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Windforce 2020

Beteiligung mittelständischer Industrie an Windparkbau im Meer!

Tilman Weber

Rund 150 Teilnehmer der Tagung Windforce in Bremerhaven versammelten sich am Donnerstag hinter dem Banner „Ausschreiben in 2020! Heimatmarkt für KMU!“. Die zweitägige Offshore-Windenergie-Konferenz setzte somit ein Zeichen für die Rettung der von einem Einbruch der Offshore-Windenergie-Installationen in Deutschland besonders bedrohten sogenannten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Bundesregierung müsse nun dringend ihr Versprechen zur Rettung der am Ausbau der deutschen Meereswindparks beteiligten mittelständischen Offshore-Wirtschaft einhalten. Ein hierfür im Koalitionsvertrag angekündigter „Sonderbeitrag Offshore“ müsse nun sofort in Form einer zusätzlichen Ausschreibung das Signal geben, dass die kleineren und mittleren Unternehmen nicht in die Insolvenz gehen müssen, sondern dass Ihnen kurzfristig neue Aufträge winken, so lautet hierzu die Position des Meereswindkraft-Branchennetzwerks WAB, die auch Veranstalterin der Windforce ist.

Mit hinter dem Banner zeigte sich auch der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies. Er sagte: „Wir benötigen den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Sonderbeitrag Offshore jetzt, weil wir den qualifizierten Kolleginnen und Kollegen der Branche nicht sagen können: ‚Machen Sie sich keine Sorgen, in fünf Jahren werden Sie wieder Arbeit haben‘“.

Die Geschäftsführerin der WAB, Heike Winkler, betonte, es gebe zwar lobenswerte neue Initiativen der Bundesregierung für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft in Deutschland. So sei wichtig, dass Deutschland das „Ausbauziel für 2040 auf 40 Gigawatt angehoben hat“, sagte Winkler. Das schaffe Planungssicherheit für Projekte und Unternehmen. „Von dieser langfristigen Perspektive“ könnten Unternehmen allerdings „nur profitieren, wenn sie die nächsten fünf Jahre mit dem geringen Ausbauvolumen in Nord- und Ostsee überstehen und ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten können“. Es sei industriepolitisch fatal, dass die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag noch immer nicht umgesetzt habe und in den nächsten Jahren Netzkapazitäten in der Nordsee ungenutzt lassen wolle, womit sie den Heimatmarkt für innovative Mittelständler schwäche. Jetzt sollten „schnell umsetzbare Projekte im Küstenmeer … in Form von intelligenten Sofortmaßnahmen sofort ausgeschrieben werden“, sagte Winkler.

Die WAB-Vorstandsvorsitzende Irina Lucke warnte derweil auch vor der vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Einführung eines neuen Ausschreibungsverfahrens mit einer sogenannten zweiten Gebotskomponente. Weil im zunehmend schärferen Wettbewerb und angesichts weiter sinkender Kosten dank der technologischen Lernkurve der Offshore-Windkraftbranche auch eine Zunahme von Null-Cent-Geboten bei Ausschreibungen zu erwarten ist, soll die zweite Gebotskomponente bei mehreren Null-Geboten die Bieter zum Übertrumpfen der Wettbewerber durch ein zweites Gebot animieren. Allerdings kann dies dann nur durch das Angebot der Investoren erfolgen, für die Rechte zur Stromeinspeisung auch in irgendeiner Form zu bezahlen. Null-Cent-Gebote bedeuten, dass Bieter keinerlei garantierte Vergütungshöhe für die Stromeinspeisung erwarten, sondern sich alleine auf den Verkauf ihres Stroms in Eigenregie an feste Abnehmer oder an den Strombörsen verlassen wollen. Die jüngsten Signale auf den internationalen Strommärkten lässt hier allerdings eine Entwicklung mit nur sehr niedrigen Vergütungspreisen erwarten. Windkraftorganisationen wie auch die WAB fordern deshalb für die anstehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das 2021 in Kraft treten soll, die Einführung eines Differenzpreissystems nach britischem Vorbild. Diese Alternative gemäß dem britischen Modell Contracts for Difference (CFD) sieht vor, dass die Bieter einen Strompreis nennen, der nach einem Zuschlag in einer Ausschreibung als verbindlicher Fixpreis für beide Seiten gilt – für den Netzbetreiber und den Windparkbetreiber. Steigt der Erlös des Stromvertriebs des Windparkbetreibers über diesen Zuschlagswert an, muss das Unternehmen den Überschuss dem Netzbetreiber oder dem Staat abgeben. Bleibt der Verkaufspreis darunter, erhält der Windparkbetreiber die Unterdeckung im Vergleich zum Preisniveau des Fixpreises durch den Netzbetreiber oder staatlich ausgeglichen.

Der Geschäftsführer des europäischen Windenergieverbandes Wind Europe, Giles Dickson, sagte in einem Grußwort an die Konferenz: Internationale Investoren würden künftig viel lieber in Großbritannien als in Deutschland investieren – ungeachtet des für die wirtschaftliche Entwicklung des Vereinigten Königreiches viel Unwägbarkeiten bergenden Ausstiegs der Briten aus der Europäischen Union. Der sogenannte Brexit ist bereits fest zwischen EU und Großbritannien vereinbart. ER könnte aber wegen andauernder Uneinigkeit beider Seiten über die Ausstiegsmodalitäten zu einem scharfen Abbruch sehr vieler gemeinsamer Rahmenbedingungen führen. Angesichts der drohenden Ungewissheiten durch die zweite Gebotskomponente in Deutschland aber sei die britische CFD-Alternative unter den Bedingungen selbst dieses drohenden harten Ausstiegs besser, betonte Dickson. Dies sei offenbar die Meinung der Investoren, wie europaweit bereits zu vernehmen sei.