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Windkraftausbau

Gesetz zur Beschleunigung des Windkraftausbaus

Nicole Weinhold

Die Bundesregierung hat gerade den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz werden wichtige Beschleunigungen bei Planungsverfahren im Infrastrukturbereich umgesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat hierzu Beschleunigungen im Energiebereich in das Gesetz eingebracht, vor allem Verfahrensbeschleunigungen beim Bau von Windenergieanlagen. Das Gesetz dient damit laut BMWi zugleich der weiteren Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Windenergie des Bundeswirtschaftsministeriums vom Herbst 2019, der darauf zielt den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.

Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfallen

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz sei ein großer Schritt hin zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren getan, sagte Bundeswirtschaftsminister Altmaier dazu: „Das ist ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort. Und es ist für den Bereich Windenergie an Land zugleich ein gutes Signal für die Energiewende." Mit dem Gesetz sorge man für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land. So werde der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug verkürzt und damit auch die Verfahrensdauer insgesamt. Zudem entfalle bei Klagen gegen die Zulassung Windenergieanlagen die sogenannte aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage. "Auch dies ist ein wichtiger Beitrag, um den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen“, so Altmaier.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sieht für verschiedene Infrastrukturvorhaben wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gilt für den Bereich im Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. Ebenfalls erfasst werden Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen. Auch wird für bestimmte Windenergieanlagen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.

Albers: ein erster Beitrag

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung hier einen ersten Beitrag leisten möchte, um Planungsverfahren zu beschleunigen", erklärte Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie, dazu. Die Verkürzung des Instanzenweges habe sich bereits bei Infrastrukturprojekten bewährt. Dies sichere eine rechtsstaatliche Überprüfung und vermeide teils langwierige Blockaden im Instanzenweg. "Dass Klagen gegen genehmigte Windenergieanlagen künftig den Bau oder die Planung nicht mehr aussetzen dürfen, ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Betreiber und Kommunen."

Aufgabenliste Wind an Land umsetzen

Weiter erklärte Albers, neben der Sicherheit für bereits erteilte Genehmigungen brauche es jedoch vor allem mehr Genehmigungen. "Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, neben dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf jetzt auch die Aufgabenliste Wind an Land umsetzen." Nach knapp einem Jahr seien von den insgesamt 18 Punkten noch fast alle Punkte offen. "Wir erwarten, dass der Bund dort wo er handeln kann, schnell und konsequent handelt. Unkompliziert wäre es längst möglich, blockierte Flächen rund um Drehfunkfeuern frei zu machen indem internationale Standards für Prüfabstände genutzt werden."

Verbindliches Zeit- und Mengengerüst

Die Lage könnte laut Bundesverband Windenergie kaum drängender sein. Zum fehlenden Zubau komme die Tatsache, dass ab kommenden Jahr die ersten Bestandsanlagen aus der EEG-Systematik fallen. Knapp 6.000 Anlagen seien betroffen. "Gleichzeitig postuliert die Bundesregierung, dass der Strombedarf bis 2030 sinken würde, obwohl der wachsende Energiebedarf der Wirtschaft, vor allem aus der Stahl- und Autoindustrie sowie der Nationalen Wasserstoffstrategie ein komplett anderes Bild zeichnen", betonte der Verbandschef. Die Politik dürfe vor der drohenden Ökostromlücke nicht die Augen verschließen. "Wir brauchen ein verbindliches Zeit- und Mengengerüst mit sauberen, realen Annahmen zum Stromverbrauch. Die Politik muss aktiv die Energiewende vorantreiben und dabei den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie beschleunigen.“

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