Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Mindestabstände

Streit um windkraftfreie Aussicht darf weitergehen

Die osthessische Projektierungsgesellschaft Oktoberwind hatte gegen den 2013 im Landesentwicklungsplan festgelegten Abstandswert von 1.000 Metern geklagt. Dieser regelt die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieprojekte durch die Regionalplaner. Die im osthessischen Rhön-Ort Gersfeld ansässige Gesellschaft plant beispielsweise zwei Anlagen nahe des rund sechs Kilometer entfernten Gersfelder Ortsteils Mosbach sowie ebenfalls zwei Anlagen beim Ort Stockhausen auf dem zur Rhön nächstgelegenen Höhenzug Vogelsberg. In Mosbach sind zwei Enercon-Windräder mit 2,3 Megawatt (MW) Leistung vom Typ E-82 rund 650 Meter vom Ortsrand entfernt vorgesehen – schon 2013 hatten die Planer des auf die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften spezialisierten Unternehmens mit der Genehmigung noch im selben Jahr gerechnet. In Stockhausen will Oktoberwind die Anlagen etwa 900 Meter vom Ortsrand errichten. Bei beiden Projekten stockt die Genehmigung allerdings. Und die neue Vorgabe aus dem Landesentwicklungsplan droht solche Projekte zumindest in der Zukunft scheitern zu lassen. Denn alle Areale außerhalb von Vorrangflächen gelten in Hessen als Gebiete, die Windparks im Grundsatz ausschließen.

VGH Kassel: "Verhinderung Bedrängungswirkung" legitimes Ziel

Oktoberwind zielt mit der Klage gegen den Anspruch der Landesregierung, solche Vorgaben machen zu dürfen. Der Landesentwicklungsplan ist nämlich eine Maßgabe an die Regionalplanungsgremien, in denen die Kommunen über die Windparkplanungsvorgaben mitbestimmen. Das Planungsunternehmen wollte nach eigenen Angaben durch das Gericht feststellen lassen, dass die Landesregierung den Kommunen die Entscheidung über solche Abstandswerte selbst überlassen müsse. Allerrdings existiert derzeit gar kein gültiger Regionalplan mehr, ein neuer ist noch nicht beschlossen. Oktoberwind betont daher, die aktuellen Projekte dürften vom Landesentwicklungsplan noch nicht betroffen sein, da dessen Vorgaben ausschließlich an die Regionalplanung gerichtet seien. Inwiefern die 1000-Meter-Abstandsvorgabe aber die örtlichen Genehmigungsbehörden bereits beeinflusst, ließ Oktoberwind-Geschäftsführer Holger Schwarz offen.

Am gestrigen Mittwoch bestätigte der VGH Kassel allerdings die Abstandsregelung als rechtens. Das Gericht erklärte: Die Abstandsregelung von 1.000 Metern sei selbst dann erlaubt, „wenn aus Gründen des Lärmschutzes der von Windenergieanlagen einzuhaltende Abstand zu einem Wohngebiet nur 500 bis 600 m betragen“ müsse, wie Oktoberwind argumentiert.

Politik darf bei Vorgaben für Windparks mehrere Ziele verfolgen

Denn, so die Argumentation des Richters, die Politik könne Vorgaben für den Landesentwicklungsplan ja auch für verschiedene Ziele machen. Diese dienten hier legitimerweise nicht, „allein dem Lärmschutz, sondern auch der Verhinderung einer sogenannten Bedrängungswirkung sowie einer Lichtreflex- und Schattenwirkung.“ Der Landesplanung komme „insoweit ein planerischer Gestaltungsspielraum zu, der mit der Festlegung eines Mindestabstandes von 1.000 Metern“ nicht überschritten worden sei, so teilte es das Gericht in der Bekanntgabe des Urteils mit. Eine Verhinderungsplanung gegen die Windkraft, die verboten ist, trete mit 1.000 Metern Abstandsvorgabe noch nicht ein. Die Revision des Urteils sei nicht zugelassen, wenn Oktoberwind gegen diese Nichtzulassung vorgehen wolle, müsse es sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden.

Insgesamt will Oktoberwind in Hessen 21 Windräder errichten. Die Planer monierten vor allem, eine pauschale Mindestabstandsregelung sei eben doch nicht legitim, vielmehr müsse diese Entscheidung den Wohnort-Gemeinden selbst überlassen bleiben. Die Landesregierung hält mit dem Argument dagegen, sie wolle eine „Kleckerverteilung“ von Windkraft im Land verhindern.

Anti-Windkraft-Initiativen orientieren sich an Bayern

Derweil sind auch in anderen Bundesländern Mindestabstände ein bleibendes Streitthema. Während in Bayern Windkraftunterstützer gegen die sogenannte 10-H-Regelung als bisher bundesweit strengste Vorgabe klagen, hängen sich Bürgerinitiativen in mehreren Bundesländern just an diese bayerische Initiative dran. So fordern windkraftskeptische Bürgerinitiativen sowohl in Brandenburg als auch nun offenbar in Mecklenburg-Vorpommern genau dieselbe Regelung, wonach der Abstand von Windenergieanlagen mindestens das Zehnfache der Anlagen-Gesamthöhe betragen muss. Bei modernen Binnenlandwindturbinen mit 200 Meter Gesamthöhe macht dies einen Bannkreis um alle Siedlungen herum von zwei Kilometern aus. In Bayern können daher fast keine neuen Windparks mehr geplant werden.

In Brandenburg hatte bereits im Sommer die regierende SPD sich für eine Bremse gegen das bisher geplante Ausbautempo der Windkraft ausgesprochen, um Sympathisanten der 10-H-Regelung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die erklärte Taktik der Sozialdemokraten: Eine Abschwächung der landespolitischen Energiewendeziele bei der Windkraft, um damit 10-H zu verhindern. In Mecklenburg-Vorpommern diskutierte der Landtag laut Tagesordnung am gestrigen Mittwoch über die Forderungen der Initiative „Freier Horizont“ – ein Name, der wohl den Wunsch nach Landschaften am besten ohne jegliche Windturbinen im Blickfeld ausdrücken soll. Mit einer Sammlung von 22.000 Unterschriften für ihr Anliegen hatte die Initiative erreicht, dass sich der Landtag in dem von einer SPD-CDU-Koalition regierten Bundesland mit der Forderung nach einer 10-H-Regelung befassen musste.

Die Landesvertretung des Bundesverbands Windenergie (BWE) hat bereits die Übernahme der bayerischen Regelung entschieden abgelehnt. Allerdings sei sie für eine Debatte über intelligente Lösungen gesprächsbereit, erklärte BWE-Landesverbandschef Andreas Jesse, habe der BWE doch selbst ein Interesse an einer höheren Akzeptanz der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern. Er  hoffe allerdings, dass das geplante Beteiligungsgesetz des Landes für mehr Investitionen einheimischer Bürger in neue Windparks diese Akzeptanz fördere.

(Tilman Weber)