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Beschlossene Batterie-Privilegierung dient Windparks und PV-Großkraftwerken

Hintergrund ist zunächst die am 13. November 2025 eingefügte Bestimmung im Baugesetzbuch (§35 1. Absatz, Nr. 11), wodurch Großbatteriespeicher im Außenbereich baurechtlich privilegiert werden. Genehmigungsverfahren werden dadurch vereinfacht und die Energiewende insgesamt beschleunigt.

Zudem hat der Deutsche Bundestag bereits ziemlich genau zwei Jahre zuvor, am 10. November 2023, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) reformiert. Dabei wurde in § 13k unter dem Stichwort "Nutzen statt Abregeln" auch eine neue Regelung zur Verringerung der netzengpassbedingten Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingeführt.
Besonders Windpark-Betreibern, aber auch Betreibern von bestehenden PV-Großkraftwerken, ist es durch die vom Autor erfolgreich initiierte Bestimmung für Betreiber von Wind- und Solarkraftwerken in §13k (4) möglich, Batterien am gleichen Netzverknüpfungspunkt zu betreiben. Link zum detaillierten Artikel darüber hier.

Wegen der jüngst beschlossenen baurechtlichen Privilegierung der Großbatterien ist nun die Umsetzung von „Nutzen statt Abschalten“ noch einfacher möglich. Wird eine Großbatterie vom Betreiber des Windparks am gleichen Netzverknüpfungspunkt installiert, so muss der betreffende Windpark im Idealfall überhaupt nicht mehr abgeregelt werden. Die vom Windpark erzeugte Elektrizität wir dann immer dann zur Ladung der eigenen Batterie verwendet, wenn der Netzbetreiber den Windpark eigentlich abregeln würde. Die gespeicherte Energie kann durch die örtliche Großbatterie später gewinnbringend abgesetzt werden, sobald sich die Netzsituation wieder geändert hat. Grafik dazu siehe oben.

An dieser kombinierten Möglichkeit interessierte Betreiber können sich beim Autor informieren, wie von der neuen Regelung schon kurzfristig profitiert werden kann und gleichzeitig noch mehr für den Klimaschutz geleistet wird. Schmagold steht dazu per Email unter philipp@schmagold.de  allen EE-Betreibern zur Verfügung - auch denjenigen, die zwar Interesse am Thema haben, aber nicht selbst investieren möchten.

Autor:

Philipp Schmagold ist Lehrbeauftragter der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel, er kennt sich gut mit der Energiewende, Batterien und Gesetzesgrundlagen aus und realisiert zudem große Wind- und PV-Kraftwerke.