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Kommentar

Das Chaos beim Heizungsgesetz darf sich beim EEG nicht wiederholen

Jetzt ist es also beschlossen, das neue Heizungsgesetz. Noch vor der Sommerpause stimmten Bundestag und Bundesrat dem Gebäudemodernisierungsgesetz zu. Eine Klage der Fraktion der Linken, um die Abstimmung zu verhindern, hatte das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen abgewiesen.

Klagen gegen das neue Heizungsgesetz könnten den Umbau verlangsamen

Ist also jetzt alles gut? Nein. Zum einen, weil das Heizungsgesetz inhaltliche Schwächen hat, die häufig, aber vergeblich kritisiert wurden. Denn ob die Beimischung von „klimafreundlichem Öl und Gas“, wie es die Biotreppe vorsieht, ausreicht, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, ist nach Ansicht von Wissenschaftlern höchst fraglich. Hinzu kommt: Die Biotreppe endet 2040 bei 60 Prozent. Wie die fehlenden 40 Prozent bis zur geplanten Klimaneutralität 2045 beschafft werden sollen, will die Regierung den „Inverkehrbringern“ überlassen.

Zum anderen, weil jetzt schon Klagen gegen das Gesetz angekündigt sind. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben Zweifel an der verfassungsrechtlichen Konformität geäußert. Deutsche Umwelthilfe sieht einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot und will in Karlsruhe klagen. Weitere Klagen könnten folgen. Ein rechtlich stabiler Rahmen für Hausbesitzer, die investieren wollen, sieht anders aus. 

Verstößt das Gebäudemodernisierungsgesetz gegen die Verfassung?

Förderung liegt plötzlich auf Eis, Kunden und Handwerker sind verunsichert

Da passte es ins Bild, dass gleichzeitig Chaos bei der Förderung von Wärmepumpen ausbrach. Ab 21. Juli sollen neue Förderregeln gelten. Doch das Antragstellen war überraschend letztmalig am 8. Juli möglich. Alle, die sich im Planungsprozess befinden, aber entweder noch nicht alle Unterlagen beisammen oder schlicht den Antrag noch nicht gestellt hatten, müssen sich plötzlich auf neue Bedingungen einstellen. Das betrifft nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Handwerksbetriebe, die verärgerte Kunden beruhigen mussten und jetzt um sichergeglaubte Aufträge fürchten. Auch an diesem Punkt wird deutlich: Zuverlässige Rahmenbedingungen sind das nicht.

Warten auf die Reform von EEG und Wind-auf-See-Gesetz

Es steht zu befürchten, dass sich diese Art der Politik auch in anderen Bereichen fortsetzt. So sind bei der EEG-Reform noch viele Fragen offen. Wird die Vergütung für Strom aus kleinen PV-Anlagen gestrichen? Wie aufwendig ist es dann für Betreiber, den Strom direkt zu vermarkten? Wie werden die von der Europäischen Union geforderten Differenzverträge konkret aussehen? Und was ist mit dem Netzpaket und der Idee, abgeregelten Strom in Netzengpassgebieten nicht mehr zu vergüten?

Regeln zu China und Versorgungssicherheit – bitte nicht ohne EEG!

Wie beim Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Kritik groß, es gibt Verbesserungsvorschläge von allen Seiten. Doch noch fehlt ein Gesetzentwurf, der Klarheit bringen könnte und signalisiert, dass die Kritik auch ankommt. Dabei drängt die Zeit. Im kommenden Jahr läuft die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG aus. Gibt es dann kein neues Gesetz, das in Brüssel besteht, wird es keine neuen Ausschreibungen geben. Der Zubau könnte stocken. Und auch die Offshore-Branche wartet weiter auf ein neues Wind-auf-See-Gesetz.

Reform Wind-auf-See-Gesetz: BDEW fordert Tempo

Die Windbranche baut Jobs ab

Wie genau sich die Verunsicherung und die möglichen neuen Regelungen auswirken, wird sich auch hier erst später zeigen. Jetzt wird gebaut, was in den vergangenen Auktionen bezuschlagt wurde. Aber: Schon jetzt werden in großem Stil Jobs in der Windbranche abgebaut. Deshalb sollte die Regierung nicht ihren Fehler bei der Heizungsförderung und -gesetzgebung wiederholen, sondern schnell klare und sinnvolle Regelungen auf den Weg bringen. Wirtschaftspolitik betrifft nicht nur die Automobilbranche, sondern auch die Erneuerbaren – vom Anlagenhersteller bis hin zum Handwerksbetrieb.