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EEG und Netzpaket – nur kosmetische Korrekturen aus dem Wirtschafsministerium

Nach Monaten der Unsicherheit hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nun endlich einen Entwurf für die Novelle des EEG und das Netzpaket vorgelegt. Kritisch ist hier primär die Verabschiedung des EEG, da die europarechtliche Genehmigung des bisherigen EEG zum Jahreswechsel ausläuft. Steht bis dahin kein neues – förderrechtlich von Brüssel genehmigtes – EEG bereit, gibt es ab 1. Januar 2027 zunächst keine Förderung von neuen Anlagen mehr.

Pflicht zur Direktvermarktung mit Übergangsfrist versehen

Im Vergleich zum im Frühjahr geleakten Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium haben sich allerdings nur kosmetische Korrekturen ergeben. So bleibt die Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus kleineren Photovoltaikanlagen bestehen. Sie soll nur um zwei Jahre verschoben werden. Das bedeutet, dass alle Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt, die ab Inkrafttreten der neuen Regelungen gebaut werden, ab 2029 in die verpflichtende Direktvermarktung müssen.

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Das Problem: Bereits heute haben viele Anlagenbetreiber Schwierigkeiten, einen Direktvermarkter zu finden, da die technischen und prozessualen Voraussetzungen fehlen, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Für Privathaushalte und Kleingewerbe werde dies zu einer kaum überwindbaren Investitionsbarriere führen. „Die Pläne sind gänzlich aus der Zeit gefallen. Sie halten Privathaushalte länger in fossiler Energieabhängigkeit und gefährden zehntausende Jobs in der Solarbranche“, warnt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Netzbetreiber haben noch keine Prozesse entwickelt

Eine stärkere Direktvermarktung könne nur funktionieren, wenn die Verteilnetzbetreiber die dafür notwendigen Prozesse tatsächlich massentauglich, automatisiert und fristgerecht umsetzen, was sie im Übrigen schon heute müssten, stellt auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) klar. „Es ergibt keinen Sinn, Anlagen in die Direktvermarktung zu überführen, wenn Zuordnung, Bestätigung und Marktkommunikation vor Ort weiterhin an manuellen oder uneinheitlichen Prozessen scheitern.

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Netzbetreiber müssen beim Zugang zur Direktvermarktung sowie bei der Vergabe von Netzanschlüssen die finanziellen Folgen tragen, wenn sie weiterhin langsam sind oder ihre Netze schlecht ausnutzen“, fordert Robert Busch, Geschäftsführer des BNE. Denn die Risiken und der Schaden bleiben derzeit ganz bei den Anlagenbetreibern und Vermarktern hängen. „Wir können uns bei der Direktvermarktung nicht noch so ein Debakel wie beim Smart-Meter-Rollout leisten. Neue Pflichten für Anlagenbetreiber müssen mit verbindlichen und pönalisierten Leistungsanforderungen an die Netzbetreiber einhergehen“, betont Busch.

Kritik vom Koalitionspartner

Kritik kommt auch vom Koalitionspartner. „Die Einspeisevergütung und gesicherte Stromabnahme stellen für viele kleine Anlagen nach wie vor ein unverzichtbares Element dar“, erklärt Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. „Allein eine Übergangszahlung gibt keine ausreichende Investitionssicherheit, zumal ohne Korrekturfunktion bei möglicher Zielunterschreitung. Denn die dann folgende Direktvermarktungspflicht wird absehbar zum verbreiteten Ausschlussgrund bei Projektentscheidungen werden“, warnt sie.

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Redispatch-Vorbehalt leicht eingekürzt

Eine immer noch bestehende Hürde bleibt der Redispatch-Vorbehalt. Dieser besagt, dass Anlagenbetreiber in Zukunft bei Abregelung keine Entschädigung mehr bekommen sollen, wenn deren Generatoren an schwächlichen Netzen angeschlossen werden. Ursprünglich sollte dieser in den ausgewiesenen Regionen mit begrenzten Netzressourcen für zehn Jahre gelten. Dies wurde jetzt leicht abgeschwächt. Es können weiterhin Anlagen in den Regionen mit schwachen Netzen gebaut werden. Diese sollen aber jetzt sechs Jahre lang auf eine Entschädigung bei Abregelung aufgrund von Netzengpässen verzichten. Das soll bis zu 20 Prozent der Vergütung betreffen können, die der Anlagenbetreiber für seinen Strom jährlich bekommt.

Auf einen Bagatellbetrag begrenzen

Der BNE hält auch diese abgeschwächte Form des Redispatch-Vorbehalts für kritisch. Zumal der Verband eine pauschale Kürzung der Entschädigung von 20 Prozent für nicht vereinbar mit dem Unionsrecht hält. Er fordert, die Kürzungen auf eine Bagatellgröße von unter zehn Prozent zu beschränken. Zudem müsse klar geregelt sein, dass die Kosten der Ersatzbeschaffung beim entschädigungslosen Redispatch nicht zusätzlich beim Anlagenbetreiber anfallen, fordert der Verband. Er verweist auf die potenziell erheblichen Risiken für Anlagenbetreiber. „Netzbetreiber müssen die Abrechnungsprozesse im Redispatch endlich in den Griff bekommen. Der aktuelle Zustand ist nicht haltbar“, wettert Robert Busch.

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Auch die vorgesehene pauschale Begrenzung der Wirkleistung großer Solaranlagen, unabhängig von der konkreten örtlichen und regionalen Netzsituation, stößt auf heftige Kritik. Der BNE fordert eine systemdienliche Bewertung der Anschlussleistung, die Einspeiseprofile und die Überbauung der Netzanschlüsse mit Speichern beachtet. Bei bestehenden Netzengpässen sollten zunächst technische Lösungen wie die Integration von Speichern her. Doch bisher ist das Gegenteil der Fall: Speicher an Erneuerbare-Energien-Anlagen werden von Verteilnetzbetreibern vielfach blockiert, wettern die Experten beim BNE. Dies wird sich auch mit den Plänen von Katherina Reiche nicht ändern und die Situation weiter verschärfen.

Wettbewerbliche Vertriebsmodelle erhalten

Ein weiterer Punkt ist der tiefe Eingriff des Bundeswirtschaftsministeriums in den Markt. So dürfen in Zukunft die Anlagenbetreiber bei bestehenden Contracts for Difference (CfD) keine zusätzlichen Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA) mehr abschließen. Hintergrund ist, dass in Zukunft die Marktprämien als CfD gezahlt werden. Dabei bekommen die Anlagenbetreiber die Erlöse aus dem Stromverkauf am Markt zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis. Liegt der Preis darunter, erhalten die Anlagenbetreiber die Differenz vom EEG-Konto erstattet. Liegt er darüber, müssen sie die zusätzlichen Erlöse an das EEG-Konto abführen.

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Bisher kann diese Marktprämie mit einem zusätzlichen PPA gekoppelt werden. Dies würde den notwendigen Preis für die Vergütung senken, da die Anlagenbetreiber eine zweite Einnahmequelle haben. Der BNE fordert, dass dies auch im neuen System möglich sein müsse, auch unmittelbar nach der Inbetriebnahme. „So bleiben wettbewerbliche Vertriebsmodelle, langfristige Kundenverträge und die staatliche Absicherung miteinander vereinbar. Dies ist sehr wichtig für den Mittelstand, der günstigen PPA-Strom beziehen möchte“, betonen die Branchenvertreter.

Netzbetreiber werden geschont

Sie sehen auch den Druck auf die Netzbetreiber zur Verbesserung der Situation als zu schwach an. Dabei geht es nicht nur um die Ausweitung der möglichen Ablehnung des Netzanschlusses von Anlagen durch die Netzbetreiber. Schon das ist angesichts der derzeitigen Verschleppung des Netzausbaus kontraproduktiv. Es geht auch um die Transparenz, welche Netzanschlüsse wo noch frei sind und wie schnell die Anlagen ans Netz angeschlossen werden. Verbindliche Bearbeitungsfristen, transparente Angaben zu verfügbaren Anschlusskapazitäten, standardisierte und digitale Verfahren und nachvollziehbare Begründungen für Ablehnungen seien notwendig, lautet die Einschätzung des BNE. Diese greifen aber nur, wenn die Netzbetreiber wirksame Sanktionen bei Pflichtverletzungen spüren. „Auch Netzbetreiber müssen bei der Vergabe von Netzanschlüssen die finanziellen Folgen tragen, wenn sie weiterhin langsam sind oder ihre Netze schlecht ausnutzen“, fordert Robert Busch.

Insgesamt sieht der BSW-Solar in den jetzigen Änderungen gegenüber den ursprünglich von Katherina Reiche geplanten Einschnitten keine nennenswerten Verbesserungen. „Anstelle neuer Hürden und wirkungsloser Trostpflaster braucht es einen Booster beim Ausbau der Solarenergie, Speicher und Netze“, betont Carsten Körnig. Er fordert: „Der Bundestag muss die Gesetzesentwürfe grundlegend nachbessern.“ Körnig kritisiert auch die Beteiligungsfrist von nur drei Werktagen als unangemessen, zumal sich Ministerin Reiche viel Zeit für die Vorlage gelassen hat. Ein Gesetzespaket mit derart weitreichenden Folgen für Investitionen, Verbraucher und Arbeitsplätze müsse sorgfältig geprüft werden können.