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Interview

Hessen geht mit gutem Beispiel voran - Brandenburg bremst mit Moratorium

Nicole Weinhold

Was müsste sich grundsätzlich ändern, damit Windkraftprojekte schneller und risikoarm realisiert werden können?

Michael Rolshoven: Hier möchte ich zwei Ansätze nennen: Erstens ist die Rechtsprechung zur Ausschlussplanung auf Gemeindeebene und Regionalplanung, wie vielfach kritisiert wird, viel zu eng und teilweise kleinlich. Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Wenn Regionalpläne wie in Brandenburg zwei Prozent der Landesfläche zur Windkraftnutzung zu Verfügung stellen, ist schwer nachvollziehbar, wenn sich die Rechtsprechung dennoch gleichsam in der Frage verfängt, ob der Windkraftnutzung substanziell Raum geschaffen wurde. Je enger die Rechtsprechung gesetzliche Vorgaben auslegt, umso weniger kann es einer Kommune oder auch einer Regionalen Planungsgemeinschaft gelingen, abwägungsfrei im Sinne der Rechtsprechung eine Neuplanung aufzustellen. Dies gilt gerade auch, weil der Ausbau der Windkraft in Kommunalvertretungen und Regionalversammlungen nach wie vor durchaus umstritten ist und Mehrheiten gefunden werden müssen.

Und Zweitens?

Michael Rolshoven: Zweitens muss sich der Bundesgesetzgeber überlegen, wie er auf bauplanungsrechtlicher Ebene die Ausweisung von Windgebieten erleichtern und beschleunigen kann. Hilfreich erscheint hier ein Ansatz, wie er in dem aktuellen Windkrafterlass für Hessen, der wahrscheinlich in wenigen Wochen in Kraft tritt, zu lesen ist. Dort geht man vom Gesamtenergiebedarf in Hessen aus und stellt sich die Frage, wie eine Umstellung der Energiewirtschaft auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2035 erfolgen kann. Zentral ist dabei die Ausweisung von zumindest zwei Prozent der Landesfläche zur Windkraftnutzung. Sodann werden die Regionalen Planungsgemeinschaften in Hessen ausdrücklich angewiesen, entsprechende Flächenkontingente bereitzustellen.

Was muss passieren?

Michael Rolshoven: Es scheint dringend erforderlich, dass gleichsam aus der Vogelperspektive – gerne auch unterstützt durch den Bundesgesetzgeber – beispielsweise eine Regelvermutung gesetzlich festgeschrieben wird, dass etwa bei Ausweisung von zwei Prozent oder mehr der beplanten Fläche eine Regelvermutung besteht, dass die Regionalplanung abwägungsfehlerfrei ist. Als eher ernüchterndes Beispiel sei hier Brandenburg genannt: Dort gehen aktuell – übrigens nicht nur Gemeinden, sondern auch Windparkprojektierer – mit Verweis auf die detailverliebte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, verstärkt von einigen Oberverwaltungsgerichten, gegen die Wind-Regionalpläne der jüngeren Zeit vor. Der Landesgesetzgeber in Brandenburg hat aus ihrer Sicht die Notbremse gezogen und ein Windkraftmoratorium verhängt, wenn die Regionalplanung bei Gericht fällt.

So ähnlich wie in Schleswig-Holstein?

Michael Rolshoven: Ja. Modell dazu war Schleswig-Holstein, das seit 2015 durch ein solches gesetzliche Moratorium blockiert wird. Auch wenn es hier Ausnahme-Entscheidungen und damit immer wieder auch Genehmigungen gibt. In Brandenburg führt all dies bestenfalls nur zu erheblichen Verzögerungen von zahlreichen laufenden Windkraftprojekten, schlimmstenfalls aber zur dauerhaften Verhinderung von im Sinne der Energiewende dringend benötigten weiteren Windkraftvorhaben an Land.

Michael Rolshoven referiert bei einem Webseminar des Bundesverbands Windenergie zu „Regionalplanung, Flächennutzungsplanung und Bebauungspläne bei Windprojekten“ am 8. und 9. Dezember. Weitere Informationen hier.

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