Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Braunkohle

Gericht schaltet Ampel für Tagebau Jänschwalde auf Rot

Tilman Weber

Wenn bis zum 1. September keine Umweltverträglichkeitsprüfung den Weiterbetrieb des südostbrandenburgischen Braunkohletagebaus Jänschwalde zulässt, muss Betreiber Leag die Arbeiten vorläufig anhalten. Das bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, das einen vorangegangenen ähnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. Juni aufgrund einer Beschwerde unter anderem der Leag zu prüfen hatte. Der Bedarf an einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht laut der gegen den Tagebau klagenden Umweltschutzorganisation Deutschen Umwelthilfe (DUH) schon seit Januar. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss dabei klären, ob umliegende Moor- und Feuchtgebiete durch das weitere Betreiben des Tagebaus zu sehr bedroht werden könnten. Denn der Tagebau senkt das Grundwasser ab und könnte nach Ansicht der DUH diese Naturräume nun zerstören.

Allerdings gibt Betreiberin Leag den Kampf um einen verlustfreien nathlosen Weiterbetrieb nicht auf: Beim Verwaltungsgericht Cottbus liegt ein Antrag der Leag auf eine Fristverlängerung bis Ende November vor. Möglicherweise schon am letzten Freitag im August könnte das Gericht hierfür grünes oder rotes Licht anzeigen.

Der Zeitpunkt der Richterbescheide kommt indes für die regierenden Landespolitiker zur absoluten Unzeit. Die rot-rote Landesregierung in Potsdam und ihre Parlamentskoalition aus SPD als führende Partei sowie der Partei Die Linke hatte das Thema Braunkohle-Aus und Ausbau der Erneuerbaren mit einigen Beschlüssen aus dem Wahlkampf heraus zu halten versucht, die den Windkraftausbau bremsen sollen. In Brandenburg sind angeblich 8.000 bis 23.000 Menschen direkt oder auch indirekt in der Braunkohlewirtschaft beschäftigt.

Wenn bis zum 1. September keine Umweltverträglichkeitsprüfung den Weiterbetrieb des südostbrandenburgischen Braunkohletagebaus Jänschwalde zulässt, muss Betreiber Leag die Arbeiten vorläufig anhalten. Das bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, das einen vorangegangenen ähnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. Juni aufgrund einer Beschwerde unter anderem der Leag zu prüfen hatte. Der Bedarf an einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht laut der gegen den Tagebau klagenden Umweltschutzorganisation Deutschen Umwelthilfe (DUH) schon seit Januar. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss dabei klären, ob umliegende Moor- und Feuchtgebiete durch das weitere Betreiben des Tagebaus zu sehr bedroht werden könnten. Denn der Tagebau senkt das Grundwasser ab und könnte nach Ansicht der DUH diese Naturräume nun zerstören.

Allerdings gibt Betreiberin Leag den Kampf um einen verlustfreien nathlosen Weiterbetrieb nicht auf: Beim Verwaltungsgericht Cottbus liegt ein Antrag der Leag auf eine Fristverlängerung bis Ende November vor. Möglicherweise schon am letzten Freitag im August könnte das Gericht hierfür grünes oder rotes Licht anzeigen.

Der Zeitpunkt der Richterbescheide kommt indes für die regierenden Landespolitiker zur absoluten Unzeit. Die rot-rote Landesregierung in Potsdam und ihre Parlamentskoalition aus SPD als führende Partei sowie der Partei Die Linke hatte das Thema Braunkohle-Aus und Ausbau der Erneuerbaren mit einigen Beschlüssen aus dem Wahlkampf heraus zu halten versucht, die den Windkraftausbau bremsen sollen. In Brandenburg sind angeblich 8.000 bis 23.000 Menschen direkt oder auch indirekt in der Braunkohlewirtschaft beschäftigt.