Ein Richter der Vereinigten Staaten hat den einen Monat zuvor verhängten Baustopp vor der Küste für das vor Rhode Island vorangeschrittene 704-Megawatt-Projekt vor Rhode Island aufgehoben. Der Bundesrichter Royce Lamberth sah das Projekt soweit vom Baurecht gedeckt und gegen die von vielen Beobachtern als kaum von Belegen gedeckte Begründung der Trump-Regierung für ihr Anti-Weiterbau-Veto geschützt, dass er nach seiner Prüfung des Falls mit einem einfachen Gegenvorwurf antwortete: Das Vorgehen der Administration sei „willkürlich und launenhaft“.
Trump-Regierung stoppt US-Offshore-Park mitten im Bau
Revolution Wind: Ørsted-Joint-Venture leitet juristische Schritte gegen Offshore-Baustopp ein
Kommentar: Aus für Revolution Wind nach schlechtem Deal, aber kein Ende
Weil dem Projekt durch eine weitere Bauverzögerung ein unmittelbarer irreparabler Schaden drohte stellte der Richter auch eine einstweilige Verfügung aus. Sie gilt als Eilmaßnahme in Rechtsstreitigkeiten. Sie wird sofort wirksam, noch ehe eine Rechtssache ganz zu Ende geklärt ist, um nicht durch ausreichend stichhaltigen Verdacht begründete Anklagen die beklagte Seite oder ihrer Sache unverantwortlich dem möglichen Scheitern auszusetzen. Eine Investition von fünf Milliarden Euro sei mit dem Projekt in Gefahr, argumentierte Jurist Lamberth. Zum Zeitpunkt des Baustopps hatte das dänische Unternehmen im Baufeld von Revolution Wind schon 45 von 65 geplanten Turbinenerrichtungen bilanziert. Investiert und entwickelt hatten das Windfeld Ørsted sowie das zum Infrastrukturfondsspezialisten GIP aus Dänemark gehörende Planungsunternehmen Skyborn Renewables aus Deutschland. Skyborn Renewables war aus dem Verkauf des Offshore-Geschäfts von WPD aus Bremen an GIP als Einheit hervorgegangen.
Ørsted betonte gemäß Agenturberichten, es wolle weiter mit der US-Regierung zusammenarbeiten. Der Windpark hatte bereits sämtliche Genehmigungen erhalten und war mit einer fertigen Finanzierung versehen.
Zunächst äußerte sich die Trump-Regierung noch nicht zum Fortgang für Revolution Wind. Die Regierung hatte den Windpark als nicht der Sicherheit dienend und als nicht ausreichend mit Belegen für seine Nützlichkeit ausgestattet eingestuft. Das Gericht sah aber zudem die Regierung in der falschen Position, dass sie Gründe hervorgebracht habe, die sie erst nach Erlass der Stopp-Order formuliert habe. Der Windpark soll nach noch aktuellen Plänen in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres fertig werden.