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Bestandsanlagen in Italien

Rom will Komponententausch vereinfachen

Die italienische Regierung hat ein neues Dekret zum Austausch von Komponenten von Photovoltaikanlagen entworfen. Es sieht vor, dass bei Anlagen über 20 Kilowatt Leistung beim Austausch von Modulen und Wechselrichtern die Nennleistung des Generators maximal um ein Prozent erhöht werden darf. Ist die Anlage kleiner, darf die Leistungssteigerung nach dem Komponententausch immerhin fünf Prozent betragen. Neu ist auch, dass generalüberholte Komponenten in die Anlagen eingebaut werden dürfen. Für Zwecke der Wartung oder Reparatur ist der – auch zeitlich begrenzte – Einsatz von Ersatzkomponenten erlaubt, auch wenn diese nicht dem Anlagenbetreiber gehören.

Tausch von Modulen und Wechselrichtern melden

Zentraler Bestandteil des neuen Dekrets ist, dass Rom die bisherige umfangreiche Dokumentation beim Komponententausch in Bestandsanlagen streicht. Diese Regelung, die im Mai dieses Jahres festgelegt wurde, hatte bei den Betreibern für heftige Kritik gesorgt, so dass sie im Juli wieder außer Kraft gesetzt wurde. Jetzt sollen die Anlagenbetreiber nur den Tausch von Hauptkomponenten wie Solarmodule und Wechselrichter innerhalb von 60 Tagen der für die Abwicklung der Solarstromförderung zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) melden, sonst droht die Streichung der Förderung. Dazu reicht aber eine eidesstattliche Erklärung aus. „Die einzelnen Punkte können sich aber noch ändern“, erklärt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects, einem auf den italienischen Solarmarkt spezialisiertes Beratungsunternehmen mit Sitz in München. „Auch fehlen noch die Ausführungsbestimmungen. In der Summe kann man sagen: Es wird einfacher, aber die Pflicht zur Meldung an den GSE bleibt bestehen. Wird diese Pflicht verletzt, kann die Vergütung gestrichen werden“, warnt Andreas Lutz. New Energy Projects plant eine Neuauflage des Leitfadens für die Betreiber von Solaranlagen in Italien, der Mitte dieses Jahres erstmals in deutscher Sprache erschienen ist.

GSE überprüft Bestandsanlagen

Zudem weißt Lutz darauf hin, dass die Anlagenbetreiber dafür sorgen sollten, dass die Dokumentation des Generators vollständig ist und die Anlage auch den gemeldeten Daten entspricht. Sonst kann auch nach jahrelangem Betrieb die Förderung gestrichen werden. Immerhin habe die GSE in diesem Jahr bisher schon fast 3.200 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 570 Megawatt hinsichtlich des korrekten Betriebs überprüft. Davon war die Hälfte bereits seit vier Jahren in Betrieb. Bei etwa 180 Anlagen fiel das Prüfungsergebnis negativ aus, wie Andreas Lutz berichtet. Nach seinen Angaben wurden bei 63 Anlagen die Vergütung komplett gestrichen. Bei 112 Anlagen hat die GSE die Förderung reduziert und bei sieben Anlagen wurde die Förderdauer verkürzt. (Sven Ullrich)