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Bundesnetzagentur will gerechtere Netzentgelte

Die Bundesnetzagentur will die Kosten für den Netzausbau gerechter verteilen. In einem jetzt veröffentlichten Eckpunktepapier wird ein Wälzungsmechanismus vorgeschlagen, der zu bundesweit einheitlich Netzentgelten führt. Als Konsequenz würden zunächst die Netzbetreiber in sechs Bundesländern deutlich entlastet: Entlastet würden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro), Bayern (40 Mio. Euro), und Niedersachsen (26 Mio. Euro) kommt es zu spürbaren Entlastungen.

Bis zu 120 Euro weniger Netzentgelte für Kunden

Deren Kunden wiederum profitieren von niedrigeren Netzentgelten bis zu 25 Prozent, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Vorstellung des Papiers. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) in den begünstigten Netzgebieten spare dadurch bis zu 120 Euro im Jahr. Über den Mechanismus, wie die Netzentgelte gebildet werden, sei sichergestellt, dass die Reduzierung bei den sogenannten Erlösobergrenzen bei den Kunden ankommen, hieß es auf Nachfrage.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stünden überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Für einen durchschnittlichen Haushalt rechnet die Bundesnetzagentur mit zusätzlichen 8,40 Euro pro Jahr.

Hohe Entgelte dort, wo die Netze für erneuerbare Energien ausgebaut werden

„Wir wollen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben beziehungsweise wirtschaften“, betonte Müller. Die Energiewende sei eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kämen allen zugute, da der Strom so ganz Deutschland versorge.

Hintergrund ist, dass in Regionen, die deutlich mehr erneuerbaren Strom erzeugen als sie verbrauchen, für den Umbau der Netze erhebliche Kosten entstehen, die auf die Stromkunden des Netzbetreibers umgelegt werden. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte laut Bundesnetzagentur bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

Kennzahl bildet des Schwellenwert für Entlastungen

Die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem Eckpunktepapier ein dreistufiges, dynamisches Modell vor: Im ersten Schritt wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Dafür soll es eine Kennzahl geben, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung.

Welche Netzbetreiber besonders betroffen sind, soll regelmäßig überprüft, werden. „Wenn es einen starken Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen in einem Bundesland gibt, wird das Konsequenzen haben“, so Müller.

2025 ist mit Entlastungen zu rechnen

Konkret will die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV nutzen. Diese Umlage sei ein etablierter Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern und bereits Bestandteil des Strompreises.

Nun startet ein Konsultationsprozess, der bis Ende Januar kommenden Jahres dauern soll. Bis Ende des dritten Quartals soll nach Evaluierung der Anregungen und Kritik eine zweite Konsultationsrunde abgeschlossen sein, so dass die Regelung 2025 in Kraft treten kann. Eine entsprechende Entscheidung dürfe die Bundesnetzagentur im Benehmen mit ihrem Beirat treffen, so Müller. (kw)

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