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BNetzA regelt Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten für E-Autos

Nach langer Konsultation hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegungen für die Marktintegration von Heimspeichern und Ladepunkten für E-Autos (MiSpeL) beschlossen. Damit wird einerseits die Teilnahme von Stromspeichern an Energiemärkten erleichtert und das bidirektionale Laden ermöglicht. „Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet“, sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA. „Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren. Damit können Millionen von engagierten Haushalten zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden.“

Bidirektionales Laden wird möglich

So helfe die bidirektionale Nutzung von Ladepunkten der Elektromobilität und dem Stromsystem, betont der Chef der BNetzA. „Wir haben die Regelungen nochmals angepasst, um für Ladepunkte die Vereinfachungen und Pauschalisierungen noch besser zu erschließen. Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden.“

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Die neuen Regelungen legen fest, dass die Speicher der E-Autos den stationären Speichern gleichgestellt und alle Stromarten nutzbar werden. Bisher mussten Grünstrom und Netzstrom in Speichern streng getrennt werden. Die EEG-Förderung konnten nur reine Grünstromspeicher erhalten. Zudem waren bidirektionale Ladepunkte, die E-Autos nicht nur laden, sondern den geladenen Strom auch wieder ins Netz einspeisen können, ausgeschlossen. Diese starren Begrenzungen werden mit der MiSpeL-Festlegung obsolet. Jetzt können marktaktive Prosumer wie Hauseigentümer und Unternehmen ihre Stromspeicher und Ladepunkte zum eigenen Vorteil nutzen, beschreibt die BNetzA einen zentralen Fortschritt der Regelungen.

Mehr Erlöse für Speicher und E-Autos

Konkret können Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte jetzt nicht nur die Nachfrage flexibilisieren, indem sie dynamische Stromtarife nutzen. Sie können auch über eine preisoptimierte Direktvermarktung die Angebotsseite flexibilisieren. Dies spart in Zukunft nicht nur Stromkosten bei den Prosumern durch die Nutzung von Strom, wenn er an der Börse preiswert ist, sondern ermöglicht zusätzliche Erlöse. Denn durch die Verlagerung der Einspeisung aus Solaranlagen mittels Speicher – sowohl im Gebäude als auch im Auto – in die Zeiten mit hohen Marktpreisen, bekommen sie mehr für ihren Strom.

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Solche Regelungen helfen aber auch dem Gesamtsystem. Denn durch eine stärkere Flexibilisierung der Angebotsseite werden vorhandene Netzkapazitäten effizienter ausgenutzt und damit passt mehr Ökostrom in die Netze. Dabei bleibt mit den neuen MiSpeL-Regelungen die EEG-Förderung erhalten und wird auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom gezahlt, stellt die BNetzA klar.

Strommengen messen

Doch auch für die Rückspeisung von Netzstrom, der in den Gebäudespeichern und den Autoakkus zwischengespeichert wurde, gibt es eine Lösung. Schließlich war dies bisher der Knackpunkt. So müssen die Mengen immer noch gemessen werden. Allerdings sinken die Umlagen und Netzentgelte für den Netzbezug des Stroms, wenn er gespeichert wird. „Denn die ins Netz rückgespeisten Mengen werden saldiert. MiSpeL regelt, wie diese anteilig förderfähigen und saldierungsfähigen Strommengen bestimmt werden“, beschreibt die BNetzA die Regelungen.

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Zwei Optionen zur Saldierung

Für diese Saldierung werden jetzt endgültig die schon vorgesehenen Optionen festgelegt. Bei der Abgrenzungsoption werden die einzelnen Strommengen genau gemessen und entsprechend abgerechnet. Dafür sind in der Regel zwei Zähler notwendig, damit die Abgrenzung korrekt funktionieren kann. Nur in Sonderfällen reicht ein einzelner Zähler.

Als einfache Alternative dazu gibt es noch die Pauschaloption. Diese ist für Haushalte mit einer Solaranlage bis 30 Kilowatt vorgesehen. Hier wird am Ende eines Jahres anhand der viertelstündlich gemessenen Strommengen der Anteil berechnet, der eine EEG-Förderung bekommt und mit geringeren Umlagen und Netzentgelten belastet wird. Für diese Option wird grundsätzlich nur ein Zähler benötigt.

Die gesamten Regelungen zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten finden Sie auf der Webseite der BNetzA.