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Keine BImSch-Genehmigung: Bundesrat will weniger Bürokratie für kleine Elektrolyseure

Weniger Bürokratie, mehr Wasserstoff: Nach einem Beschluss des Bundesrates sollen Elektrolyseure bis zu einer Leistung von 5 MW keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mehr brauchen. Eine entsprechende Entschließung hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

In dieser Größenordnung könne die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit entfallen, da die Anlagen keine schädliche Umwelteinwirkungen hervorriefen oder in anderer Weise Allgemeinheit oder Nachbarschaft zu gefährdeten, hießt es zur Begründung. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und für gewerbliche Betreiber ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen, betont der Bundesrat in dem Beschluss, der auf Anregung von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland eingebracht wurde.

EU-Richtlinie: Nicht nach Menge, sondern nach Leistung messen

Die Bundesregierung wurde gleichzeitig aufgefordert, in den laufenden Trilog-Verhandlungen zur Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie darauf hinzuwirken, dass Festlegungen von Schwellenwerten sich künftig auf die elektrische Leistung und nicht auf die produzierte Menge Wasserstoff beziehen. Die elektrische Nennleistung sei als Maß vorzuziehen, da sie eine typische, anlagenspezifische und unveränderbare Kenngröße eines Elektrolyseurs sei. Die Menge erzeugten Wasserstoffs hingegen hänge vom Wirkungsgrad des Elektrolyseurs ab und schwankt je nach Alter und Betriebsweise der jeweiligen Anlage.

Dies solle dann zügig in nationales Recht überführt werden, so der Bundesrat. Der Ball liegt nun bei der Bundesregierung, die frei darüber entscheiden kann, wann sie sich mit der Forderung des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Allerdings: Angesichts der Haushaltlöcher, die sich nach dem Urteil aus Karlsruhe auftun, wäre der Abbau von Bürokratie eine Förderung von Wasserstoff, die nicht nichts kostet. (kw)

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