht von Klagen verschont und sehen davon ihr Projektierungen blockiert!

Michael Rolshoven: Jedenfalls kann ein kluges und frühzeitiges Handeln helfen, rechtsichere Genehmigungen für Windparks zu generieren. Erfahrene Projektierer werden ein Aufstellungs- oder Änderungsverfahren für einen Regionalplan oder einen Flächennutzungsplan mit sogenannten Windkonzentrationszonen von Anfang an begleiten. Windenergieanlagen können Sie im Grundsatz ja überall im Außenbereich errichten. Aber Gemeinden können ihre Flächennutzungspläne und Regionale Planungsstellen können durch Regionalplanungen festlegen, dass eben nicht überall im Außenbereich, sondern nur in diesen Konzentrationszonen neue Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Über die rechtlichen Vorgaben und rechtlichen Grenzen solcher Ausschlussplanungen sollte jeder Projektierer Bescheid wissen: Welche Flächen sind für Windparks auch in den Augen der Regional- oder Flächennutzungsplaner geeignet? Im Idealfall gelingt es dem Projektier, eine künftige Planung vorherzusehen: welche Flächen werden womöglich künftig neu ausgewiesen? Welche Einschränkungen und Tabubereiche sind hier rechtlich überhaupt zulässig? Jeder Projektierer, jede Projektiererin sind gut beraten zu wissen, nach welchen Kriterien die Konzentrationsflächen nach aktueller Rechtsprechung ausgewiesen werden dürfen. Das dazu notwendige Wissen und die Erfahrung der vergangen beiden Jahrzehnte gilt es zu bündeln und den Teilnehmern zu vermitteln.

Meinen Sie, eine solche umsichtige Planung auf Seiten des Projektierungsunternehmens kann wirklich Anfeindungen nach der Genehmigung vorbeugen?

Michael Rolshoven: Bauleitplanung und Regionalplanung können im Idealfall auch zu einer höheren Akzeptanz vor Ort führen. Das kann Betroffene wie Standortkommunen und Nachbarn von Klagen abhalten. Ist die Fläche einmal planerisch ausgewiesen und die Genehmigung für die Errichtung der Windenergieanlagen erteilt, wird sie jedenfalls in aller Regel nicht wegen der Darstellung im Regional- oder Bauleitplan beklagt. Lärmschutz, Artenschutz und Umweltverträglichkeitsprüfungs- Themen sind in der Praxis dann viel dominanter.

Sie unterrichten auch über Bebauungspläne .... Warum und in welchen Fällen ist das hilfreich?

Michael Rolshoven: Jedweder Projektierer ist gut beraten, im Sinne der Akzeptanz möglichst im Konsens mit der Standortkommune zu planen. Eine Möglichkeit der Akzeptanzschaffung ist ein Bebauungsplan, mit dem eine Gemeinde Einfluss nehmen kann. Sie kann damit eigene Vorstellungen durchsetzen, etwa bezogen auf naturschutzfachliche Ausgleichmaßnahmen.

Der BWE veranstaltet vom 22. bis zum 23. Oktober in Hamburg das Seminar Regionalplanung, Flächennutzungsplanung und Bebauungspläne bei Windprojekten. Michael Rolshoven ist dort einer der zwei Referenten. Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.

Außerdem interessant: Dieser Artikel ist der zweite Teil eines längeren Interviews mit Michael Rolshoven. Lesen Sie Teil 1 über die Ängste der Politiker bei der Ausweisung von Windkraftkonzentrationsflächen und über Michael Rolshovens Vorschlag für ein neues Planunsgsgesetz. Wollen Sie mehr lesen, können Sie bestimmte Ausgaben des gedruckten Magazins nachbestellen, falls Sie kein Abonnement besitzen. Falls Sie sich generell ansonsten einen Eindruck von unserem Heft machen wollen, erhalten Sie hier ein kostenloses Probeheft unserer nächsten Ausgabe.