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Bundesregierung legt gegen Klimaschutzurteil Revision ein

Die Bundesregierung hat gegen das Urteil zum Klimaschutzgesetz Revision eingelegt. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte, werden die insgesamt drei Verfahren nun überprüft.

Gericht hatte Sofortprogramme verlangt

Im November vergangenen Jahres hatte das Gericht die Bundesregierung dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Geklagt hatten die Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der BUND.

Man wolle maximale Rechtssicherheit, zitierten Medienberichte die Begründung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, deshalb würden die Urteile jetzt höchstrichterlich, also vor dem Bundesverwaltungsgericht, überprüft.

Das Klimaschutzgesetz ist weiter in Kraft

Die Umweltverbände reagierten empört. Die DUH verurteilte den Schritt als „unverantwortliches und skandalöses Verhalten“, mit dem die Ampel-Koalition ihre Wahlversprechen breche, weiterhin geltendes Recht missachte und die Klimakrise anheize. Man werde aber die Regierung auch vor dem Bundesverwaltungsgericht zu effektivem Klimaschutz zwingen, so die DUH.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Leipziger Richter entscheiden. Denn das Klimaschutzgesetz, auf dessen Grundlage die Verbände geklagt hatten, ist noch in Kraft. Es schreibt klare Einsparzieleziele vor, die jährlich überprüft werden. Reißt ein Sektor dieses Ziel, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm auflegen. Zwar hatte sich die Bundesregierung auf eine Reform verständigt, mit der genau dieser Teil des Klimaschutzgesetzes entschärft werden soll, doch der Bundestag hat darüber noch nicht entschieden.

Mitte März liegen neue Emissionsdaten vor

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten das Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung anstelle der eigentlich vorgeschrienen Sofortprogramme vorgelegt hatte, als unzureichend bewertet. Die Umweltverbände hatten daher im Anschluss an das Urteil wirksame Sofortprogramme für die betroffenen Sektoren Gebäude und Verkehr gefordert.

„Die Revision ist fatal, weil wir dadurch Zeit verlieren“, kritisierte Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik der Klima-Allianz Deutschland. Die Bundesregierung bürde kommenden Generationen eine zu hohe Reduktionslast auf. Die Verzögerungstaktik sei zudem aussichtslos, so Langkamp. „Die neuen Emissionsdaten Mitte März werden wieder zeigen, dass die Ampel die Klimaziele in diesen beiden Bereichen verfehlt. Dann ist sie abermals gesetzlich verpflichtet, wirksame Maßnahmen vorzulegen. So oder so muss die Koalition endlich handeln.“

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