Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Gebäudemodernisierungsgesetz: „Herzstück der Gebäudepolitik ausgehöhlt“

Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz: Am Abend des 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte der Reform des Gesetzes vorgestellt. Die 65-Prozent-Regel wird demnach gestrichen. Sie verpflichtet bislang dazu, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Damit ist es nun möglich neben einer Wärmepumpe, Fernwärme und hybriden Heizungsmodellen auch weiterhin  Gas- oder Ölheizung einzubauen.

Voraussetzung dafür sei, dass diese Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen "zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe" nutzen. Um das zu gewährlsiten sollen klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff dafür sorgen, den Anteil ab 2029 auf mindestens 10 Prozent zu bringen. Zusätzlich sei die Förderung für eine energetische Sanierung von Gebäuden oder auch Wärmepumpen im Sinne der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt. 

Deutsche Umwelthilfe warnt vor Scheitern der Klimaziele und steigenden Kosten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die bekannt gewordene Einigung zwischen den Koalitionspartnern zum Gebäudemodernisierungsgesetz aufs Schärfste. Die vorgestellten Eckpunkte würden die breit vertretene Kritik von Sozialverbänden, Industrievertretern und Umweltorganisationen ignorieren und  nach Bewertung der DUH alle Wünsche der fossilen Lobby bedingungslos erfüllen.

Besonders kritisiert die DUH die Streichung der 65-Prozent-Regel und den Beimischungszwang in Form einer Grüngas- und Grünölquote für neue Öl- und Gasheizungen. Damit bekommt der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen einen Freifahrtschein. Auch der Verbraucherschutz wird gestrichen: Die bisher obligatorische Beratung bei Einbau einer neuen Heizung wird ebenfalls ersatzlos abgeschafft.

Dazu sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutigt die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Wer die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor“. Außerdem betont Metz:“ Besonders zynisch ist die soziale Dimension: Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient. Dieses Gesetz verliert die Menschen vollständig aus dem Blick. Es schützt fossile Geschäftsmodelle – und gefährdet Klima, Bezahlbarkeit und sozialen Zusammenhalt zugleich.“

Dass Gas- und Ölheizungen in der Wärmeversorgung der Zukunft größtenteils ausgedient haben, sei breit getragener Konsens. Mit der angekündigten Einführung eines Beimischungszwangs in Form einer Grüngas-/Grünölquote für neue Öl- und Gasheizungen hält die Koalition laut DUH an dem veralteten fossilen Modell fest. Der daraus resultierende Weiterbetrieb der Gasnetze würden milliardenschwere Investitionen erfordern und zu steigenden Belastungen für Haushalte führen. Die wegfallende Beratungspflicht entzieht darüber hinaus den nötigen Schutz vor den drohenden Kosten.

Schwerer Weg der Kompromissfindung 

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erkenne an, dass es sich beim Reformvorhaben um einen schweren Weg der Kompromissfindung zwischen unterschiedlichen Positionen handelt. BWP-Geschäftsführer Martin Sabel hat zu zentralen Punkten der Einigung eine erste Stellungnahme abgegeben:

"Die Ankündigung einer ab 2028 bei maximal 1 Prozent angesetzten Grüngasquote und einer begleitenden Grüngastreppe für neue Geräte erscheint für sich genommen nicht geeignet, den Klimaschutz in einem ausreichenden Maße zu erreichen. Dies führt im Umkehrschluss zu einer immanenten Rechtsunsicherheit, ob die angekündigten gesetzlichen Regelungen nachhaltig Bestand haben werden. Die Politik sollte eine dritte Auseinandersetzung um das Gebäudeenergiegesetz jedenfalls vermeiden, in dem es klare Regeln formuliert, die langfristig Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer bieten."

Umso wichtiger sei die Ankündigung, die Heizungsförderung bis mindestens 2029 auskömmlich finanziert weiterzuführen. Dabei müsse allerdings auch schnell klargestellt werden, dass die bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten bleiben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten zwar oft bereits verstanden, welche wirtschaftlichen und geopolitischen Risiken mit dem Betrieb fossiler Heizungen verbunden sind. Allerdings müss der Wille zur erneuerbaren Wärmeversorgung weiter durch eine verlässliche Heizungsförderung unterstützt werden, um die positive Marktdynamik fortzuführen.

DENEFF begrüßt zügige Umsetzung von EU-Gebäuderichtlinie

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (Deneff) begrüße das klare Bekenntnis der Regierungsfraktionen zur vollständigen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die europäischen Vorgaben schaffen verlässliche Rahmenbedingungen, die nun zügig in der Gesetzesnovelle und in der Förderpolitik Niederschlag finden müssen: Das hieße sowohl einen Fokus auf die schnellere Ertüchtigung energetisch schlechter Bestandsgebäude als auch einen Nullemissionsstandard im Neubau.

„Die konsequente Umsetzung der EPBD ist ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit und europäische Verlässlichkeit“, erklärt Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der Deneff. Mit Blick auf die geplanten Neuregelungen für Heizungen und Grüngasquoten mahnt er: „Die Bezahlbarkeit von Wärme, und das Lösen aus dem Klammergriff unserer massiven Energieimportabhängigkeit wird maßgeblich davon abhängen, wie stark Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert werden.“ Bei der Ausgestaltung der Eckpunkte seien deshalb Nachbesserungen notwendig, um die richtigen Anreize zu setzen. Immerhin wurde die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 versprochen.

Nach einer Phase erheblicher Verunsicherung und Investitionszurückhaltung im Heizungs- und Sanierungsmarkt könnten die angekündigten Vereinfachungen zumindest zu mehr Planungssicherheit beitragen. „Der Markt braucht klare und stabile Rahmenbedingungen. Es ist zu hoffen, dass die neuen Vorschläge zumindest zur Beruhigung beitragen“, so Ellermann. Die Eckpunkte enthalten jedoch noch eine Reihe von uneindeutigen, teils auch widersprüchlichen Aussagen. „Sicher scheint jedoch: Im Heizungskeller gilt künftig wohl eher weniger Ambition beim Klimaschutz.“

Die gesetzliche Verankerung und Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein wichtiges Signal für den Markt ebenso wie die angekündigte Novelle der Wärmemarktregulierung. Dabei sollen Verbraucherinteressen durch eine verpflichtende Preistransparenzplattform für alle Wärmeversorger gestärkt und eine Schlichtungsstelle geschaffen werden. Für die Absicherung von Investitionen in die Dekarbonisierung des Wärmemarktes sollen die Wärmelieferanten und Energiedienstleister die Möglichkeit zur angemessenen Weitergabe der Kosten von Dekarbonisierungsinvestitionen erhalten.

Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des Deneff Edl Hub betont hierzu, dass sich im Eckpunktepapier wesentliche Zielsetzungen der Energiedienstleister widerspiegeln: „Nun wird entscheidend sein, Investitionssicherheit, Verbraucherschutz und Bezahlbarkeit in der Formulierung des Wärmepakets ausgewogen auszutarieren.“