Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Die Beteiligung der Kommunen an den Erlösen von Solaranlagen ist ein Fortschritt, der die Akzeptanz von großen Solarparks oder Windkraftanlagen stärkt. Doch was einst im Jahr 2021 als freiwillige Vereinbarung zwischen den Anlagenbetreibern und den Kommunen begonnen hat, ist inzwischen zu einem Bilanzrisiko geworden.
Der Grund: Im Jahr 2023 wurde über eine Öffnungsklausel den Bundesländern ermöglicht, von den Regelungen im EEG abzuweichen. Auch dieser Schritt ist nachvollziehbar, sind doch die Realitäten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Doch damit steigt auch der Aufwand zur Bilanzierung für die Betriebsführer der Anlagen, die die Beteiligungssummen berechnen, an die Kommunen auszahlen und den Netzbetreibern in Rechnung stellen müssen.
Regelungen und Sanktionen sind unterschiedlich
Denn neun Bundesländer haben die Beteiligung der Kommunen als verpflichtende Regelung eingeführt. Die anderen sieben Bundesländer haben keine eigenen Regelungen beschlossen, sodass weiterhin die Vorgaben des EEG gelten. Für Betreiber entstehe daraus ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Fristen und Sanktionen, betonen die Experten von Node Energy.
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Die Betriebsführer der Solar- und Windanlagen verwalten über die Softwareplattform Optinode von Node Energy mehr als 14.000 Anlagen mit einer Leistung von 43,5 Gigawatt. Die Zahlen der Software zeigen, wie viel Geld im Spiel ist. Denn die Anlagenbetreiber und die Betriebsführer haben im vergangenen Jahr Zahlungen in Höhe von 21,5 Millionen Euro an Kommunen abgewickelt. Von den Netzbetreibern wurden rund 17 Millionen Euro erstattet. Von den gelisteten Anlagen sind mehr als 3.000 mit kommunaler Beteiligung. An diesen sind 1.200 Kommunen beteiligt – in allen Bundesländern.
Beteiligung auch bei Abregelung – aber keine Rückerstattung
In einer solchen Situation müssen die Betreiber und Betriebsführer – vor allem wenn sie Anlagen in unterschiedlichen Bundesländern betreiben – die Zahlungen im Blick behalten. Das ist aufwendig und nicht einfach. Denn der Teufel steckt im Detail. So sind die Beteiligungen und Rückerstattungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.
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Zudem können Kommunen auch an fiktiven oder nicht geförderten Strommengen beteiligt werden. Das geschieht unter anderem bei der Abregelung der Anlage. Dann bekommen die Betreiber eine Entschädigung, an der die Kommunen ebenfalls einen Anteil erhalten, genauso wie an Strommengen, die nicht vergütet werden, weil sie in Zeiten negativer Strompreise eingespeist wurden. In beiden Fällen bekommen die Anlagenbetreiber allerdings keine Rückerstattung vom Netzbetreiber.
Vorsicht bei Übernahme von Musterverträgen
Manche Betreiber beteiligen Kommunen bewusst an allen Mengen. Kritisch werde es aber, wenn diese Beteiligung unbemerkt entsteht, etwa wenn Musterverträge ungeprüft übernommen werden, warnen die Experten von Node Energy. Das fällt dann erst im Rückerstattungsprozess auf. In solchen Fällen müssen Betreiber ihren Gesellschaftern erklären, warum sie Geld verschenken. „Viele Betreiber unterschätzen, dass eine Kommune an Strommengen beteiligt wird, die der Netzbetreiber später nicht erstattet“, warnt Jan Podkrajac, Experte für digitale kaufmännische Betriebsführung bei Node Energy. „Wer das beim Vertragsabschluss mit der Kommune nicht mitdenkt, finanziert die Differenz dauerhaft aus eigener Tasche“, weiß er.
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Dazu kommt noch die eventuelle Pflicht, die von der Länderregulatorik vorgegeben ist. Dann drohen je nach Bundesland verschiedene Strafen, wenn die Kommunen nicht beteiligt werden. So werden etwa in Niedersachsen bis zu einer Million Euro fällig. In Brandenburg führt eine nicht anrechenbare Sonderabgabe ebenfalls zu riesigen Kosten, die nicht rückerstattet werden.
Berechnungen sind aufwendig
Es ist aber nicht nur das Risiko von plötzlichen Strafen, weil die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Auch die Abwicklung der Zahlungen nach Paragraph 6 EEG ist anspruchsvoll. So müssen die Betreiber im ersten Schritt nachvollziehbare Gutschriften für die beteiligten Kommunen erstellen. Diese werden zunehmend genau geprüft. Immer mehr Kommunen stellen detaillierte Fragen. Die Betreiber können diese Fragen wiederum nur datenbasiert beantworten.
Erst danach können sie die Rückerstattung beantragen. Dabei dürfen sie aber auch keine Fristen verpassen, sonst gibt’s gar kein Geld. Node Energy verweist darauf, dass die Meldung bundeseinheitlich bis zum 28. Februar eines jeden Jahres beantragt werden kann, wie die Experten von Node Energy betonen. Dies wiederum läuft über uneinheitliche Prozesse der einzelnen Netzbetreiber. Ohne eine passende Softwarelösung wird die kommunale Beteiligung zum Desaster und kratzt an der Wirtschaftlichkeit der Anlage für die Invevstoren.