Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Erneut hat der Bundesverband Windenergie erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des Netzpakets geäußert. Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätige, dass die geplante Einführung der sogenannten systemdienlichen Anschlussleistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ohne angemessene Übergangsregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Begrenzung auf 280 Watt pro Quadratmeter überstrichene Fläche
Die Reformpläne der Bundesregierung, die nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden sollen, sehen vor, dass bereits zum 1. Januar 2027 pauschal die Anschlussleistung für EEG-Anlagen beschränkt werden soll. So soll die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 280 Watt je Quadratmeter der vom Rotor der Windenergieanlage überstrichenen Fläche begrenzt werden.
BWE: Wirkleistungsbegrenzung für drei Viertel aller genehmigten Windturbinen
Damit würde diese Regelung auch für Windparks gelten, die in den Auktionen in diesem Jahr einen Zuschlag erhalten haben, aber noch nicht errichtet wurden. Sie könnten dann nur weniger Strom einspeisen, als bei der Kalkulation der Projekte angenommen. Damit verstoße das Gesetz unter anderem gegen den Artikel 14, der das Eigentum gewährleistet, sowie gegen den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Zwei weitere Gutachten äußern Bedenken an Regierungsplänen
„Die Bundesregierung greift in geschützte Rechtspositionen von Vorhabenträgern ein, die ihre Projekte bereits jahrelang planen und teilweise bereits Genehmigungen und Zuschläge erhalten haben“, kritisierte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Ohne eine angemessene Übergangsregelung würden hierdurch hohe Investitionswerte bedroht werden.“
Es ist nicht das erste Mal, dass der BWE Teile der EEG-Reformen als verfassungs- oder europarechtswidrig kritisiert. Bereits nach den Leaks der ersten Gesetzentwürfe ließ der Verband ein Gutachten erstellen, das die Ausweisung sogenannter kapazitätslimitierter Netzgebiete als Verstoß gegen die Planungshoheit der Länder kritisiert. Der Redispatch-Vorbehalt, der den Ausgleich für abgeregelte Strommengen bei Netzengpässen begrenzen soll, verstoße gegen Europarecht, monierte ein weiteres Gutachten.
„Die Bundesregierung darf nicht sehenden Auges neue Rechtsunsicherheit verursachen. Im parlamentarischen Verfahren muss nun dringend nachgebessert werden“, forderte Heidebroek. Dabei müssten auch andere „praxisuntaugliche Regelungen in EEG-Novelle und Netzanschlusspaket, etwa der geplante Redispatch-Vorbehalt und die mangelnde Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Instrumente“grundsätzlich korrigiert werden, so die BWE-Präsidentin.