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EU-Trend: Mindestpreise und abgeschöpfte Übergewinne für Offshore-Wind-Strom

Gleich mehrere Länder in der Europäischen Union (EU) versuchen durch einen Systemwechsel hin zu sogenannten Differenzverträgen – im internationalen Wirtschaftsenglisch Contracts for Difference (CFD) – die Schieflagen ihrer Offshore-Windkraft-Anreiz- und Vergütungssysteme zu beheben. So eröffnete die staatliche dänische Energieagentur (DEA) einen Marktdialog von Offshore-Windkraft-Akteuren über die Vergabeprozeduren der nächsten Ausschreibungn von Meereswindpark-Entwicklungsrechten. Nachdem im vergangenen Jahr ein Ausschreibungstender von sechs Gigawatt (GW) für Entwicklungsareale in der dänischen See ohne Gebote von Windparkentwicklern blieb, die unter der vorgesehenen Null-Cent-Vergütung keine Erzeugungskapazitäten anbieten wollten, hatte die Regierung im Januar die Ausschreibung angehalten. Nun will sie zunächst 3 GW neu ausschreiben, stattfinden soll die Auktion der Windparkentwicklungsrechte im Herbst. Dänemark wird dabei einen zweiseitigen Differenzvertrag nutzen, bei dem Staat und Windparkentwickler durch Ausschreibungen jeweils Mindestvergütungspreise aushandeln. Bei geringeren Börsenstromhandelseinnahmen zahlt der Staat daher die Lücke bis zum Mindestbetrag. Bei Stromhandelspreisen darüber muss der Windparkentwickler den Überschuss abgeben.

Auch Litauen, wo allerdings schon bisher ein CFD-System die Offshore-Windkraftausschreibungen bestimmte, greift zu einer CFD-Reform. Hier hatte die Regierung im Januar den zweiten von zwei ersten 700-Megawatt-Ausschreibungstender gestoppt. Mitte Juni will die Regierung nun die überarbeitete Ausschreibungsmethodik einführen. Die dafür notwendigen Reformen am Erneuerbare-Energien-Gesetz des Landes hatte die Regierung bereits im April zur Verabschiedung im Parlament herausgebracht. Inzwischen hat das Parlament zugestimmt. Die Reform soll nun dazu führen, dass der festgelegte CFD-Preis sich nicht jährlich über eine Laufzeit von 23 Jahren hinweg an die durch die Inflation sich erhöhenden Betriebskosten jährlich immer neu anpasst und steigt. Nun soll die Indexierung und jährliche Preisanpassung der Vergütung nur noch acht Jahre lang erfolgen. Mindestens zwei bietende Unternehmen müssen an einer Ausschreibung künftig teilnehmen.

In den Niederlanden drängt die Offshore-Windkraft-Wirtschaft selbst darauf, dass die Regierung schnell nun auf ein CFD-System überwechselt. Hier will die Regierung nach zuletzt gescheiterten Null-Cent-Ausschreibungen die nächste vorgesehene Entwicklungsflächen-Auktion für die Flächen IJmuiden Ver Gamma A und B mit jeweils einem Gigawatt verschieben. 21 Unternehmen und Organisationen der Offshore-Windkraft in den Niederlanden haben nun einen Appell unterzeichnet, den vorgesehenen Ausbaupfad einer Inbetriebnahme einer Gesamterzeugungskapazität von 21 GW Meereswindkraft bis 2030 in den Niederlanden beizubehalten. Dafür solle die Regierung auf Ausschreibungen für zweiseitige CFD wechseln. Die Regierung betonte derweil, ein Wechsel zum CFD-System sei bis 2027 denkbar. 2026 sind derweil Ausschreibungen für die Windkraftfelder Nederwiek IB, Nederwiek II und Nederwiek III vorgesehen. Vorerst hatte die Regierung eine Erleichterung für die bietenden Unternehmen bei ihren finanziellen Verpflichtungen durch ihre Gebote beschlossen: in den ersten zwei Jahren nach einer Projektgenehmigung dürfen die Unternehmen ihre Genehmigung zurückgeben, wenn sie auf ungünstige Veränderungen der Marktbedingungen verweisen können – und müssen nur mit ihrer vorab gezahlten Bankgarantie für ihren Rückzug bezahlen. Die 21 am CFD-Appell nun beteiligten Unternehmen forderten die Regierung in Den Haag außerdem auf, die Elektrifizierung der Industrie voranzutreiben, um den Markt für den Offshore-Strom zu stärken.

In Frankreich wiederum unternahm die Regierung offenbar einen Zwischenschritt in Richtung eines CFD-ähnlichen Systems auch für die ersten, noch vor mehr als einem Jahrzehnt für feste Einspeisetarife ausgeschriebene Projekte. Mit drei schon existierenden Meereswindparks vereinbarte sie den Wechsel von einer Kaufverpflichtung der maximal erzeugbaren Strommengen bei einem festen Vergütungspreis hin zu einer Windstromerzeugung, die Abschaltungen der Windparks bei Negativpreisen und dafür eine Teilnahme der Windparks an Ausgleichs-Mechanismen zulässt. Die betroffenen Windparks sind Fécamp, Saint-Nazaire und Saint-Brieuc. Neue Vergütungsverträge sollen künftig auf Basis eines schon im April herausgegebenen Erlasses und eines im zweiten Halbjahr nun zu erwartenden weiteren Erlasses auch für zurückliegende Ausschreibungsprojekte nur eine den Marktpreis ergänzende Vergütung zulassen. Wie dies die nächsten ans Netz gelangenden Offshore-Windparks wie Calvados, Iles d’Yeu et de Noirmoutier und Dieppe le Tréport betrifft, wird sich zeigen. Die ergänzende Vergütung würde es für die Offshore-Windparkbetreibenden von Vorteil sein lassen, die Windparks bei Negativpreisen infolge einer Stromüberschussproduktion abzuschalten. Für die nächsten, ab 2028 ans Netz gelangenden Offshore-Windparks, existieren allerdings bereits CFD-Verträge mit unterschiedlichen Bedingungen. 

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