Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Die jüngste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zeigt einen intensiven Wettbewerb. Auf ein Ausschreibungsvolumen von rund 2.520 Megawatt trafen 461 Gebote mit insgesamt 5.250 Megawatt. Die angebotene Leistung erreichte damit rund 208 Prozent der verfügbaren Menge.
Die Bundesnetzagentur erteilte 237 Geboten mit einem Volumen von rund 2.523 Megawatt einen Zuschlag. 17 Gebote wurden ausgeschlossen. Rein rechnerisch erhielt nur etwa die Hälfte der eingereichten Gebote den Zuschlag. Für Projektierer bedeutet das: Eine Genehmigung allein genügt nicht mehr. Entscheidend sind ein wettbewerbsfähiger Gebotswert und eine fehlerfreie Teilnahme.
Zuschlagswert sinkt um 5,3 Prozent
Die erfolgreichen Gebotswerte lagen zwischen 4,49 und 4,98 Cent je Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnitt sank gegenüber der Vorrunde von 5,06 auf 4,79 Cent – ein Rückgang um rund 5,3 Prozent. Zugleich lag der Durchschnitt knapp 34 Prozent unter dem zulässigen Höchstwert von 7,25 Cent.
Der Preisrückgang spricht für hohen Konkurrenzdruck bei den Planern. Standortqualität, Windangebot, Netzanschluss, Finanzierung, Vermarktung und Baukosten unterscheiden sich von Projekt zu Projekt. Ein niedriger Gebotswert erhöht zwar die Zuschlagschance, verringert aber den Puffer für steigende Zinsen, Verzögerungen oder Mehrkosten.
Kennzahlen der Ausschreibung
Ausschreibungsvolumen: rund 2.520 Megawatt
Eingereichtes Volumen: 5.250 Megawatt
Eingereichte Gebote: 461
Bezuschlagte Gebote: 237
Bezuschlagtes Volumen: rund 2.523 Megawatt
Durchschnittlicher Zuschlagswert: 4,79 Cent je Kilowattstunde
Höchster Zuschlagswert: 4,98 Cent je Kilowattstunde
Ausgeschlossene Gebote: 17
Gebote mit Risikopuffern kalkulieren
Für die nächste Ausschreibung sollten Projektverantwortliche zunächst einen wirtschaftlich tragfähigen Mindestgebotswert bestimmen. Die Kalkulation muss dabei mehr als Anlagenpreis und erwarteten Jahresertrag berücksichtigen. Einzubeziehen sind insbesondere Netzanschluss, Wege- und Fundamentbau, Finanzierung, Pacht, Wartung, Versicherungen, Direktvermarktung und technische Betriebsführung.
Ebenso wichtig sind realistische Annahmen zu Abschaltungen, technischen Verlusten, Anlagenverfügbarkeit und möglichen Verzögerungen. Sinnvoll ist eine Szenarioanalyse: Bleibt das Projekt auch dann finanzierbar, wenn der Energieertrag niedriger ausfällt, der Netzanschluss später erfolgt oder Investitionskosten steigen? Ein Zuschlag schafft nur dann Wert, wenn das Projekt anschließend wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Formfehler konsequent vermeiden
Der Ausschluss von 17 Geboten unterstreicht die Bedeutung der formalen Prüfung. Die Bundesnetzagentur verlangt die Formulare des jeweiligen Gebotstermins. Vorgeschriebene digitale Felder dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Zudem ist je Gebot eine Sicherheit erforderlich; bei Nutzung einer Bürgschaft muss jedem Gebot eine eigene Bürgschaft zugeordnet sein.
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Vor der Abgabe empfiehlt sich ein dokumentiertes Vier-Augen-Prinzip. Zu prüfen sind: aktuelle Formularversionen, übereinstimmende Anlagen- und Genehmigungsdaten, fristgerechte Meldungen im Marktstammdatenregister, Gebotswert, Einheit und Rundung, Sicherheiten, Unterschriften und Vollmachten, rechtzeitiger Eingang am vorgeschriebenen Ort. Zusätzliche Unterlagen erhöhen die Sicherheit nicht automatisch. Nach Angaben der Behörde sind etwa Genehmigungskopien, Katasterauszüge, Gesellschaftsverträge und Auszüge aus dem Marktstammdatenregister nicht erforderlich. Eine schlanke, exakt regelkonforme Einreichung erleichtert vielmehr die Prüfung.
Drei Bundesländer vereinen 63 Prozent
Regional führt Niedersachsen mit 836 Megawatt und 81 Zuschlägen. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit 430 Megawatt und 42 Zuschlägen sowie Rheinland-Pfalz mit 336 Megawatt und 17 Zuschlägen. Zusammen erreichen diese Länder 1.602 Megawatt und damit rund 63 Prozent des gesamten Zuschlagsvolumens.
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Für Betreiber ist diese Konzentration auch mit Blick auf Netzanschlüsse, Baukapazitäten und Dienstleister relevant. Wo viele Projekte gleichzeitig umgesetzt werden, können Engpässe bei Tiefbau, Logistik, Gutachten und Netztechnik entstehen.
Nächste Runde frühzeitig vorbereiten
Der nächste Gebotstermin ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Projektierer sollten Genehmigung, Registermeldung, Finanzierung und Gebotsfreigabe deshalb rückwärts vom Stichtag planen. Auch die Liquidität verdient Aufmerksamkeit: Die Rückzahlung nicht benötigter Sicherheiten und überzahlter Gebühren kann nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis zu sechs Wochen dauern.
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Die Ausschreibung macht deutlich, dass der Wettbewerb um Windenergie-Zuschläge zunimmt. Erfolgreiche Projekte benötigen daher nicht nur einen niedrigen Preis, sondern vor allem belastbare Ertragsannahmen, klare Risikogrenzen und fehlerfreie Unterlagen.