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Niedersachsen

Hannover macht Druck für mehr Windkraftausbau

Der jetzt vom Kabinett der Landesregierung in Hannover abgesegnete Entwurf des neuen Windenergieerlasses sieht ein Vorziehen des Ausbauziels für die Windstrom-Erzeugungskapazität auf 20 Gigawatt (GW) um 20 Jahre auf 2030 vor. Ebenfalls ab dann soll die Windkraftnutzung auf ausgewiesenen Eignungsflächen von 2,1 Prozent der Landesfläche stattfinden. Der bisherige Windenergieerlass hatte eine Windkrafterzeugung auf generell nur 1,4 Prozent der Landesfläche vorgesehen – was gemäß neuem Erlassentwurf nun bestenfalls das Maß für die Zeit bis Ende der 2020-er Jahre sein darf.  Auch sieht das Kabinett mit dem von vier Ministerien abgestimmten Erlassentwurf vor, die bereits vorausgegangene Einigung eines Runden Tisches mit verschiedenen Interessenvertretern über eine künftige behutsame Windkraftwirtschaft auf Forstflächen umzusetzen. Bisher hatte Niedersachsen Windenergie im Wald mit Verweis auf im Bundesvergleich reichlich vorhandene Offenlandflächen verboten.

Insbesondere auch für das Repowering, den Austausch alter nicht mehr rentabler Windenergieanlagen gegen leistungsfähigere neue Turbinen, soll der neue Erlass im Vergleich zum früheren Erlass von 2016 viel stärkeren Druck ausüben. So heißt es im Entwurf, schon bisher von Windparks belegte Flächen sollten für die Windkraftnutzung nach einem Repowering bereit gestellt werden – auch wenn diese Standorte inzwischen aufgrund neuerer weicher Tabukriterien eigentlich ausgenommen werden müssten. Aber auch ein „standortverlagerndes Repowering“ empfiehlt der Windenergieerlass in seiner nun vorliegenden Form, wenn sich durch eine mäßige räumliche Verschiebung der Windkraftnutzungszone eine Verbesserung im Landschaftsbild erreichen lasse. Für die Stärkung der Rechtssicherheit empfiehlt der Erlass an die örtlichen Planungsbehörden, eine Ausweisung von Windenergievorranggebieten ausdrücklich ohne Ausschlusswirkung für andere Flächen mit in Erwägung zu ziehen.

Der Entwurf ist nun für eine sechswöchige Verbändebeteiligung freigegeben – innerhalb derer organisierte Interessengruppen ihre Einwände und Kommentierungen abgeben können. Der Windenergieerlass ist eine Handlungsanweisung für Behörden der kommunalen und regionalen Flächenplanung, allerdings kein Gesetz, das die Kommunen zwingend bindet – ihnen aber Orientierung bietet. 

„Wer es ernst meint mit dem Klimaschutz, braucht die Windenergie. Spätestens bis 2040 will Niedersachsen den Energiebedarf komplett aus erneuerbaren Energien erzeugen, das haben wir in der Landesverfassung festgelegt“, sagte Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies. „Dafür brauchen wir rechnerisch 30 Gigawatt installierte Windenergie an Land – und deshalb jetzt einen deutlich schnelleren Zubau.“ Mit der Ausweisung von 2,1 Prozent der Landesfläche für eine Windenergienutzung ab 2030 ist gemäß Berechnungen der Landesregierung dann genug Planungsraum vorhanden, um auch den restlichen benötigten Ausbau von dann 20 auf 30 GW zu erreichen. Derzeit sind rund 11,5 GW installiert. „Wir müssen endlich wieder an die Ausbauzahlen bis 2018 anknüpfen und noch darüber hinaus gehen“, betonte Lies: „Für mich steht fest: Die Windenergie gehört zu Niedersachsen. Und so wird sie zusehends Teil unserer Kulturlandschaft.“

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