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Kommentar

Regierung vergreift sich an Offshore-Auktionseinnahmen

Die Bundesregierung plant laut Haushaltsbegleitgesetz 2025, erhebliche Teile der Offshore-Wind-Auktionseinnahmen in den allgemeinen Bundeshaushalt umzuleiten. Die sogenannte Transformationskomponente soll in diesem Jahr und 2026 in den Bundeshaushalt fließen, ohne eine direkte Zweckbindung an die Energiewende. Gleichzeitig werden die Mittel für Meeresnaturschutz und Fischerei auf 200 Millionen Euro begrenzt und deren Zweckbindung abgeschwächt.

Mittel für Meeresnaturschutz gekürzt

Doch durch die dafür nötigen Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz (§ 58 WindSeeG) wird die Zweckbindung der Mittel faktisch abgeschwächt. Das wiederum führt zu einer weiteren Kürzung der für Meeresnaturschutz und Fischerei verfügbaren Mittel. Die Bundesregierung hält dennoch an den geplanten Regelungen fest und wiederholt stattdessen gebetsmühlenartig, die Transformationskomponente fließe zur Unterstützung der notwendigen Transformation in den Bundeshaushalt. Gleichzeitig wird zugesichert, dass Meeresnaturschutz und Fischerei weiterhin signifikant gefördert werden sollen. Die Zweckbindung der Mittel aus der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente werde zwar erweitert, aber die Einnahmen aus den Ausschreibungen können in 2025 und 2026 zusätzlich als Transformationskomponente in den Bundeshaushalt fließen. Wenn statt eines ehemals festen Betrags oder Prozentsatzes plötzlich nur noch von „signifikant“ die Rede ist, muss man sich Sorgen um den Meeresnaturschutz machen.  

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Die ursprünglich für den Meeresnaturschutz reservierten fünf Prozent der Offshore-Erlöse wurden dabei bereits in der Vergangenheit auf 3,125 Prozent reduziert. Mit dem neuen Haushaltsbegleitgesetz sollen die Mittel für Meeresnaturschutz je Ausschreibungsjahr nun auf 100 Millionen Euro gedeckelt werden – eine weitere Kürzung, die nun gilt.

Notwendige Investitionen in resilientes Energiesystem werden vernachlässigt

Was aber mindestens ebenso schlimm ist: Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vernachlässigt die dringend notwendigen Investitionen in ein zukunftsfähiges und resilientes Energiesystem. Besonders kritisch ist dabei die Mittelverlagerung zu sehen. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollte endlich seinem Namen gerecht werden und für Investitionen in Klimaschutz und Transformation genutzt werden, nicht für konsumtive Ausgaben. Eine Mittelverlagerung in den KTF darf nur erfolgen, wenn sie solide gegenfinanziert ist. 

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Vor allem aber muss die Regierung bezüglich des Auktionsdesigns für Offshore-Wind aktiv werden. Die aktuellen Ausschreibungen sind vor allem darauf ausgerichtet, möglichst hohe Einnahmen für den Bundeshaushalt zu erzielen – welches Unternehmen am meisten zahlt, bekommt den Zuschlag. Dieses Vorgehen war in den vergangenen Jahren durch sogenannte negative Gebote geprägt, bei denen Unternehmen dem Staat Geld zahlen, um Offshore-Flächen nutzen zu dürfen.

Auktionen werden vor allem als Einnahmequelle für den Staatshaushalt

Eine Fehlentwicklung mit weitreichenden Folgen ist, dass die Auktionen als Einnahmequelle für den Staatshaushalt betrachtet werden – und nicht als Instrument, um die Energiewende und die Versorgungssicherheit voranzubringen. Die Politik fokussiere sich zu sehr auf kurzfristige Haushaltsentlastung statt auf die langfristige Entwicklung einer robusten Offshore-Windbranche. Dabei steht diese derzeit vor gewaltigen Herausforderungen: steigende Kosten, Lieferkettenprobleme, Zinsanstieg und ein intensiver internationaler Wettbewerb. In dieser Situation sind hohe Zahlungen an den Staat absolut tödlich, weil sie Investitionen erschweren und Projekte gefährden. Statt Einnahmenmaximierung braucht es stabile Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Offshore-Windenergie sichern und die Industrie stärken.

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Das Ausschreibungsmodell muss vom Contracts for Difference (CfDs) abgelöst werden. CfDs sind staatlich abgesicherte Differenzverträge, die Investoren Planungssicherheit bieten, indem sie einen festen Vergütungspreis für den erzeugten Strom garantieren – unabhängig von Marktschwankungen. Parallel dazu könnten weiterhin langfristige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) genutzt werden. Dieses Modell würde die Finanzierung von Offshore-Projekten erleichtern und die Investitionssicherheit erhöhen, statt Unternehmen durch hohe Auktionsgebühren zusätzlich zu belasten. 

Leere Kassen im Bundeshaushalt? Das muss nicht sein!

Und wenn die Regierung Merz keine Idee hat, wie sie an Einnahmen kommen könnte, gäbe es da noch die Möglichkeit der Einführung einer Vermögenssteuer, die Erhöhung der Erbschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, alles was so unter „Reichensteuer“ fällt. Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wären allein durch eine Vermögenssteuer jährlich etwa 10 bis 15 Milliarden Euro realistisch. Damit ließe sich übrigens das 9-Euro-Ticket hat als sozial-ökologische Mobilitätsvariante finanzieren, die in drei Monaten 1,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart hat.

Nur noch soviel zum Thema vernünftiger Einsatz von Steuergeldern: Jens Spahns Maskendeal während der Corona-Pandemie hat den deutschen Steuerzahler mehrere Milliarden Euro gekostet. Das Bundesgesundheitsministerium kaufte unter seiner Führung 5,7 Milliarden Masken für rund 5,9 Milliarden Euro ein – obwohl der tatsächliche Bedarf laut Ministerium bei nur etwa 275 Millionen Masken lag, was bereits vor dem Kauf klar war.

Nicole Weinhold, Chefredakteurin Magazin ERNEUERBARE ENERGIEN

Silke Reents

Nicole Weinhold, Chefredakteurin Magazin ERNEUERBARE ENERGIEN