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Das Saarland will zwei Prozent der Landesfläche bis 2030 für Wind ausweisen

Das Saarland will mehr und schneller Flächen für Windenergienutzung ausweisen, als das die Bundesregierung vorgeschrieben, hat. Bis 2030 sollen im kleinsten deutschen Flächenland 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert werden, kündigten Wirtschaftsminister Jürgen Barke und Umweltministerin Petra Berg (beide SPD) an. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind für das Saarland bis 2032 nur 1,8 Prozent vorgesehen.

Gesetz soll kommunale Flächenziele fixieren

Dafür will die Landesregierung Anfang kommendes Jahres ein Gesetz verabschieden, das Teilflächenziele auf kommunaler Ebene festlegt. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werde dadurch auch zukünftig bei den Kommunen liegen, betonten die Minister bei der Vorstellung der Pläne.

Grundlage für die Teilflächenziele ist eine landesweite Flächenpotentialstudie, die denkbare Ausschluss- und Restriktionskriterien ermittelt hat: Flächen, die beispielsweise innerhalb von Naturschutzgebieten liegen, kommen demnach für den Bau von Windenergieanlagen nicht in Frage (gesetzliches Ausschlusskriterium). Die Restriktionen wurden in fünf Risikoklassen eingestuft. Nur in der höchsten Risikoklasse sei eine Einzelfallprüfung erforderlich, hieß es. In die Flächenpotenzialstudie wurden auch bereits bestehende und geplante Windenergieanlagen sowie die bestehenden Flächenausweisungen auf kommunaler und Landesebene einbezogen.

Auch Gemeindebeteiligungsgesetz in Vorbereitung

„Klar ist: Wir haben genügend Platz, um beim Ausbau der Windenergie das Ziel von zwei Prozent der Landesfläche zu erreichen“, sagte Jürgen Barke. Die Flächenpotenziale der Gemeinden variierten zwischen 0 Prozent und 10,18 Prozent und ergäben für das Saarland insgesamt 3,19 Prozent. Um keine Gemeinde zu stark zu belasten, wurde ein Deckel bei 3,46 Prozent festgelegt.

Darüberhinaus plant das Land, im kommenden Jahr ein Gemeindebeteiligungsgesetz zu verabschieden, mit dem die Gemeinden an den Erlösen von Wind- und PV-Anlagen beteiligt werden sollen. Betreiber sollen gesetzlich verpflichtet werden, eine Abgabe in Höhe von 0,2 Cent/kWh an die jeweilige Kommune zu leisten. Die Einnahmen sollen in den jeweiligen Kommunen eigenverantwortlich für Gemeinwohlprojekte eingesetzt werden. (kw)

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