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Ausschreibung Onshore-Wind

Mai-Ausschreibung wird künstlich verkleinert

„Reduzierung des Ausschreibungsvolumens wegen drohender Unterzeichnung: Das Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins 1. Mai 2021 wird von der Bundesnetzagentur gemäß § 28 Abs. 6 EEG 2021 reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung).“ Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt mit. Was bedeutet das für die deutsche Windkraft?

In dem Zusammenhang ist es wichtig, zu sehen, dass die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021 immer noch aussteht. Dadurch befindet sich die Windkraft in einem rechtlichen Schwebezustand. Das ist die Basis für die vermutete Unterzeichnung. Das Ergebnis: Die Bundesnetzagentur entzieht dem Ausschreibungsvolumen des Jahres 2021  fast 250 MW. 

Albers: Genehmigungen von über 5.000 MW sind nötig

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht das aber ganz anders: 1.160 MW neue Genehmigungen stünden für diese Ausschreibungsrunde bereit, sagt Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie. „Zusätzlich sind relevante bislang nicht bezuschlagte Genehmigungen vorhanden und im Register der Bundesnetzagentur nachgewiesen. Deshalb wäre aus unserer Sicht keine Kürzung erforderlich gewesen.“ Statt Wettbewerb über die Kürzung von Volumen zu erzwingen, brauche die Windbranche einen Wettbewerb, der durch ausreichend Projekte zustande kommt. „Deshalb ist es mehr als überfällig, dass die längst erkannten Ursachen für mangelnde Genehmigungszahlen aufgearbeitet und abgestellt werden.“ Die bisher unzureichende Abarbeitung der Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums sei eine der Ursachen für die aktuelle Situation. „Die zögerliche Flächenbereitstellung in den Ländern und die bislang nicht erreichte Klärung zwischen Natur-/Artenschutz und dem Klimaschutz sind weitere.“ Hier müssten nach Albers Einschätzung Länder und Bund gemeinsam Verantwortung zur Zielerreichung im neu geschaffenen Kooperationsausschuss übernehmen. Dies gelte unabhängig von Wahlen und Wahlkämpfen.

„Für eine erfolgreiche Energiewende und für ausreichende Volumen für Ausschreibungen brauchen wir jährlich Genehmigungen von deutlich über 5.000 MW. Um diese zu erreichen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Branche erforderlich“, so Hermann Albers.

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