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EnWG-Novelle mit guten Ansätzen und etwas Anpassungsbedarf

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die gerade im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossene EnWG-Novelle-1 als einen bedeutenden Schritt für die Förderung erneuerbarer Energien begrüßt. Die BEE-Präsidentin, Simone Peter, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich einiger Punkte und betonte die Notwendigkeit weiterer Anpassungen.

Die EnWG-Novelle-1 beinhaltet die Aufnahme des Themas "Nutzen statt Abregeln", was aus Sicht der Erneuerbaren-Branche als positiv bewertet wird. Dr. Simone Peter hob hervor, dass die kurzfristige Änderung von § 13k EnWG eine Gelegenheit bietet, erneuerbare Strommengen, die sonst verloren gehen würden, zu nutzen. Allerdings sei der Umfang der Anwendung dieser Regelung noch nicht absehbar, und eine enge Abstimmung zwischen der Bundesnetzagentur und der gesamten Energiebranche sei unerlässlich.

Die Verlängerung der Netzentgeltbefreiung von Speichern und Elektrolyseuren um drei Jahre wurde ebenfalls positiv bewertet. Simone Peter betonte jedoch, dass dies allein nicht ausreicht, um den Speicherausbau voranzutreiben. Die Ankündigung einer baldigen Speicherstrategie durch BMWK-Staatssekretär Philipp Nimmermann wurde als wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewertet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme des BEE liegt auf der Forderung, Speicher und Netze zu entflechten. Die Errichtung von Wasserstoffspeichern innerhalb der Netze wurde als wenig erfolgversprechend eingeschätzt, da die Netzbetreiber keine Erfahrung mit den bergbau- und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen haben.

Kritik übte Simone Peter an der einseitigen Beteiligung der Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von Wasserstofftransportnetzen bei der Erarbeitung des Szenariorahmens und der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff. Sie betonte, dass auch die Stimmen der Erneuerbaren von Wind- und Solarenergie bis Elektrolyseurs- und Wasserstoffspeicherbranche berücksichtigt werden müssen.

Insgesamt begrüßt der BEE das Bestreben der Bundesregierung, die Netzplanungsprozesse für Gas, Wasserstoff und Strom besser aufeinander abzustimmen. Der BEE hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes bezüglich einer gemeinsamen Gas- und Wasserstoffnetzplanung eingereicht. Die Forderungen betonen die Ausrichtung auf erneuerbare Energien und eine frühzeitige Einbindung aller relevanten Akteure in den Planungsprozess. Die Stellungnahme des BEE unterstreicht die Forderung, den Umbau der Gas- und Wasserstoffnetze klar an den Klimazielen auszurichten. Bis 2045 sollen die Netze zu 100 Prozent mit erneuerbaren Gasen versorgt werden. Daher müssen alle Maßnahmen und Planungen diesem Ziel dienen.

Das Wichtigste in Kürze:

Die deutsche Gasinfrastruktur muss auf 100 Prozent erneuerbare Gase ausgelegt sein. Die Netzentwicklungsplanung sollte nicht zu stark bedarfsorientiert sein und die Erreichung der Klima- und Energieziele gewährleisten. Alle Stakeholder, einschließlich Vertreter der Erneuerbaren Energien, Elektrolyseurs-Betreiber und Wasserstoffspeicherbranchen, sollten frühzeitig in die Netzentwicklungsprozesse eingebunden werden. Alle interessierten Stakeholder sollten uneingeschränkten Zugang zur Datenbank erhalten, um Kritik an der Modellierung im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zu äußern.

Simone Peter betonte, dass der Umbau der Gas- und Wasserstoffnetze klar an den Klimazielen ausgerichtet sein muss, und forderte, dass sämtliche Maßnahmen und Planungen diesen Zielen entsprechen müssen. (nw)